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AUTOR BEITRAG
kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Gewährleistung bei individuellen Artikeln




11/08/2011 16:44:35

Jetzt haben ich auch eine Frage zur Gewährleistung.

Wir haben im Internet Plissees bestellt. Bei der Montage stellte sich heraus, dass zwei der Plissees zu kurz waren. Sie ließen sich nicht auf die bestellte Länge ausziehen.

Der Hersteller weigert sich nun, die richtige Länge herzustellen. "Die Bestellmaße stimmen mit den gefertigten lt. Arbeitsauftrag überein - das heißt, daß das Plissee mit den korrekten Maßen gefertigt und ausgeliefert wurde."

Aber es passt nicht. Wie sieht das rechtlich aus? Rückgabe ist doch eigentlich ausgeschlossen, weil es sich um eine Maßanfertigung handelt.
Yellow_Butterfly
Diamant-User



Beigetreten: 17/06/2009 00:25:06
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




11/08/2011 18:52:06

Hast du mal in den AGB nachgeschaut?

Wir hatten uns für unsere alte Wohnung eine Theke mit 2 Stühlen beim Schreiner anfertigen lassen. War auch eine Maßanfertigung mit individuellen Maßen.

Als die Lieferung dann kam, war ein Stuhl ein wenig niedriger als der andere und die Theke hat nicht in den ausgemessenen Bereich gepasst.

Zuerst wollte der Schreiner uns hier keinen Ersatz geben, weil er auch darauf gepocht hat, dass das ja Maßanfertigungen sind und wir dann kein Recht auf Rückgabe hätten.

In den AGB haben wir es dann aber gefunden und uns darauf berufen und - oh Wunder - wir haben dann noch einmal eine neue Theke und einen neuen Stuhl bekommen...
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




11/08/2011 19:05:42

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei maßgefertigten Sachen der Händler keine Gewährleistung geben muss.

Wenn die offensichtlich zu kurz sind und ihr bei der Bestellung alles richtig angegeben hattet, dann muss er auch das liefern, was bestellt ist.

Wenn ihr euch "vermessen" hättet und er das geliefert hat, was bestellt wurde, dann sieht es allerdings schlechter aus.

Mini2808
Diamant-User



Beigetreten: 31/01/2010 00:19:17
Beiträge: 3625
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




11/08/2011 20:16:37

@kleiner Drache: oh jeh, wie doof.
Hat der Händler denn mit seiner Aussage recht? Also, stimmen die bestellten mit den gelieferten Maßen überein?
Wir haben ja auch Plissees und da wurde uns gesagt, wenn wir messen und die hinterher nicht passen, dann ist das unser Risiko, daher haben wir das von denen messen lassen.
kleiner Drache
Diamant-User



Beigetreten: 24/08/2009 10:34:57
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




12/08/2011 12:49:26

Nein, wir haben uns nicht vermessen. Wir hatten 102 cm bestellt und ausziehen können wir lediglich 100 cm.

Hätten wir uns vermessen, würde ich es akzeptieren, aber so... Es wurde nicht geliefert wie bestellt. Und sie wollen es nicht kostenlos verlängern.
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




12/08/2011 13:22:11

Das wäre ja noch schöner, wenn die Firmen bei Maßanfertigungen liefern könnten was sie wollen (und nicht das, was bestellt ist).

Ich würde einen freundlichen aber bestimmten Brief schicken, dass ihr 102 cm bestellt habt und 100 cm geliefert wurden.

Dann eine angemessene Frist setzen für eine Nachbesserung.

Habt ihr schon bezahlt?


Mini2808
Diamant-User



Beigetreten: 31/01/2010 00:19:17
Beiträge: 3625
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




12/08/2011 17:12:01

@kleiner Drache: hast du die Ware schon zurück geschickt? Sonst würde ich vielleicht ein Foto mit Zollstock daneben machen, damit die sehen, dass es zu kurz ist.
Du hast aber eine Bestellbestätigung mit den richtigen Maßen oder?
Ich drücke euch die Daumen!
sternle83
Diamant-User



Beigetreten: 29/03/2008 21:39:26
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




16/08/2011 17:47:56

Bei individuell angefertigten Artikeln, hat man nicht das Recht die Sachen zurück gegeben, wenn er einem z.B. nicht gefällt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Artikel von den Maßen usw. her so geliefert werden muss, wie bestellt. Das geht ja gar nicht anders. Wichtig wäre wohl, dass ihr beweisen könnt, was ihr bei der Bestellung angegeben habt.
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Gewährleistung bei individuellen Artikeln




16/08/2011 22:30:05

Ich glaube, ich würde dem Verkäufer mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Reklamation erklären

Das sind nämlich 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe. Du hast keinen Gewährleistungsfall (z.B. weil irgendwas nach ein paar Wochen kaputt gegangen ist), sondern eine Reklamation - weil etwas anderes geliefert wurde, als du bestellt hast.


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