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happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
Beiträge: 2378
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Kennt sich jemand mit Scheidung, Unterhalt & Prozesskostenbeihilfe aus?




11/05/2011 09:09:27

Hallo Mädels,

mich würden folgende Fragen interessieren:

Eine Frau möchte sich von Ihrem Mann trennen. Sie zieht aus dem gemeinsamen Haus (ohne Schulden) aus und nimmt sich mit ihrer schulpflichtigen Tochter eine Wohnung.

- sie bekommt dann ja das Kindergeld
- die Hälfte vom Haus steht ihr zu aber wie lange dauert dies bis es ausbezahlt wird wenn das Haus nicht verkauft wird?
- was bekommt man ca. an Unterhalt für die Tochter
- es gibt noch eine andere Tochter die in der Ausbildung ist aber nicht mehr daheim wohnt. Bekommt die außer dem Kindergeld auch Unterhalt?
- ab wann steht einem wieviel Prozesskostenbeihilfe zu?


Danke schon mal für Eure Antworten. Aus dem Netz hab ich schon ein bisschen was aber nicht ausreichend.


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dini13
Diamant-User



Beigetreten: 02/03/2010 15:06:21
Beiträge: 2439
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Aw:Kennt sich jemand mit Scheidung, Unterhalt & Prozesskostenbeihilfe aus?




11/05/2011 09:15:02

wie lange das mit dem haus dauert kann man so pauschal nicht sagen. das hängt ja auch davon ab, wie entgegen kommend der partner da ist. bei meinen eltern zieht sich das jetzt seit 8 jahren hin, weil meine mutter nicht bereit ist ihn auszubezahlen oder das haus zu verkaufen.

das haus muss ja erstmal geschätzt werden, dann muss man sich einigen, ob es verkauft werden soll, oder der eine zahlt den anderen aus. meines wissens nach "muss" das auch alles erst dann wirklich passieren, wenn die scheidung durch ist. im trennungsjahr ist der partner noch nicht dazu verpflichtet.

der anderen tochter steht bis zum 28 lebensjahr unterhalt zu. wenn der vater nicht freiwillig zahlt, dann kann sie es einklagen. hängt aber auch davon ab, wieviel sie verdient.

hinzu kommt noch, verdient die frau geld, hat sie vermögen, gibt es einen ehevertrag??

Created by Wedding Favors
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
Beiträge: 2378
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Aw:Kennt sich jemand mit Scheidung, Unterhalt & Prozesskostenbeihilfe aus?




11/05/2011 09:35:48

Die Frau verdient ca. 1000,- netto pro Monat und geht derzeit halbtags arbeiten. Vermögen besteht keins, Ehevertrag gibt es nicht. Also es ist halt nur das mit dem Haus geregelt dass jedem die Hälfte gehört.


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5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
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Kennt sich jemand mit Scheidung, Unterhalt & Prozesskostenbeihilfe aus?




11/05/2011 12:26:28

ich versuch dir mal zu helfen.

Ja, sie bekommt das Kindergeld ausgezahlt, aber eigentlich steht dem Vater auch die Hälfte zu, bzw es wird vom zu zahlenden Unterhaltsbetrag laut Düsseldorfer Tabelle hälftiges Kindergeld abgezogen. Angenommen er müsste laut Tabelle ( geht nach Einkommen des Vaters und Alter des Kindes) 300 Euro bezahlen dann werden vom Regelsatz 50 % vom Kindergeld mit angerechnet ( 189 KG - 94,50 50%) dann müsste er der Kindsmutter 205,50 an Unterhalt bezahlen!!!

die ältere Tochter bekommt bis zum 28. LJ Unterhalt und Kindergeld solange sie studiert oder in der Ausbildung ist, das wird auch nach Düsseldorfer Tabelle berechnet auch wieder abzüglich hälftiges Kindergeld und wenn die Tochter schon volljährig ist müsste sie den Unterhalt vom Vater einfordern nicht mehr die Mutter!
Um zu sagen was an Kindesunterhalt zu erwarten ist müsste man wissen was der Vater Netto verdient und wie alt die Tochter ist!

Die Mutter muss einen PKH Antrag bei Gericht stellen, denke aber dass bei einem Netto Einkommen die Gerichtskosten zu 100% übernommen werden!!!

wie schon beschrieben muss das Hasu während des Trennungsjahres noch nicht veräussert werden. erst dann, nach Scheidung wird der Verkehrswert des Hauses ermittelt und dann kann entschieden werden ob einer den anderen ausbezahlt oder das Haus verkauft wird und der Verkaufserlös geteilt wird!!!

happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
Beiträge: 2378
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Aw:Kennt sich jemand mit Scheidung, Unterhalt & Prozesskostenbeihilfe aus?




11/05/2011 12:35:29

Oh vielen Dank, so hat man mal etwas Durchblick!


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