25/03/2010 13:16:57
"bei der Errichtung von Reihenhäusern kann man entweder das vorher vorhandene große Grundstück, auf dem die Zeile errichtet wird in mehrere kleine einzelne Grundstücke aufteilen (also eins pro Haus). Das wäre die reale Teilung.
Man kann aber auch das große Grundstück lassen und jeder Erwerber erhält dann einen bestimmten Anteil an dem großen Grundstück. Das wäre die ideelle Teilung. Hier würde dann in einer Teilungserklärung der Teil, auf dem das Haus steht zur Sondernutzung zugewiesen werden, so dass die anderen Eigentümer diesen Teil nicht mitbenutzen dürften."
aus erfahrung kann ich sagen, das son sondernutzungsschnick-schnack total abnervt, weil man sich in der eigentümerversammlung bei vielem das einverständnis von nachbarn holen muß. oder wenn z.B. die versammlung beschließt, dass ein heizwerk abgeschafft wird und jeder nun selber ne gasheizung braucht...muß man eben mitziehen ob man will oder nicht.
wir haben z.b. jetzt ärger bei unserer zuwegung für 7 häuser. das soll gepflastert werden. naja, 2 parteien haben kein geld. also bleibt die staub und schlammhölle bestehen bis es sich die herrschaften anders überlegen