13/04/2009 16:55:04
Habe mir letztes Jahr nen Laptop gekauft und kann dieses geltend machen.
Unter was für einer Bezeichnung läuft das denn? Geringwertige Wirtschaftsgüter oder was es da sonst noch alles gibt???!
Und ich kann ihn 3 Jahre Abschreiben richtig? Ich geb praktisch dieses Jahr 1/3 an und dann die nächsten zwei Jahre nochmal oder kann ich auch gleich den gesamten Betrag für 2008 abschreiben??
Wäre cool wenn mir kurz jemand helfen könnt...hock nämlich grad wie der Ochs vorm Berg davor


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und das Zubehör (Notebooktasche) leg ich unter dem Konto Buchhaltungskosten ab (immerhin hab ich mir ja den Lappi auch wg der Buchhaltung gekauft!?)

