07/04/2012 00:13:53
Liebe Mädels,
vielleicht habe ich ja Glück und eine von euch kennt sich mit der Materie aus:
wir haben für das Foto-Gewerbe meines Mannes Visagisten-Zubehör gekauft, damit die Models und Kunden professionell geschminkt werden können.
Wir mussten eine Grundausstattung kaufen, die einige hundert EUR gekostet hat.
Bei den Sachgegenständen weiß ich, wie ich diese Abschreiben kann (als Poolabschreibung bzw. als Sofortabschreibung bei weniger als 150 EUR netto).
Aber wie sieht es beim Makeup aus? Die Rechnung dafür waren 400 EUR -also zuviel für die Sofortabschreibung. Wenn ich es aber in die Poolabschreibung reinstelle, dann würde es über 5 Jahre abgeschrieben. Und bis dahin ist das Makeup ja längst vergammelt. Laut Haltbarkeitsdatum halten sich die Sachen fast alle bis Mitte 2014.
Kann ich dann die Sachen auf 2 Jahre -entsprechend dem Haltbarkeitsdatum - abschreiben? Oder weil es eigentlich alles einzelne Tuben und Tiegel sind, die einzeln betrachtet keins über 150 EUR kommt alles als Sofortabschreibung?
Ich würde mich riesig freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Den Rest der Steuererklärung mache ich ohne Steuerberater (das ist für mich als Dipl.-Finanzwirtin kein Problem) - nur die Afa-Listen geben irgendwie nichts her zum Thema Makeup - und beim googlen habe ich auch nichts gefunden.