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Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Steuerfachfrauen oder Kosmetikerinnen/Visagistinnen-Frage




07/04/2012 00:13:53

Liebe Mädels,

vielleicht habe ich ja Glück und eine von euch kennt sich mit der Materie aus:

wir haben für das Foto-Gewerbe meines Mannes Visagisten-Zubehör gekauft, damit die Models und Kunden professionell geschminkt werden können.

Wir mussten eine Grundausstattung kaufen, die einige hundert EUR gekostet hat.
Bei den Sachgegenständen weiß ich, wie ich diese Abschreiben kann (als Poolabschreibung bzw. als Sofortabschreibung bei weniger als 150 EUR netto).

Aber wie sieht es beim Makeup aus? Die Rechnung dafür waren 400 EUR -also zuviel für die Sofortabschreibung. Wenn ich es aber in die Poolabschreibung reinstelle, dann würde es über 5 Jahre abgeschrieben. Und bis dahin ist das Makeup ja längst vergammelt. Laut Haltbarkeitsdatum halten sich die Sachen fast alle bis Mitte 2014.

Kann ich dann die Sachen auf 2 Jahre -entsprechend dem Haltbarkeitsdatum - abschreiben? Oder weil es eigentlich alles einzelne Tuben und Tiegel sind, die einzeln betrachtet keins über 150 EUR kommt alles als Sofortabschreibung?

Ich würde mich riesig freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Den Rest der Steuererklärung mache ich ohne Steuerberater (das ist für mich als Dipl.-Finanzwirtin kein Problem) - nur die Afa-Listen geben irgendwie nichts her zum Thema Makeup - und beim googlen habe ich auch nichts gefunden.

miezerl
Diamant-User



Beigetreten: 15/06/2007 17:55:41
Beiträge: 2727
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Aw:Steuerfachfrauen oder Kosmetikerinnen/Visagistinnen-Frage




07/04/2012 08:12:34

Also ich würd sagen, das wird echt schwierig - denn DU hast ja schließlich den Visagisten-Kurs gemacht und die Sachen sind per se ja erstmal für Deine Tätigkeit gekauft - da müsstet Ihr erstmal eine Gbr oder GmbH haben wo Ihr beide in einer Firma drin seid - oder Du müsstest ein extra Gewerbe anmelden. Wenn Ihr das einfach so auf das andere Gewerbe schreibt, wird das FA da ganz schnell einen Strich durch die Rechnung machen - und dann kommt da ja auch noch das ganz tolle Argument 'kann man ja auch selbst nutzen' (wie es bei Kleidung ja auch ganz oft der Fall ist).

Und sowieso wie wollt Ihr das denn mit den Rechnungen machen? Einfach die Visagisten-Arbeit mit drauf schreiben? Also das braucht sowieso eine eigene Gewerbe-Anmeldung. Auf jeden Fall auch hinsichtlich der Berufshaftung - für den Fall das eine Kundin mal richtig schön drauf reagiert und Euch nen Anwalt auf den Hals hetzt. Das ist bei der anderen Berufshaftpflicht auch nicht mit dabei.

Es ist ja per se erstmal 1 spezifisches Gewerbe angemeldet und Visagistin fällt da nicht einfach so mit rein.
Wir hatten auch mal überlegt einen schönen weißen Oldtimer zu kaufen und den einfach mit dem Foto-Gewerbe mitlaufen zu lassen - DAS geht aber nicht, wäre dann wiederum etwas ganz anderes = Autovermietung und somit muss das dann auch 1. gesondert gemeldet sein und 2. gesondert abgerechnet werden.
miezerl
Diamant-User



Beigetreten: 15/06/2007 17:55:41
Beiträge: 2727
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Aw:Steuerfachfrauen oder Kosmetikerinnen/Visagistinnen-Frage




07/04/2012 08:22:22

Ach und zum Abschreiben noch: die Einzelprodukte müssten doch jeweils locker unter 150 Euro liegen - sprich auch wenn die Gesamtrechnung drüber ist kannst Du doch locker jedes Produkt dann einzeln angeben. Oder gibt es 1 Produkt was darüber liegt?
Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
Beiträge: 5336
Standort: auf der schönen schwäbischen Alb
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Aw:Steuerfachfrauen oder Kosmetikerinnen/Visagistinnen-Frage




07/04/2012 21:32:23

@Miezerl: der Steuerberater, der uns bei der Foto-Geschichte beraten hat, meinte, wenn ich kein Geld dafür nehme und "nur" die Models meines Mannes schminke, ohne dass ich selbst offiziell als Visagistin Kunden habe, dann kann mein Mann das Shooting einfach 20 EUR teurer machen. Wer dann geschminkt hat, sieht man der Rechnung ja nicht an.
Er darf halt nicht offiziell mit mir werben und ich darf wirklich nur bei Shootings schminken.

Er kriegt dann das Geld und versteuert es auch. Und ich kriege offiziell nichts dafür - dafür darf Valentin dann halt mal nen schönes Oberteil für mich zahlen oder so :)

Wenn ich irgendwann über die Gefälligkeit für meinen Mann mehr machen möchte, dann muss ich natürlich ein eigenes Gewerbe anmelden, das ist klar.

Wir haben die Schminksachen auf seinen Namen gekauft und ich werde dann auf der Rechnung markieren und rausrechnen, was davon für den Eigenbedarf war und was fürs Studio ist. Ich denke, dass das Finanzamt das hoffentlich blickt, dass ich nicht Makeup in 8 verschiedenen Farben für mich selbst brauche *g*

Und die Schminksachen einzeln liegen alle unter 150 EUR - nur die Gesamtrechnung liegt drüber. Dann kann ich sie komplett als geringwertiges Wirtschaftsgut angeben, oder?
Mein Bauchgefühl sagt das auch. Hätten wir es nicht alles auf einmal bestellt sondern in mehreren "Portionen" wäre es ja auch drunter geblieben.
Ich war mir in dem Punkt nur nicht 100% sicher.

Habt ihr für eure Fotografie ne zusätzliche Berufs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Das haben wir nämlich bis jetzt noch nicht.


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