05/01/2010 11:00:19
hier ein Nachtrag weil die Verbraucher Zentrale Hamburg auch schon warnt:
Die Firma Reader’s Digest wirbt immer wieder mit unterschiedlichen Gewinnspielen.
Ihre Werbetaktik und Geschäftspraxis ist es, mit Gewinn-Chancen um die Aufmerksamkeit von Verbrauchern zu buhlen. Zwar ist die Teilnahme an den jeweiligen Verlosungen nicht zwingend an eine Produktanforderung oder einen Kauf gebunden. Die ausschließliche Teilnahme an den Gewinnspielen wird aber durch die umständlichen Anforderungen an die verschiedenen Registrierungen ‑ „Kleben Sie hier....“, „Stecken Sie da....“, „Rubbeln Sie dort…“ ‑ auffallend erschwert. Hierdurch werden aus unserer Sicht Produktanforderungen provoziert.
Hat man sich erst einmal für die Teilnahme an einem Gewinnspiel registriert, so wird durch immer neue Zusendung von Briefen – zum Teil im Wochenrhythmus! - mitgeteilt, dass man eine weitere Stufe auf dem Weg zu unermesslichem Reichtum erklommen und nunmehr nur noch eine weitere Klebe-, Steck- und Rubbelaktion zu meistern habe.
Die penetranten Briefe von Reader’s Digest sind ebenso lästig wie jeder andere Werbemüll auch. Und sie lassen sich auch genauso einfach entsorgen!
Unsere Analyse
Durch das persönliche Anschreiben, die beigefügten persönlichen Visitenkarten und die handschriftlichen Hinweise wird dem Empfänger eine fast persönliche Vertrauensbeziehung zwischen ihm und dem Abteilungsleiter der Musik-Abteilung von Reader’s Digest suggeriert.
Die umfassend ausgemalten Gewinnchancen sollen den Empfänger dazu verleiten, sich bei Reader’s Digest anzumelden (zu registrieren). Hierbei kann man vieles falsch machen, denn die Registrierung ist nicht einfach:
Einerseits hat der Empfänger mehrere Optionen, nämlich nur am Gewinnspiel teilzunehmen, zusätzlich die angebotene Musical-Edition nebst Überraschungsgeschenk zu bestellen oder eben nur die Edition plus Überraschungsgeschenk zu kaufen.
Andererseits ist das Procedere der Anmeldung kompliziert und auch verworren beschrieben. So sollen die mitgesandten – sich unterscheidenden ‑ VIP-Visitenkarten in die auf den Bestätigungsvordruck geklebte Klarsichttaschen eingesteckt werden und entweder in einem Ja- oder Nein-Umschlag zurückgesandt werden, jeweils mit unterschiedlichen Erklärungsinhalten.
Erschwert wird die „richtige Handhabung“ dadurch, dass sich die Anmeldung für das Gewinnspiel und die Bestellung der Musicaledition auf ein und demselben Papierbogen befinden. Dass durch die so bezeichnete Privileg-Registrierung ein Kaufvertrag über die Musical-Edition zustande kommt, steht weder auf dem Anschreiben noch auf der Vorderseite der Registrierung ausdrücklich. Der Preis erscheint durch die Splittung in einen Anzahlungsbetrag in Höhe von 4,90 € und vier Raten in Höhe von 16,25 € wesentlich geringer als der Gesamtpreis (69,90 €).
Unsere rechtliche Bewertung
Wer die so genannte Privileg-Registrierung vornimmt, nimmt das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Musical-Edition zu einem Gesamtpreis in Höhe von 69,90 € an, er erklärt sein Einverständnis mit dem Angebot. Den Kaufpreis hat der Empfänger nach Erhalt der Ware dann grundsätzlich zu bezahlen.
Bei dem ausschließlich durch Briefverkehr geschlossenen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen handelt es sich um einen so genannten „Fernabsatzvertrag“, eine Vertriebsform bei der der Kunde durch verschiedene Vorschriften geschützt wird, etwa durch ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht. So räumt Reader’s Digest dem Kunden die Möglichkeit ein, die Edition innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware wieder zurückzuschicken. Dieses aber bringt den Kunden in Zugzwang. Zudem muss er die Ware durch Einschreiben / Rückschein zurücksenden, damit der Zugang zur Not bewiesen werden kann.
Wer eigentlich nur an dem Gewinnspiel teilnehmen wollte, sich aber versehentlich auch für die Privilegien angemeldet hat, kann seine „Anmeldung“ auch anfechten, weil er sich geirrt hat. Dies muss unverzüglich gegenüber Reader’s Digest erklärt werden, am besten schriftlich und wiederum per Einschreiben / Rückschein.