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merenwen
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Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 13:13:12

Hallo ihr Lieben!

Am 3.05.08 habe ich Entbindungstermin, am 30.05.08 läuft mein Vertrag aus und wenn wir das mal realistisch betrachten werden die den ja hundertprozentig nicht verlängern!
Muss mich ja dann Anfang Februar arbeitslos melden. Das Elterngeld bekomme ich ja von einer anderen Stelle, bekomme ja dann ein Jahr kein Arbeitslosengeld. Wie läuft das? Werde ich dann erstmal ein Jahr "auf Eis" gelegt? Und danach bekomme ich Arbeitslosengeld? Richtet sich das dann nach dem Erziehungsgeld oder nach dem Lohn? Theoretisch bin ich danach dann aber nicht arbeitssuchend, weil ich doch im Erziehungsurlaub bin... Versteht ihr, was ich meine?

Freue mich, wenn mir da jemand Antworten geben kann.

Sandra
Unser größtes Glück

Sandra
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 14:07:39

Hallo merenwen,
so bald Du weißt, dass Dein Vertrag nicht verlängert wird, mußt Du Dich beim Arbeitsamt melden. Theoretisch kannst Du Dich jetzt als Arbeitssuchend melden, mit dem Hinweis, dass Du noch Arbeit hast. Dann brauchst Du das nicht kurz vor der Geburt. Auf jedenfall rechtezeitig melden, damit Du nach der Geburt das Mutterschaftsgeld bekommst. Eigentlich zahlen das die Krankenkasse und Dein Arbeitgeber. Danach gibts Elterngeld (solltest Du sofort nach der Geburt beantragen - bei mir hatten sie 3,5 Monate Bearbeitungszeit ), das sich nach Deinem Verdienst (Durchschnitt von 12 Monate vor dem Mutterschutz) richtet.
Grüße Sandra
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merenwen
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 14:19:46

Danke für deine Antwort, Namensvetterin Und wie ist das nach den 12 Monaten Elterngeld? Und wieviel beträgt dieses Mutterschaftsgeld? Das Elterngeld beantragt man 6 Wochen vor der Geburt, gell? Wo?

Danke,Sandra
Unser größtes Glück

Sandra
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 20:11:45

Hallo merenwen,
du beantragst vor der geburt (mit einem gelben zettel vom FA, den Du ca. in der 32. SSW bekommst, Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse. Ich habe 13 € pro Tag bekommen und den Rest zum vorherigen Nettogehalt von meinem Arbeitgeber. Du bekommst 6 Wo. und 8 Wo. nach der Geburt Mutterschaftsgeld (wenn keine Frühgeburt).
Danach gibts Elterngeld. Eigentlich 12 Mo., aber die 8 Wo. Mutterschaftsgeld nach der Geburt werden angerechnet bzw. abgezogen. Ich bekomme somit nur 10 Mo. Elterngeld.
Elterngeldantrag findest Du im Internet. Den würde ich schon mal soweit es geht ausfüllen. Nachher hast Du dafür keine Nerven. Beantragen kannst Du den erst mit der geburtsurkunde vom Kind. Antrag habe ich an das Amt für Versorgung und Soziales geschickt.
Achso, Kindergeld würde ich auch gleich nach der Geburt beim Arbeitsamt beantragen. Formular gibts im Internet, das kannst Du auch schon vorausfüllen.
grüße sandra
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Sandra
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 20:13:19

Das Antragsformular für Elterngeld, wenn Du in Hessen lebst :) , findest Du hier:
http://www.elterngeld.net/hessen/Elterngeldantrag.pdf

Ansonsten schau doch hier mal: http://www.familien-wegweiser.de/
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Sandra
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 20:13:58

Antrag für Kindergeld findest Du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html
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merenwen
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 20:24:45

Hallo Sandra!!!!

Ich danke dir, ich könnte dich knutschen!
DANKEDANKEDANKE!!!!!

Sandra
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merenwen
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 20:48:24

Nochmal ich:

Sag mal, wie lange hast du vor zu Hause zu bleiben? Nach dem Elterngeld gibt es ja dann kein ALG,wenn man länger zu Hause bleibt, oder? Denn:Man steht ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung...

Sandra
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Sandra
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Aw:Frage... Vielleicht kennt sich ja jemand aus...




01/11/2007 20:54:29

Eigentlich wollte ich nach einem Jahr wieder arbeiten. Ja, ja, das liebe Geld. Und wenn ich arbeite, dann nur (hoffentlich) teilzeit. Die Zeit mit dem kleinen Zwerg ist soooooooooooooooooooooo schön.
Es ist aber auch etwas davon abhängig, wann wir einen Krippenplatz bekommen.
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Sandra
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01/11/2007 20:57:04

ach so, nein, nach dem Elterngeld gibt's eigentlich nichts mehr. (vielleicht gibts da irgendwie ausnahmen ) Nur Kindergeld gibts länger.
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