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babyass
Diamant-User
Beigetreten: 02/01/2009 10:00:49
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20/03/2009 10:17:02
Hallo liebe Mamis und werdende Mamis (und auch Papis)
Mein Zukünftiger und ich haben momentan ein riesen Fragezeichen über dem Kopf, es geht um folgendes.
Mein Mann möchte nach der Geburt 2 Monate zu Hause bleiben, nun hat er von einem Kollegen gehört das dieser es auch gemacht hat und 70 % Lohn erhalten hat.
So nun unsere Fragen:
1. Wo muss man dieses beantragen und wann ?
2. Ab wann geht dieser ``Urlaub`` ?
3. Wer zahlt diese 70 % und wie werden diese bestimmt wenn das Einkommen unterschiedlich ist ?
4. Darf man dieses nur unter bestimmten Vorraussetzungen ?
Würde mich freuen wenn ihr helfen könnt :)
Mein Kerl würde ja seinen Kollegen fragen aber diesen sieht er momentan leider nie.
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http://www.pixum.de/viewalbum/id/4159374 Update: 05.02.2009
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britta158
Diamant-User
Beigetreten: 15/01/2008 11:20:07
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20/03/2009 10:32:19
puhhh viele Fragen und ganz genau weiß ich es auch nicht.
Das was der Kollege gemacht hat, war die zusätzliche Elternzeit für den Mann würde ich sagen.
Eigentlich bekommt man ja 12 Monate Elterngeld (berechnet von dem Gehalt von demjenigen der zu Hause bleibt!). Die 12 Monate setzen sich folgendermaßen zusammen:
2 Monate Mutterschaftsgeld + 10 Monate Elterngeld.
Elterngeld sind 67% vom Nettolohn von vor der Schwangerschaft (ne Werbekostenpauschale wird dann noch abgezogen!)
Dieses Elterngeld kann man für 14 Monate also 2 Monate länger bekommen, wenn der Partner zusätzlich 2 Monate zu Hause bleibt.
Ob das während der Mutterschutzfrist geht weiß ich allerdings nicht! Auch diese 2 Monate bekommt der Partner dann 67% Elterngeld von seinem Nettolohn...
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen.... auf weitere Antworten bin ich aber auch gespannt.
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LG Britta
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babyass
Diamant-User
Beigetreten: 02/01/2009 10:00:49
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20/03/2009 10:47:50
Schonmal danke Britta :)
Was mich auch interessiert:
Unser Knirps würde mitte Oktober kommen, wenn möchte mein Mann dann Nov + Dez frei haben, trägt man die Zeit dann auch in diesen Antrag ein ?
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http://www.pixum.de/viewalbum/id/4159374 Update: 05.02.2009
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britta158
Diamant-User
Beigetreten: 15/01/2008 11:20:07
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20/03/2009 11:04:47
ganz ehrlich, ich hab mir die Anträge zwar runtergeladen, aber ich sie mir noch net angeschaut...
Obwohl unser Zwerg in den nächsten drei Wochen kommen soll.
Ich kann dir das vielleicht sagen, wenn ich mich mal damit befasse
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LG Britta
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5zwerge
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Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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20/03/2009 11:10:03
also die Zeiten werden in den Antrag reingeschrieben und dein Mann muss dann bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit zusätzlich beantragen.
aber werden euch dann nicht automatisch die doppelten Zeiten für die 2 Monate abgezogen?? weil du bist ja noch im Mutterschutz für 8 Wochen nach der Geburt und dein Mann dann gleichzeitig 2 Monate zu Hause???
hmm, da bin ich auch grad überfragt bei uns war das nicht so
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5zwerge
Diamant-User
Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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20/03/2009 11:12:25
er sollte auf alle Fälle seinen AG schonmal früber informieren dass er dann zu Hause bleiben möchte in dem Zeitraum NOV /DEZ.
die Zahlung kommt ja dann nicht vom Arbeitgeber sondern von der Elterngeldstelle.. also Antrag schnellstens nach Geburt abgeben denn zwischen Bearbeitung und Zahlung liegen ja auch immer ein paar Tage/Wochen!
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5zwerge
Diamant-User
Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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20/03/2009 11:21:10
so, nun versuche ich noch den Rest der Fragen nacheinander zu beantworten
1.) den Elterngeldantrag bekommst du z.B hier zum runterladen:
http://www.elterngeld.net/elterngeldantrag.html
musst halt schauen wegen deines Bundeslandes
Antrag kann erst bei der zuständigen Elterngeldstelle abgegeben werden wenn die Geburtsurkunde des Kindes und die Beischeinigung fürs Elterngeld vorliegt (letzteres bekommst du beim Standesamt zusammen mit der Geburtsurkunde)
zu 2. Generell ab Geburt, aber ich hab ja vorher schon geschrieben dass ich nicht weiß ob es auch geht wenn du noch in Mutterschutz bist, oder erst nach den 8 Wochen nach Geburt!
3. zahlen tut das die Bundeskasse, also nicht der Arbeitgeber! und berechnet wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate!!! also wird bei unterschiedlichen monatlichen Einkommen ein durchschnittswert genommen und davon dann die 67%
4.nein generell nicht, man muss halt nur Vater geworden sein um die Elternzeit antreten zu können
aber man darf ja noch dazu arbeiten bis max 30 stunden die Woche ,was aber dann wieder auf die 67% angerechnet wird! Aber das kommt bei euch ja nicht in Frage denn ich denke mal dein Mann wird dann beim Krümel auch daheim bleiben wollen
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sonnenschein05
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Beigetreten: 26/02/2006 18:57:36
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20/03/2009 12:17:18
Also es sind wie hier bereits erwähnt 67% vom Grundgehalt. Beantragt wird diese bei einer Elterngeldstelle. Wir haben hier z. B. eine in FFM. Das ging bei uns auch alles recht flott. Mein Mann war genau 2 Monate zu Hause in seiner Elternzeit. Da hatte ich noch meinen Mutterschutz. Fand es klasse, denn ich bekam ja im Mutterschutz noch mein komplettes Gehalt und er dann seine 67%. Es war prima so starten zu können, denn wir haben noch keine Kids und so konnten wir erst ma, ganz in Ruhe GEMEINSAM in die neue Situation rein wachsen. Nach den 2 Monaten ging mein Mann wieder arbeiten und ich habe 12 Monate Elternzeit genommen und bekomme nun 67% von meinem Grundgehalt. So kommen wir erstaunlich gut zurecht ...
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Kedda
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20/03/2009 14:12:52
Ohje, das liebe Elterngeld... Ich blicke da auch nicht so wirklich durch, aber bei uns gestaltet sich das auch ein bisschen anders, weil Schatzi gerne reduzieren möchte und sich so die Kinderbetreuung mit mir zu teilen.
Ich hab mir das jetzt so mal zusammengesponnen:
Ich hab ja die 8 Wochen nach Geburt noch Mutterschutz und würde hinterher gerne noch 2-3Monate zuhause bleiben. Schatzi würde dann so weit reduzieren, dass er unter den 30Stunden in der Woche bleibt und somit das Elterngeld beziehen, während ich dann nach den 4 Monaten (also 2Monate Mutterschutz und 2 Monate Elternzeit) wieder meine 50%-Stelle antreten würde.
Wie ist das denn dann während der 2 Monate, die ich zusätzlich zum Mutterschutz zuhause bleibe? Wären das dann die sogenannten Partnermonate? Bekomme ich in der Zeit dann das Elterngeld un hinterher mein Mann?
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5zwerge
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20/03/2009 16:53:13
also wie ihr euch die insgesamt 14 Monate aufteilt ist Jacke wie Hose
Es ist so dass generell ja nur ein Anspruch auf 12 Monate Elterngeld besteht, welches aber dadurch nur auf 14 Monate erhöht werden kann wenn der partner AUCH mindestens 2 Monate zu Hause bleibt! Damit soll ein Anreiz für die Männer geschaffen werden auch mal die Kinderbetreuung zu übernehmen!
also kannst du in aller Ruhe während deines Mutterschutzes zu Hause bleiben, dann deine 2-3 Monate und dein Mann geht dann den Rest der Zeit bis die 14 Monate voll sind in Elternzeit! dann kannst du arbeiten gehen. Aber bedenkt, dass das Gehalt dessen was er zuverdient ans Elterngeld angerechnet wird!
in der Zeit wo du zu Hause bist ausser im Mutterschutz bekommst du das Elterngeld, danach dann dein Mann!
Hast du denn vorher Vollzeit gearbeitet oder auch nur eine Teilzeitstelle?
wenn du Vollzeit gearbeitet hast wäre es dann nicht ne Möglichkeit dass dein Mann seine Stunden ein wenig reduziert aber nur die 2 Monate in Elternzeit geht (und da evtl die 30 Stunden arbeiten geht) und du den Rest der 14 Monate und dazu aber dann eine 30 Stunden Stelle in deinem Betrieb? wäre ne Möglichkeit ob sich die Variante nicht auch rechnen würde!
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Kedda
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20/03/2009 17:37:50
Ich hatte von Anfang an nur ne 50%-Stelle. Von dem her brauche ich nicht zu reduzieren, sondern arbeite dann ganz einfach wie bisher weiter.
Haben das mal durch den Elterngeldrechner gejagt und wissen schon, was auf uns zu kommt so ungefähr. Was halt die große Unbekannte ist, ist die Sache mit der Steuer... Aber da müssen wir uns halt mal beraten lassen.
Aber wie ist das dann wenn Schatzi schon direkt nach der Geburt reduziert? Kann man das so hin und her switchen (also während meines MuSchu er, dann 2Monate ich und dann den Rest wieder er?)Oder sind in der Zeit, wo ich auch zuhause bin dann wir beide berechtigt für den Bezug des Elterngeldes?
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 20/03/2009 17:41:13 Uhr
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5zwerge
Diamant-User
Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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21/03/2009 12:00:08
Also dann rechnet es sich wohl eher nicht da du ja eh nur ne 50 % Stelle hast.
ja ihr könnt auch einfach so tauschen. muss halt im Antrag mit angegeben werden!
also wenn du im MuSchu bist dann bekommst du ja deinen Lohn weiter, da bekommt dein Mann dann Elterngeld, dann gehst du 2 Monate in Elternzeit und bekommst Elterngeld und dann ist dein Mann den Rest in Elternzeit und bekommt wieder Elterngeld!
tja die liebe Steuer.  da sollltet ihr euch in der Tat beraten lassen.
ich glaube De Svenja hatte mal gepostet dass man im schnitt damit rechnen muss dass ein Elterngeld(ein Monatsbetrag) letztendlich zurückgezahlt werden muss. den Post find ich nur grad nicht mehr!
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babyass
Diamant-User
Beigetreten: 02/01/2009 10:00:49
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22/03/2009 10:27:59
Ich habe da noch 1-2 Fragen
1. Wie sieht das mit den Steuern aus ?
Also ich bin ja leider eh arbeitlos ab Mai so das ich nur die 300 €uro bekomme (für mich werden also wohl keine anfallen). Mein Mann geht ja arbeiten und will die ersten 2 Monate nehmen, werden die Steuer dann auch noch abgezogen oder bekommt er genau 67 % ohne Steuerabzug ? Und die 2 Monate muss man dann bei der Steuererklärung angeben?
2. Ich bekomme ja kein Mutterschaftsgeld oder wie das heisst, kann ich dann direkt Elterngeld bekommen?
3. Unser Kind würde ja Mitte Oktober kommen, aber bis sie den Antrag durchhaben dauert ja bestimmt. Wenn mein Mann nun die ersten 2 Monate frei möchte ab wann gelten diese? Ab Anfang November oder wie ?
Sorry ich hoffe jemand versteht mich :)
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5zwerge
Diamant-User
Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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22/03/2009 19:22:50
wenn du ab Mai arbeitslos bist, bekommst du ja erstmal ALG und dein Elterngeld wird ja aus dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Aber frag mich nicht ob da ALG auch mit reinzählt, denke aber schon da es ja nicht ALG 2 ist.
ob du dann nicht auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast würd ich mal bei der Krankenkasse anfragen.
die 67% sind netto also keine Steuern mehr abzuziehen. das Elterngeld muss egal wer es bekommt IMMER bei der Steuer angegeben werden.
wenn euer Kind im Oktober kommt dann kann dein Mann ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen oder eben erst ab November. die Zeiten müsst ihr in den Antrag schreiben und danach gehts dann auch.
der Antrag hat bei uns damals ca 10 Wochen gedauert bis er bearbeitet war und wir Geld bekommen haben. Aber dann kommt die Nachzhalung auhc gleich mit auf einmal .
wie lange die Bearbeitung jetzt dauert keine Ahnung bei uns ists ja schon fast 2 Jahre her.
lg Katja
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