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merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Mutterschaftsgeld




17/03/2008 13:06:27

Hallo ihr!

Nun hab ich mal ein paar Fragen an die schon gewordenen Mamis:
Heute hab ich die Bescheinigung für die Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld bekommen. Als ihr die wegegschickt hattet, wann habt ihr euer Geld gehabt? Bekomm ich bei der Geburt nochmal so eine Bescheinigung? Habe gelesen, nach der Geburt muss es ja mit der Geburtsurkunde nochmals beantragt werden für die acht Wochen nach der Entbindung? Und sagen wir mal, unser Baby kommt in zwei Wochen: Theoretisch stehen mir die restlichen 4 Wochen von vor der Geburt ja auch noch zu, oder werden die dann nicht angerechnet?

Hab ich mich verständlich ausgedrückt?

Danke im Vorraus für eure Antworten!!!
Sandra
Unser größtes Glück

Fabi
Diamant-User



Beigetreten: 20/11/2006 10:41:13
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Aw:Mutterschaftsgeld




17/03/2008 13:19:23

Hallo Sandra,

ob du nochmal was hinschicken musst weiß ich nicht.

Wenn dein Kind früher kommt als der errechnete Geburtstermin wird der "verlorene" Mutterschutz hintendrangehängt. D.H. man hat insgesamt mind. 14 Wochen Mutterschutz. Früher hat man Pech gehabt.
Kommt das Kind nach dem errechneten Termin wird, hat man Glück, denn die 8 Wochen laufen ab dem Tag nach der Geburt.

Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen weiterhelfen.


Shira
Silber-User



Beigetreten: 16/02/2008 19:28:59
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Aw:Mutterschaftsgeld




17/03/2008 13:25:36

Hallo,

also bei mir ging das recht schnell nach dem abgeben der Bescheinigung. Also ich habe gleich für die 6 Wochen vorher das ganze geld bekommen. Mein Sohn ist 2 Wochen zu früh gekommen und es würde nichts verrechnet.

Nach der Geburt bekommst du eine Geburtsurkunde dierekt für die Krankenkasse. Ich habe dann auch gleich wieder den gesamten Betrag für die 8 Wochen bekommen.

Hoffe ich konnte dir helfen.
Lieben Gruss
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Kirchliche: 09.08.08
merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Aw:Mutterschaftsgeld




17/03/2008 13:32:27

Vielen Dank, ihr habt mir alles beantwortet!

Dankeschöööööön!
Unser größtes Glück

vicky
Diamant-User



Beigetreten: 15/03/2007 22:22:37
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Aw:Mutterschaftsgeld




24/03/2008 10:40:34

Hallo,

gibt es eigentlich Regelungen, die beschreiben, wann der Arbeitgeber das Mutterschutzgeld auszahlen muss?
Meine Firma zahlt erst, wenn das Kind geboren wurde. Und dann auch erst mit der nächsten Monatsabrechnung.
Eine Kollegin von mir, hat am 29.02 mit einiger Verspätung ihr Baby bekommen und wartet nun sehnsüchtig auf das Geld. Sie hat seit Dezember kein Gehalt, etc mehr bekommen und lebt nun echt am Limit!
Mich würde daher wirklich interessieren ob das überhaupt so erlaubt ist. Meine Befürchtung ist nämlich, dass unser Personalbüro einfach zu faul ist

Grüßle
Vicky
merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Aw:Mutterschaftsgeld




24/03/2008 16:25:04

Hallo Vicky!

Das ist ja wohl mal die Höhe!Das können die nicht machen! Ich hab mich eingehend mit der Thematik beschäftigt. Mutterschaftsgeld ist der Schutz vor Lohnausfall der werdenden Mutter, muss also zum gewohnten Zeitpunkt der Lohnauszahlung gezahlt werden. Manche AG kommen mit dem Argument, sie bräuchten den genauen ET, um das Geld berechnen zu können. Das ist totaler Schwachsinn!!! Der Mutterschutz beläuft sich immer auf 6 Wochen vor dem errechneten ET und 8 Wochen danach (außer bei Mehrlingen etc.). Und das kann man sehr wohl berechnen! Das sind nur dumme Ausreden! Ob das Baby eine Woche zu früh oder zu spät geboren wird, ist ja wohl erst einmal völlig irrelevant! Lasst euch bloß nicht auf so einen Schwachsinn ein!!!

Und warum hat deine Kollegin kein Geld seit Dezember? Das kann ja nicht sein. Erstens bekommt man ja einen Teil von der KK (okay 13 Euro pro Tag, aber immerhin) und der AG bezahlt die Differenz drauf. Ich würd denen auf´s Dach steigen! Kann ja nicht möglich sein!

Sandra
Unser größtes Glück

vicky
Diamant-User



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Aw:Mutterschaftsgeld




26/03/2008 19:07:47

Hallo,

klar hat meine Kollegin das Geld der Krankenkasse bekommen, aber Ihr fehlt halt der Differenzbetrag - der ja viel höher ist. So wie es momentan ausschaut, bekommt sie das Geld nun erst Ende April!
@sandra:
Du kannst mir glauben, dass ich denen ganz gewaltig aufs Dach gestiegen bin, aber weisst du was ich mir dann anhören musste? Die Personalerin meinte ich könne ja schließlich das Baby noch während der Mutterschutzzeit verlieren und sie wüsste dann nicht ob mir das Geld dann überhaupt noch zustünde!!!

Jedenfalls würde ich mich gerne auf irgendeinen Paragraphen berufen können. Ansonsten komme ich nicht weit.

Nächste Woche habe ich nochmal einen Termin bei ihr, bis dahin muss ich das irgendwie herausfinden.
Wäre super wenn mir jemand einen Tipp hätte.

Gruß
Vicky
merenwen
Diamant-User



Beigetreten: 27/06/2007 21:41:23
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Aw:Mutterschaftsgeld




26/03/2008 21:49:33

Hallo Vicky!

Die rechtliche Definition des Mutterschaftsgeldes ist: Lohnersatz während der Mutterschaftsfristen. D.h. dein Arbeitgeber MUSS dir zu den Terminen, an denen du sonst auch deinen Lohn erhalten müsstest die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse zahlen. Und zwar zuerst in den sechs Wochen vor und dann in den acht Wochen danach. Genau wie sonst deinen Lohn. Wenn du ein Attest des Arztes über den mutmaßlichen ET eingereicht hast, können die dir gar nichts. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann wende dich an einen Anwalt, wenn die immer noch doofe Argumente ohne Sinn und Verstand bringen. Es ist deren Pflicht, dir das zu zahlen. Und die können sich das auch nicht einfach aussuchen wann!!! Die spinnen wohl. Hier, die erste Zeile müsste eigentlich schon reichen:

http://www.rechtslexikon-online.de/Mutterschaftsgeld.html

Und falls die dir nochmal mit dieser echt saudummen Ausrede von wegen Kind verlieren kommen... Das zieht nicht!!! Einer Frau mit z.B. Totgeburt steht genauso das Mutterschaftsgeld für 14 Wochen zu:

http://www.initiative-regenbogen.de/index.htm?http://www.initiative-regenbogen.de/gesetze.htm

Was sind das denn für doofe Puten da in dem Personalbüro? Haben ja von ihrer Arbeit null Ahnung!

LG,Sandra
Unser größtes Glück

vicky
Diamant-User



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Aw:Mutterschaftsgeld




26/03/2008 22:07:44

Hallo Sandra,

danke für die Links.
Ich hatte auch vor, morgen mal mit nem Anwalt zu telefonieren. Mal sehen was er mir sagt.
Das Problem ist, dass ich nirgendwo sehen kann, ob es eine Vorschrift gibt, wann das Mutterschaftsgeld bezahlt werden muss.

Die Kollegin ist meiner Meinung nach einfach nur faul. Sie hat keine Lust die Beträge zu berechnen - das sagte sie mir auch ganz offen.
Sie meinte ich solle doch einfach mit der Bank reden - die würden Engpässe schon überbrücken

Mal sehen, was mir der Anwalt morgen sagt.

Grüßle
Vicky
vicky
Diamant-User



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Aw:Mutterschaftsgeld




28/03/2008 19:23:35

Hallo,

juhuuu, habe im Mutterschutzgesetz den Absatz gefunden, der regelt, dass das Mutterschaftsgeld, wie das Arbeitsentgelt ausbezahlt werden muss.

Nächste Woche habe ich das Gespräch mit der Kollegin aus dem Personalbüro. Die wird Augen machen .

Grüßle
Vicky
merenwen
Diamant-User



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Aw:Mutterschaftsgeld




29/03/2008 10:21:10

Hallo Vicky!

Ja klasse! Dann haste ja etwas in der Hand! Hab auch überall gelesen, dass es so gehandhabt werden MUSS vom AG. Habe mich aber gleichzeitig gewundert, dass ich es nirgends in einem Gesetzestext verankert gefunden habe. Wo bist du denn fündig geworden?

LG,Sandra
Unser größtes Glück

vicky
Diamant-User



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Aw:Mutterschaftsgeld




29/03/2008 21:03:30

Hallo Sandra,

ich habe gestern noch ziemlich lange gegoogelt und dachte mir dann, dass der Auszahlungszeitpunkt - wenn überhaupt - im Mutterschutzgesetz festgelegt sein müsste. Dann habe ich es heruntergeladen und es prompt gefunden.
Bin schon sehr gespannt auf das Gespräch. Die Kollegin wird sich sicherlich ganz schön querstellen. Aber ich lasse mich da nicht so schnell abwimmeln.

Grüßle
Vicky

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