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AUTOR BEITRAG
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
Beiträge: 2378
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Mutterschaftsgeld




02/12/2009 17:10:50

Es gab hier schon mal einen Beitrag aber dieser beantwortet nicht richtig meine Frage.

Der Mutterschutz geht ja von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen danach. Dann beginnt die Elternzeit mit 67% vom Nettogehalt sofern man nur 1 Jahr zu Hause bleibt.

Welches Geld bekommt man aber in den Wochen des Mutterschutzes?


PW per PN
http://www.pixum.de/meine-fotos/#album/7025263
makai
Diamant-User



Beigetreten: 22/05/2008 15:36:05
Beiträge: 3961
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Aw:Mutterschaftsgeld




02/12/2009 17:24:19

Diese Frage habe ich mir letztens auch gestellt. Habe das hier dazu gefunden:

In den sechs Wochen vor und den acht Wochen nach der Geburt bekommen Sie als Angestellte Mutterschutzgeld. Das müssen Sie allerdings beantragen. Gesetzlich Versicherte fragen ihre Krankenkasse, alle anderen wenden sich an das Bundesversicherungsamt. Das Mutterschutzgeld entspricht in etwa dem Nettoverdienst. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse 13 Euro pro Tag, der Arbeitgeber legt den Restbetrag drauf. Grundlage für die Berechnung ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor dem Mutterschaftsurlaub. Bei Privatversicherten könnte es etwas weniger Geld sein. Denn die bekommen keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber rechnet aber, als würde man den üblichen Kassensatz beziehen. Selbständige sollten bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob Ihnen Mutterschutzgeld zusteht. 325-Euro-Jobberinnen wenden sich ans Bundesversicherungsamt.

UNd hier kann es beantragt werden:
http://www.mutterschaftsgeld.de/


Standesamt: 27.06.08
Kirchliche Trauung: 28.06.08

Geburtstag unserer Mausi: 29.1.10
Kedda
Diamant-User



Beigetreten: 15/10/2007 19:56:39
Beiträge: 8521
Standort: Breisgau
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Aw:Mutterschaftsgeld




02/12/2009 23:47:38

Genau. In der Zeit des Mutterschutzes bekommt man Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt wird (entspricht in etwa deinem Gehalt). Nach der Mutterschutzzeit (6Wochen vorher, 8 Wochen hinterher) beginnt die Elternzeit und du bekommst für ein Jahr das Elterngeld (67% des Gehalts der letzten 12 Monate)Elternzeit kannst du aber bis zu 3 Jahre machen. Allerdings gilt das Mutterschaftsgeld schon als Elterngeldbezug- sprich, du kriegst nicht ab Ende des Mutterschutzes ein Jahr lang Elterngeld, sondern es zählt schon ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Wenn dein Kind also im Januar geboren wurde, dann kriegst du maximal auch bis Januar im darauffolgenden Jahr Elterngeld, nicht bis Februar, bzw. März (wenn du die 8 Wochen Mutterschutz dazurechnest)




Fotografenbilder:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3161721
Flitterwochen:
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3152152

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