02/12/2009 23:47:38
Genau. In der Zeit des Mutterschutzes bekommt man Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt wird (entspricht in etwa deinem Gehalt). Nach der Mutterschutzzeit (6Wochen vorher, 8 Wochen hinterher) beginnt die Elternzeit und du bekommst für ein Jahr das Elterngeld (67% des Gehalts der letzten 12 Monate)Elternzeit kannst du aber bis zu 3 Jahre machen. Allerdings gilt das Mutterschaftsgeld schon als Elterngeldbezug- sprich, du kriegst nicht ab Ende des Mutterschutzes ein Jahr lang Elterngeld, sondern es zählt schon ab dem Zeitpunkt der Geburt.
Wenn dein Kind also im Januar geboren wurde, dann kriegst du maximal auch bis Januar im darauffolgenden Jahr Elterngeld, nicht bis Februar, bzw. März (wenn du die 8 Wochen Mutterschutz dazurechnest)