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Stubsy
Diamant-User
Beigetreten: 18/11/2009 11:22:23
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Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 11:55:55
Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Habe heute bei meinem AG nachgefragt, wie das mit meinem Urlaubsanspruch für dieses Jahr aussieht.
Mein Entbindungstermin ist der 19.09.2010.
Urlaubsanspruch besteht ja auch währen der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. (also bis 19.11.)
Der Ag meinte jetzt, dass zur Berechnung des Urlaubs aber nur volle Monate berücksichtigt werden, was bedeuten würde, dass der November nicht mit berücksichtigt wird. Jetzt hab ich aber auch schon gehört, dass auch angefangene Monate mitzählen. Ja was nun!?
Kennt sich da jemand von Euch mit aus?
Gibt es vielleicht irgendwo einen Gesetzestext den ich meinem AG vorlegen kann oder hat der AG Recht?
Vielen Dank schon mal!
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redfairy
Diamant-User
Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 12:14:28
Soweit ich weiß, steht dir der volle Urlaub während des Mutterschutzes zu.
Solltest du danach in Elternzeit gehen, wird dir der Urlaub, der in dieser Zeit anstehen würde um 1/12 gekürzt.
Ich hab vor dem Mutterschutz meinen kompletten Jahresurlaub genommen. Gehe ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit schaut mein AG in sofern in die Röhre, das er mir den Urlaub, der dann eigentlich gekürzt worden wäre, nicht mehr kürzen kann.
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Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.
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Bieson
Diamant-User
Beigetreten: 27/11/2008 11:43:49
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Standort: Sachsen
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 13:17:47
Bei der Urlaubsberechnung gibt es keine einheitlichen Regelungen. Als Minimum gilt das Bundesurlaubsgesetz, ansonsten Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Regelung aus dem Arbeitsvertrag. Wie es sich in deinem Fall konkret verhält, lässt sich also nicht pauschal sagen. Es kann aber durchaus sein, dass ihr nur Anspruch für volle Kalendermonate habt. Gibt es bei euch einen Betriebsrat? Wenn ja, fragt da einfach mal nach.
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Sandi2009
Diamant-User
Beigetreten: 02/02/2008 19:08:49
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 15:21:00
Also ich weiß nicht ob es da etwas einheitliches gibt oder nicht, aber bei mir im Geschäft wurde es so berechnet:
ET Mitte August + 8 Wochen Mutterschutz = Mitte Oktober
Und dann wird aber nicht der halbe, sondern immer der volle Monat gezählt. D.h. ich habe Urlaubsanspruch bis Ende Oktober.
In deinem Fall wäre das dann bis Ende November.
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Cutie
Diamant-User
Beigetreten: 22/07/2009 16:51:53
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 15:30:50
Hallo Stubsy,
schau mal hier:
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-urlaubsanspruch-im-mutterschutz-ii/
das hat mir sehr gut geholfen.
Wir haben ja ungefähr die gleiche "Terminschiene". Daher müsste meine Regelung auch für Dich gelten.
D.h. Du hast Urlaubsanspruch bis einschließlich November - und Dir wird der Anspruch nur um 1/12 - und zwar für Dezember (weil Elternzeit) gekürzt.
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Stubsy
Diamant-User
Beigetreten: 18/11/2009 11:22:23
Beiträge: 558
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 15:56:43
Vielen Dank für die Antworten!
Hab das jetzt so verstanden:
Würde ich nur Mutterschutz nehmen, würde mir laut gesetzt der November flöten gehen, da hierfür nur volle Monate berechnet werden. Da ich aber im Anschluß an den Mutterschutz gleich in Elternzeit gehe, darf mir der AG nur 1/12 für jeden vollständigen Monat, den ich in Elternzeit bin, vom Jahresurlaub abziehen. Also nur den Dezember, denn der November wäre ja nicht vollständig.
Richtig so?
Werd damit mal beim AG aufschlagen und schauen, was rauß kommt.
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happylilli
Diamant-User
Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
Beiträge: 2378
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 19:20:21
Ich habe mich gerade heute mit einer Kollegin darüber unterhalten.
Sie hat am 11.11.2010 ET und geht somit Ende September in den Mutterschutz wenn ich richtig gerechnet habe. Sie hat ein Schreiben von der Personalabteilung bekommen in dem steht, sie bekommt zusätzlich zu den 30 Tagen Jahresurlaub noch mal 3 Tage aufgrund der SSW und hat somit vollen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub + eben diese 3 Tage (für was auch immer diese sind). Und sie arbeitet ja auch kein volles Jahr!
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PW per PN
http://www.pixum.de/meine-fotos/#album/7025263
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kosimo
Diamant-User
Beigetreten: 27/09/2007 13:24:28
Beiträge: 648
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
19/04/2010 20:50:56
@nicfin: die 3 tage sind für die zeit nach der geburt! du hast anspruch auf urlaub auch im mutterschutz! ob ganzesjahr oder nicht, ist hier irrelevant!
by the way: es gibt hier nichts einheitliches - tarifverträge können immer abweichen und wenn das so bei euch geregelt ist, dann kann es schon gut sein, dass due für angebrochene monate keinen urlaubsanspruch hast.
würde mir an deiner stelle die vereinbarung zeigen lassen!
lg
kosimo
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britta158
Diamant-User
Beigetreten: 15/01/2008 11:20:07
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
20/04/2010 20:10:37
Naja, Dein AG hat FAST recht:
Dir steht für alle Monate Urlaubsanspruch zu, in denen zu z.B. nicht voll in Elternzeit bist.
Wenn Dein Mutterschutz am 19.11. endet und du dann in Elternzeit gehst, wäre der einzige volle Monat Elternzeit dann ja der Dezember. Somit stehen dir dann bis November alle Urlaubstage zu!
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LG Britta
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Stubsy
Diamant-User
Beigetreten: 18/11/2009 11:22:23
Beiträge: 558
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Aw:Urlaubsanspruch Mutterschutz
20/04/2010 20:18:29
@britta
Vielen Dank, so sehe ich das mittlerweile auch.
Denke mein AG ist davon ausgegangen, dass ich nur Mutterschutz nehmen und keine Elternzeit. Dann hätten sie ja Recht gehabt, dass sie mir für November keinen Urlaub anerkennen. Da ich aber Elternzeit nehme, werden sie mir wohl oder über für November auch Urlaub gewähren müssen. Die probieren es halt immer wieder!
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