23/09/2014 12:41:47
Hallo ihr Lieben,
mein Verlobter und ich werden nächstes Jahr im August heiraten.
Nun habe ich noch ein paar Sachen, wozu ich im Internet nicht wirklich etwas gefunden habe und hoffe auf evtl. Erfahrungen von Euch.
Ich bin gebürtige Finnin und habe auch noch die finnische Staatsbürgerschaft (EU-Bürgerin). Lebe jedoch seit meinem ersten Lebensjahr bereits in Deutschland und habe auch meine komplette Schullaufbahn in Deutschland absolviert. Ich habe schon länger überlegt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen (erleichtert einige Amtsgänge und vor allem das Erneuern des Personalausweises oder Reisepasses). Nun da mein Partner mir im August dieses Jahres einen Antrag gemacht hat, frage ich mich, ob es nicht leichter wäre alles in einem zu erledigen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich mit der Beantragung der Eheschließung auch die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen? Was ich herausgefunden habe, kann man die Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin beantragen.
2. Oder wäre es sinnvoller die Staatsbürgerschaft separat im vornherein zu beantragen? Und wie lange dauert so etwas? Muss ich, obwohl ich wie oben beschrieben, meine Schullaufbahn komplett in Deutschland abgeschlossen habe, trotzdem einen Einbürgerungstest machen? Oder würde in meinen Fall weniger "Papierkram" auf mich zukommen (bin ja auch EU-Bürgerin mit Daueraufenthaltsrecht)?
3. Mein Verlobter und ich wollen nach der Hochzeit (ca. 2 Tage danach) direkt in die Flitterwochen fliegen. Es wird sehr wahrscheinlich nach Amerika (New York und Florida oder vielleicht auch Hawaii) gehen. Wie sieht es nun mit der Buchung aus? Mal angenommen, ich erhalte die deutsche Staatsbürgerschaft und somit auch meinen deutschen Reisepass mit dem neuen Nachnamen am Tag der Eheschließung ausgehändigt, wird bei der Buchung nicht auch häufig nach der Ausweisnummer gefragt? Diese habe ich dann aber jedoch noch nicht. Soll die Buchung dann noch auf den alten (evtl. finnischen) Ausweis und alten Namen laufen? Wir hatten am Flughafen nachgefragt und die Frau vom Reisebüro meinte, dass sie wahrscheinlich dann eher mit dem alten Reisepass (und dem alten Namen) fliegen würde. Aber wäre dieser überhaupt noch gülitig, wenn ich meine jetzige finnische Staatsbürgerschaft "aufgebe" und die deutsche hätte? Normalerweise wird an der Passkontrolle doch überprüft ob der Ausweis gültig ist (auch elektronisch)?
Ganz schön viel Text aber ich hoffe, dass sich jemand findet, den es ähnlich ging wie mir und trotzdem eine schöne Hochzeit und tolle Flitterwochen hatte
