27/06/2007 22:50:03
Hallo Sandra,
zunächst ein herzliches Willkommen
.
Meine Erfahrung war (leider) das nur sehr wenige Standesämter vorher Termine reservieren. Es haben wohl immer zu viele wieder abgesagt oder sicherheitshalber verschiedene Termine reserviert.
Das kannst Du also nur bei dem Standesmt erfragen wo ihr Euch trauen lasst.
Wir hatten noch das Problem, dass wir nicht im Standesamt an unserem Wohnort heiraten, sondern in unserer Geburtsstadt. D.h. wir durften 6 Monate vor unserem Wunschtermin erstmal zum Standesamt unserer Wohnsitzgemeinde, die waren auch ziemlich nett, aber erst als diese die Papiere fertig gestellt hatten und diese dann an das neue Amt geschickt hatte, konnten wir nochmal ins 400 km entfernte Standesamt und haben dort den ganzen Spaß nochmal machen
müssen und auch nochmal bezahlt!
Da führte KEIN Weg vorbei
. Wenn Du also einen Wunschtermin hast, wird es schwierig asl erster Spalier vorm StA zu stehen. Aber vielleicht betrifft Dich das ja auch so nicht.
Wenn die Anmeldung zur Eheschließung dann also irgendwann mal erfolgreich geklappt hat, ist diese genau 6 Monate gültig.
Wenn Du die Anmeldung aber genau 6 Monate vorher machst und aus irgendeinem Grund (der während der Planung eintritt), soll die Hochzeit dann einen Tag nach hinten geschoben werden, geht das nur mit einer erneuten Anmeldung (und neuen Kosten).
Wir haben wegen Ostern die Anmeldung für den 5.10. erst am 10.4. machen können und könnten nun immer noch bis 9.10. JA-sagen
. Aber ich gehe natürlich davon aus, dass alles klappt
Folgende Dokumente werden zur Anmeldung der Eheschließung benötigt (unverbindliche und nicht abschließende Auflistung, da es viele Ausnahmen gibt!)
Wenn beide seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren und volljährig sind, benötigen grundsätzlich beide:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als eine Woche) , die ggf. von der Meldebehörde ausgestellt wird,
- Nachweis des akademischen Grades, wenn dieser eingetragen werden soll.
Es ist grundsätzlich erforderlich, dass beide persönlich zur Anmeldung erscheinen. In begründeten Ausnahmefällen können sich die Verlobten jedoch gegenseitig vertreten lassen. Dazu wird eine spezielle Vollmacht benötigt. Den Vordruck hierfür gint es im Standesamt.
Wenn Du und Dein Schatz bisher noch nicht verheiratet waren und die Eltern nach dem 31.12.1957 in den alten Bundesländern geheiratet haben, so wird eine aktuelle (neu) ausgestellte "beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern" beötigt. Dies wird beim Standesamt am Wohnsitz der Eltern geführt.
o d e r
Wenn Du und Dein Schatz bisher noch nicht verheiratet waren und die Eltern vor dem 03.10.1990 in der DDR bzw. vor dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben, benötigen Sie eine aktuelle (neu) ausgestellte
"Abstammungsurkunde". Diese wird vom Standesamt Deines (oder Deines Schatzis) Geburtsortes ausgestellt.
o d e r
Wenn keiner von Euch bisher verheiratet war und ein Elternpaar keine gemeinsame Ehe geschlossen hatte, dann wird ebenfalls eine "Abstammungsurkunde", wie unter obigem Punkt benötigt.
Schwierig wird es, wenn einer von Euch schon mal verheiratet war oder Kinder im Spiel sind. Da kann ich leider auch nicht weiterhelfen
.
Aber Auskünfte erteilt das Standesamt ja auch vor der 6-Monatsfrist schon. Am besten dort nachfragen
puhhh...ich hoffe das war nu nicht zu lang...
Liebe Grüße
Loveletter