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AUTOR BEITRAG
Arwen
Diamant-User



Beigetreten: 25/04/2008 17:34:51
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400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 19:39:40

Hallo,

hab mal eine Frage an euch: Wer kennt sich damit aus wie es ist, wenn man eine Festanstellung hat und dann neben dem Job noch auf 400-Euro Basis arbeitet?

werden diese 400 Euro auf das zu versteuernde Einkommen addiert oder sind diese 400 Euro steuerfrei?

wer weiß darüber Bescheid?

Danke schon mal
„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

Mark Twain

anwo
Diamant-User



Beigetreten: 08/02/2009 14:13:03
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 19:55:10

alles was du verdienst wird in eine summe gerechnet.
400€ sind nur dann steuerfrei, wenn es auch wirklich nur 400€ sind. nix anderes.



Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 19:57:52

Wenn du nebenbei einen 400 Euro Job annimmst ist dieser Steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt dann alle weiteren Kosten (versicherung etc.) Alles was du bis 400 Euro verdienst ist netto und es kommen keine Abzüge mehr.
Was möchtest du denn machen?
Und lass es dir von deinem Hauptarbeitgeber unbedingt schriftlich bestätigen, dass du einen Nebenjob ausübst.
Arwen
Diamant-User



Beigetreten: 25/04/2008 17:34:51
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:00:29

Das heißt also dass der Hauptarbeitgeber es genehmigen muss, man dann einen 400Euro Job nebenbei machen kann und die 400 Euro dann brutto für netto bekommt? hab ich das so richtig verstanden Clau?
„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

Mark Twain

anwo
Diamant-User



Beigetreten: 08/02/2009 14:13:03
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:04:47

ehrlich jetzt? kenne ich gar nicht so.
bin ich jetzt wirklich erstaunt.
hmmm... aber gut zu wissen.



-.-
Diamant-User



Beigetreten: 24/01/2008 08:50:08
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:07:42

Jahaaaa gucken Sie mal in Ihren Arbeitsvertrag - der Hauptarbeitgeber muß immer einen weitere Nebentätigkeit genehmigen. Um auszuschliessen, dass der Nebenerwerb nicht dem Haupterwerb schadet (z.B. durch Nachtschichten hinter der Bar, wenn man morgens topfit ne Präsentation halten muss, oder ich z.B. bei der Kirche könnte rein theoretisch einen Nebenberuf im ähm Escortgewerbe knicken wegen dem Imageschaden usw...)...
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:09:03

Dein Arbeitgeber kann es dir nicht verbieten, wenn du dadurch deinen Hauptjob nicht vernachlässigst!! Also er kann es dir verbieten, wenn du z.b. Nachts in einer Bar Jobst und dann morgens im Hauptjob müde bist.

Aber um späteren Ärger zu vermeiden würde ich es mir auf jeden Fall schriftlich geben lassen.

Der 400 Euro Job wird bei der Knappschaft angemeldet. Der Arbeitgeber zahlt dann die Nebenkosten. Du bekommst Brutto für Netto!

Arwen
Diamant-User



Beigetreten: 25/04/2008 17:34:51
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:09:57

ja ok das klingt verständlich dass man dann fragen muss...

Hamsterchen weiß du ob das dann aber brutto für netto ist oder man dafür dann Steuern zahlen muss?
„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

Mark Twain

logan-lady
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Beigetreten: 06/12/2008 10:43:29
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400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:09:59

wird ein weiterer job nicht mit steuerklasse 6 versteuert? denn dann kommen nicht die 400 EUR raus.
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:09:59

Na, Hamsterchen, warst du schneller
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:11:08

Minijob ist Steuerfrei!! Da bleiben die 400 Euro!! Brutto für Netto. Den rest zahlt der Arbeitgeber vom 400 Euro Job!!
tido2908
Diamant-User



Beigetreten: 02/11/2008 18:54:42
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:13:13

ich kenne das auch so, das ein Zweitjob auch mit 400 Euro mit Stkl 6 versteuert wird. Würde ja sonst fast jeder machen... oder irre ich mich da :-?
"Eine Mutter braucht zwanzig Jahre, um aus ihrem Jungen einen Mann zu machen, und eine andere Frau braucht zwanzig Minuten, um aus ihm einen Narren zu machen."

"Wenn du die Bewunderung von zahlreichen Männern gegen die Kritik eines einzelnen eintauschen willst, dann heirate." (Katherine Hepburn)




Standesamtliche Hochzeit: http://www.pixum.de/viewalbum/id/4314884
Kirchliche Hochzeit: http://www.pixum.de/viewalbum/id/4326548

Juli-Mama
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:14:30

Das findet man auf der Homepage der Minijob - Zentrale:


Die Höchstgrenze für den regelmäßigen monatlichen Verdienst bei Minijobs liegt bei 400 Euro.

Minijobber zahlen in der Regel keine Abgaben: Sie erhalten normalerweise Ihren Bruttoverdienst ohne einen Euro Abzug, im Höchstfall die gesamten 400 Euro.

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Minijob versicherungsfrei ausgeübt werden.
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:16:41

Hauptberuf und Minijob

Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben.
-.-
Diamant-User



Beigetreten: 24/01/2008 08:50:08
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:17:34

Das ist doch wie damals die 600 DM-Jobs, da bekam man/ich auch immer die Kohle cash auf die Kralle (hab bei Hasi&Mausi gejobbt). Da wird nichts versteuert, solang es unter (heute) 400 Euro bleibt.
Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:18:37

Schau mal hier:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/1__AN/Node.html?__nnn=true

Da findest du alles zu dem Thema. Auch die Beiträge des Arbeitgebers. Bei Privathaushalten ist es weniger.
Arwen
Diamant-User



Beigetreten: 25/04/2008 17:34:51
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:38:44

Danke euch
„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

Mark Twain

tido2908
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:39:02

ja wenn du das als einzigen Job ausübst, aber wenn du Tagsüber einen "gut" bezahlten Job hast un verdienst dann dazu?
Versicherungspflicht heißt ja nicht gleich Befreiung von der Lohnsteuer!
"Eine Mutter braucht zwanzig Jahre, um aus ihrem Jungen einen Mann zu machen, und eine andere Frau braucht zwanzig Minuten, um aus ihm einen Narren zu machen."

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Standesamtliche Hochzeit: http://www.pixum.de/viewalbum/id/4314884
Kirchliche Hochzeit: http://www.pixum.de/viewalbum/id/4326548

Arwen
Diamant-User



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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:44:40

hab mal auf die Homepage geschaut und da steht: Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben.

Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden.

d.h. wohl tatsächlich dass man Lohnsteuer doch bezahlen muss? aber dann bleibt von den 400 ja nicht mehr viel übrig?
„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

Mark Twain

Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:54:20

Schau auch mal hier:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/4__steuerrecht/1__besteuerung__gering/InhaltsNav.html?__nnn=true
Alexi
Diamant-User



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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 20:56:58

hallo
also ich kann da nur aus erfahrung sprechen, dass so ein nebenjob auf 400euro basis in der regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
ich habe mal NUR 200euro verdient und mir wurde alles, bereits oben gennante abgezogen...
es ist schon hart, wenn man von solch mikrigen summen noch 30-40 euro abgezogen bekommt.. lohnsteuer muss man zahlen.. so war und ist es bei mir immer noch.... und dabei ist man nebenjob mein einziger nebenverdients... bin ja studentin.. :christmas:
Liebe Grüße, eure Alex

Überglücklich verheiratet seit dem 18.08.2007 !!!


Arwen
Diamant-User



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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 21:00:33

und wieviel zahlt man dann von den 400 Euro an Lohnsteuer?
„Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.“

Mark Twain

Fabi
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




15/03/2009 21:35:00

Wenn du einen 400 Euro Minijob hast, zahlt der AG 30% pauschal an die Bundesknappschaft. Das heißt du kostest den Arbeitgeber 520 Euro.

In dieser Pauschale sind Sozialvericherungsabgaben und Lohnsteuer berücksichtigt. Du erhälst dann wirklich 400€.

Den einen Minijob musst du auch nirgends mehr angeben.



Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 15/03/2009 21:35:59 Uhr



kubifa
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




16/03/2009 07:20:24

Hallo

da ich in meinem Job Lohnabrechnungen gemacht und gerade meinen Bilanzbuchhalter gemacht habe kann ich dir versichern, dass die 400 € brutto für netto sind und die Pauschalbgaben an die Knappschaft vom AG getragen werden.
Ein Minijob ist immer für den Arbeitnehmer Abgabenfrei auch wenn eine steuerpflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.

Allerdings musst du halt darauf achten, dass du die
400 € definitiv nicht übersteigst denn sonst wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet.
Das gilt auch wenn der Verdienst nur 401 € beträgt.

Deinen Hauptarbeitgeber brauchst du nur zu informieren, wenn der Minijob in einem Konkurrenzunternehmen oder derselben Branche ausgübt wird oder wenn es in deinem Arbeitsvertrag eine Klausel gibt, dass es dir untersagt ist eine Nebenbeschäftigung auszuüben (Allerdings ist diese Klausel soweit ich weiß nicht erlaubt aber man möchte ja keinen Ärger )
shadowtear
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Aw:400€-Job - Wer kennt sich aus?




16/03/2009 07:56:23

So da habe ich auch mal eine Frage.
Zu uns hieß es, dass wir neben der Ausbildung nicht arbeiten dürfen, außer wir haben einen sehr guten Schnitt.
Ist aber weder im Ausbildungsvertrag noch in der Betriebsvereinbarung niedergeschrieben.

Dann dürften die mir ja theoretisch nicht verbieten, wenn ich angenommen Fr Abend, Sa oder So arbeite?
Kollegin wollte Sa bedienen und durfte das aufgrund ihrer Leistungen nicht.


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