16/03/2009 12:37:21
Hallo
ich muss gestehen, dass ich mich bei Azubis nicht so recht auskenne da ich überhaupt keine Praxiserfahrung mit Azubis habe.
Aber soweit ich weiß hat es zum einen mit den wöchentlichen Arbeitstunden die nicht überschritten werden dürfen und zum anderen damit zu tun, dass die Haupttätigkeit nicht darunter leiden darf.
Wenn die schulischen Leistungen also nicht entsprechend gut waren und in der Ausbildung natürlich auch in der eigentlichen Freizeit gelernt werden muss kann der AG unterstellen, dass der Nebenjob Schuld ist weil die Zeit zum lernen fehlt.