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urmeline
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brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 15:20:26
mädels ich brauch gaaanz schnell hilfe, wenn mir ein händler von electro geräten eine gewährleistung von 2 jahren gibt muss er die ware wenn sie in diesm zeitraum kaputt geht doch zurück nehmen oder nicht???
kann mir da jemand § sagen die das bekräftigen???
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hexchen
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 15:22:54
leider weiss ich keinen §, aber soweit ich weiss, muss er die ware entweder reparieren (lassen) oder für einen gleichwertigen ersatz sorgen.
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Bride19092009
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 15:44:12
Meines Wissens hat er zwei Mal die Möglichkeit, das Produkt zu reparieren oder zu ersetzen. Wenn dann nochmal ein Defekt auftritt, kannst Du das Geld zurück verlangen.
Bin mir aber nicht 100 %ig sicher.
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Taumariechen
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 15:46:50
es gibt im internet ein gutes rechtsforum...
ich schick dir den link gleich als pm...
da kann dir das bestimmt jemand auch mit paragraphen sagen...
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Verliebt 13.01.2008, Verlobt 18.05.2008 Verheiratet 15.05.2009 und 16.05.2009
Eltern seit 15.03.2010 mit *07*11*11*11
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Funbaby
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 15:50:47
Hi also es ist so!
2 Jahre Garantie auf elektroartikel sind Pflicht.
Allerdings gibt nicht das Geschäft die Garantie sondern der Hersteller.
Da geschäft muss das Gerät an den Hersteller schicken, der hat 2x die Möglichkeit der Nachbesserung. Danach muss er es ersätzen oder Geldauszahlen.
Meistens händigen die Geschäfte aus Kolanz und Arbeitsersparnis gleich ein neues Aus. Oder der Hersteller schickt dann ein Neues.
Aber die Voraussetzung ist, dass du den Kassenbon noch hast und Ihn vorlegst. Der dient als Garantiebeleg.
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nicki007
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
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urmeline
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:27:27
ich wollte ja auch das es repariert wird aber der händler meint das ich keinerlei ansprüche auf irgendwas habe, weder auf umtausch noch auf alles andere...
menno ich ärger mich so weil ich das teil vor einem jahr meinem mann zu weihnachten geschenkt habe und nun ist es kaputt und es sind 100 euro futsch
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hexchen
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:29:43
hast du denn die quittung noch?
ich würde da mal nen kleinen (oder großen) aufstand proben!
war das ein einzelhandel oder med*a-markt?
in nem markt würde ich gleich den filialleiter verlangen. im einzelhandel natürlich auch den chef, wenn du nicht sowieso schon mit ihm gesprochen hast.
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Funbaby
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:33:05
Ganz notfalls, wenn das wirklich so ein doofes Geschäft ist. Würde ich mich direkt an den Hersteller wenden. Also die sind dazu verpflichtet ihre Garantie von 2 Jahren einzuhalten. Sofern du den Kassenbon also deinen Garantiebelg noch hast.
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urmeline
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:33:43
also es war so:
ich habe über einen ebay-shop der damit wirbt das er 2 jahre gewährleistung gibt und das alles überhaupt kein problem sei man müsse sich nur melden, dieses radio gekauft. ich habe alle belege noch und ebenfalls den zettel auf dem der ganze rechtskram drauf steht aber nirgendwo steht das die mir das teil nicht austauschen o.ä. wenn es kaputt geht.
ich bin grad sehr sauer über solche art und weise mit seinen kunden umzugehen
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nicki007
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
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Funbaby
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:37:53
Hm du hast also Schriftlich, dass er es nicht zurücknimmt. Das ist ein rechtskräftiger Vertrag.
Hat du denn auch schriftlich, dass er damit geworben hat, dass er Garantie gibt?
Also wenn du beides Schriftlich hast. würde ich Druck machen. Denn das ist dann Betrug und notfalls mim Rechtsanwalt drohen. Dann werden sie bestimmt weich. Ich denk mal die wissen da nämlich ganz genau was sie da fabrizieren und wissen dass sie im Unrecht sind. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ansonsten direkt an den Hersteller wenden. Der hilft da meistens.
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urmeline
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:42:54
im "kaufvertrag" ist auf alle fälle eindeutig ausgewiesen das er gewährleistung gibt. das diese sich auf die mängel bei übergabe bezieht hab ich eben schon raus gefunden. aber es steht garnicht nirgendwo das er garantie gibt oder das es keine gibt. also müsste ich mich an den hersteller wenden und diesen bitten das teil heile zu machen oder wie? heul ich steig durch diese ganzen gesetzsachen einfach nicht durch
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nicki007
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
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Funbaby
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:53:46
§ 437 BGB n..F. - Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen
1. des § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. der §§ 440, 323, 326 Abs. 1 Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des § 441 den Kaufpreis mindern und
3. der §§ 440, 280, 281, 283, 311a Schadensersatz oder des § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Das heist. Gewährleistung muss der Verkäufer nicht geben. Die ist gesätzlich auf 2Jahre vorgeschrieben. Also die muss erfüllt werden.
Garantie wäre eine freiwillige Sache vom Verkäufer.
Also er ist verpflichtet der Gewährleistung nachzugehen, auser er hat dies ausdrücklichst in dem Kaufvertrag vestgelegt, dass er sich der Gewährleistung entzieht.
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nicki007
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Funbaby
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 16:59:15
Ja aber dann muss sie sich an den Hersteller wenden, denn der Verkäufer gibt ja keine Garantie, sondern nur die Gewährleistung.
Garantie gibt hier nur der Hersteller.
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nicki007
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Aw:brauch ganz schnell hilfe bei rechtsfrage zum rückgaberecht
22/10/2008 17:07:46
Ja, also wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann meistens 2-3 Jahre. Deswegen müsstst du dich an den Hersteller wenden. Der gibt die da auskunft darüber. Die haben auch meist eine eigene Abteilung für Reklamationen oder Service. Da gibt es in der Regel keine Probleme. Und mehr als probieren kannst du es nicht.
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