Off Topic im weddix Hochzeitsforum

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AUTOR BEITRAG
bienemaja74
Diamant-User



Beigetreten: 14/04/2008 01:28:58
Beiträge: 911
Standort: Freiburg
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Grundbuch, kennt sich jemand aus?




18/02/2010 08:46:53

Hallo Zusammen,

in einem Grundbuch kann man doch feststellen, wer das betreffende Objekt erben wird und wer den Nießbrauch etc hat.

Ist das so richtig?

lg
Flitterwoche Gran Canaria etc.
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3541916

Hochzeitsbilder (incl. Fotografenbilder) 20.09.2008
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3521885

Bräutetreff Freiburg 14.11.2008
http://www.pixum.de/viewalbum/id/3756912








Fine
Diamant-User



Beigetreten: 09/10/2009 13:01:33
Beiträge: 1177
Standort: bei köln
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Aw:Grundbuch, kennt sich jemand aus?




18/02/2010 08:53:25

Naja wer es erben wird soweit ich weiß nicht, da stehen ja erstmal nur die eigentümer drinnen und bis zum Erbe kann da ja noch einiges vorfallen.
Sowas legt man dann ja im Testament fest.

Aber nutzungsrecht, sowie wegerecht ect. werden da eingetragen und kann man da nachschauen

Grad fällt mir noch ein das nach einem Todesfall da glaube ich auch Erbengemeinschaften eingetragen werden können
luzy
Diamant-User



Beigetreten: 23/09/2008 13:10:15
Beiträge: 1941
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Aw:Grundbuch, kennt sich jemand aus?




18/02/2010 09:29:27

Wer mal erben wird steht nicht im Grundbuch, wer das Nießbrauchrecht hat schon, glaub ich.
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4305185
Hochzeitsfotos, PW bitte erfragen
Chicca
Diamant-User



Beigetreten: 23/01/2010 21:28:53
Beiträge: 364
Standort: Wilhelmshaven
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Aw:Grundbuch, kennt sich jemand aus?




18/02/2010 09:58:09

Huhu,

also wer erben wird, steht nicht im Grundbuch - das regelt das Testament oder (falls es keins gibt) die gesetzliche Erbfolge. Ein Nießbrauchrecht wäre im Grundbuch eingetragen, aber der zu dessen Gunsten eines besteht, der weiß das eigentlich auch. Denn der hat das Recht den Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen. Sprich ihm stehen z.B. die Miet- und Pachtzinserträge zu, er ist aber gleichzeitig für die Kosten zuständig.

LG
http://www.pixum.de/viewalbum/id/5020681 (Vorbereitungen: 15.07.2010)
http://www.pixum.de/viewalbum/id/5749255
(Verkaufspixum: 15.07.2011)
http://www.pixum.de/viewalbum/id/5749986
(Hochzeitsbilder: 15.07.2011)





Unsere wunderschöne Hochzeitsfeier war am 15.07.2011!
Skylar
Diamant-User



Beigetreten: 24/09/2008 13:39:15
Beiträge: 160
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Aw:Grundbuch, kennt sich jemand aus?




18/02/2010 10:07:29

Im Grundbuch kannst Du den aktuellen Eigentümer des Objektes ermitteln (In Abteilung I).

Erben können nicht ermittelt werden, wohl aber, ob das Objekt vor Kurzem verkauft wurde, dann ist in Abteilung II eine Auflassungsvormerkung (manchmal heißt es auch Eigentumseintragungsvormerkung) eingetragen. Das bedeutet, dass sich der Eigentümer in Kürze wechseln wird.

Weiter sind in Abteilung II Lasten und Beschränkungen eingetragen, also auch der Nießbrauch. Ändert sich jedoch der Eigentümer des Grundstücks, so wird der Nießbrauch nicht gelöscht, sondern besteht weiter.
Der Inhaber des Nießbrauchsrecht kann dieses Recht nicht veräußern und auch nicht vererben.

Also Kurz gesagt: zukünftige Erben stehen nicht drin, nur der aktuelle Eigentümer (was aber eine Erbengemeinschaft sein kann).
Nießbrauch steht in Abteilung II (da dienendes Grundtück, also Grundstück, welches der Inhaber des Rechtes nutzen darf)

Hoffentlich habe es einigermaßen verständlich erklärt

Bei weiteren Fragen dazu, kannst mir gerne ne PM schicken.

Kathixx
Platin-User



Beigetreten: 03/06/2008 07:46:34
Beiträge: 82
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Aw:Grundbuch, kennt sich jemand aus?




18/02/2010 17:41:08

Halloli,

ich wollte das Ganze noch ein bisschen ergänzen:

hat der ursprüngliche Eigentümer testamentarisch Vor- und Nacherbfolge angeordnet, dann erbt ja zunächst der Vorerbe.
In so einem Fall wird jedoch ein Nacherbenvermerk in das Grundbuch eingetragen, denn der Vorerbe kann über das Gründstück nicht ohne Zustimmung des Nacherben verfügen, es sei denn, er ist befreiter Vorerbe.

Vielleicht meintest du ja sowas?

Aber außer in diesem Fall kann nie drin stehen, wer Erbe de Grundstücks wird, da der Erblasser sich das ja quasi noch bis zum letzten ATemzug überlegen kann!

Liebe Grüße!
Hochzeitsvorbereitung:
Pixum

Traumhochzeit:
Pixum