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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
19/07/2009 13:29:58
Hallo ihr Lieben,
mein Mann möchte sowohl mit seiner Band als auch als guter Hobby-Fotograf der bei Konzerten, Festen etc. Fotoreportagen macht jeweils ein Kleingewerbe anmelden, damit die Einnahmen die er dadurch erzielt nicht schwarz am Finanzamt vorbeilaufen.
Er hat sich erkundigt und rausgefunden, dass er jeweils ein Kleingewerbe anmelden muss - das es aber sein kann, dass das ganze im Nachhinein als Liebhaberei abgestempelt wird, weil grade bei der Band-Sache durch teure Instrumente, Fahrtkosten zu Probe und zu den Konzerten eigentlich unterm Strich gar nichts bleibt.
Kennt sich jemand in diesem Bereich aus?
Was passiert, wenn ich das Gewerbe anmelde und dann unterm Strich tatsächlich nur eine Liebhaberei dabei rauskommt?
Noch dazu kommt: die Foto-Geschichte ist er grade erst am Aufbauen - ob es da jemals nennenswerte Einnahmen geben wird, ist noch gar nicht klar.
LG Anna
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freyja
Diamant-User
Beigetreten: 24/09/2008 05:59:23
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
19/07/2009 14:30:48
hallöle
also mit dem wort liebhaberei kann ich jetzt nichts anfangen.
aber wenn du ein kleingewerbe hast und deine ausgaben für werbung, fahrt, material etc. die steuerausgaben die du hättest wieder aufwiegen, mußt du einfach keine steuern bezahlen und das passiert bei einem kleingewerbe (zumindest in den ersten 2 jahren) sehr schnell.
was natürlich wichtig is, ein guter steuerberater!
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EVERY NEW BEGINNING COMES FROM SOME OTHER BEGINNING'S END
PIXUM
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miezerl
Diamant-User
Beigetreten: 15/06/2007 17:55:41
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
19/07/2009 19:06:25
Soweit ich das weiss, macht 1 Jahr Verlust noch nichts aus, evtl. auch 2 oder 3 Jahre. Aber etwas Einnahmen muss man auf jeden Fall haben - also auch entsprechend Rechnungen vorlegen können.
Bei Fotografie gehts auch etwas schneller, dass der Verdacht auf Liebhaberei aufkommt. Vllt. solltet Ihr erstmal versuchen, nur das Bandgewerbe anzumelden und durchzuführen?
LG miezerl
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anwo
Diamant-User
Beigetreten: 08/02/2009 14:13:03
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
19/07/2009 21:07:43
Liebhaberei ist, wenn man trotz aller Einnahmen eigentlich bei plus minus null rauskommt oder sogar noch Verluste rauskommen.
Aber ob man da nun vorher ein Kleingewerbe anmelden muss oder nicht, weiß ich nicht. Darunter zählen auch solche Sachen wie Seidenmalerei oder Pferdezucht, weil das oft mehr Kosten als Gewinn hat. Man macht es also gerne ohne großartig Einnahmen daraus zu erwarten.
Ich würde an deiner Stelle mal einen Steuerberater fragen. Manche geben am Telefon unverbindlich eine Auskunft.
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chinderella
Diamant-User
Beigetreten: 15/03/2008 17:28:40
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
20/07/2009 09:54:07
Hallo,
also erstmal kann dein Mann ganz normal ein "Gewerbe" anmelden. Das Wort Kleingewerbe kenne ich nicht. Er wird sich vermutlich als "Kleinunternehmer" eintragen lassen, d.h. seine Umsätze sind wahrscheinlich unter 19.000 EUR und er muss sich um das Thema Umsatzsteuer keine Sorgen machen.
Das Problem kommt in ein paar Jahren, wenn das Gewerbe keinen Gewinn abwirft. Dann kann das FA deinem Mann "Liebhaberei" vorwerfen und die ganzen Verluste die ihr mit den positiven Einkünften in eurer Steuererklärungen verrechnet habt wieder streichen und es kommt zu dicken Steuernachzahlungen. Dann wiederrum braucht ihr gute Argumente um die "Gewinnerziehlungsabsicht" zu erläutern.
Denkt ihr denn, es sind in zukünftigen Jahren kleine Gewinn mit den Gewerben zu erzielen?
Ich würde mich wirklich kurz bei einem Steuerberater beraten lassen.
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
20/07/2009 21:39:31
Genau, ich meinte das mit dem Kleinunternehmer.
Wir gehen davon aus, dass sowohl die Band-Sache als auch die Foto-Sache nie so viel abwerfen wird, dass wir damit rechnerisch ein Plus erzielen würden.
Wenn wir allein die Fahrtkosten abziehen, die mein Mann bei der Fahrt zur Probe hat (jedes mal rund 160 km), dann ist das eigentlich ein Minus-Geschäft.
Wir möchten aber die Gagen die er bekommt dem Finanzamt nicht verschweigen, sondern eigentlich gerne einfach die Ausgaben für Instrumente und Fahrtkosten dagegenrechnen, sodass er die Gagen nicht versteuern muss. Noch zusätzlich unser normales Einkommen als Arbeitnehmer damit "drücken" wollen wir gar nicht - das wäre nicht unser Ziel.
Weißt du, ob man von vornherein einen Antrag auf "Liebhaberei" stellen kann? Das wäre für uns das sinnvollste - dann müssten wir nicht vor einer Steuernachzahlung zittern.
LG Anna
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chinderella
Diamant-User
Beigetreten: 15/03/2008 17:28:40
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
21/07/2009 09:16:12
Hmm, also gleich einen Antrag beim FA zu stellen, das geht meines Wissens nach nicht.
Uns so wie du schon sagst - wenn ihr die Einnahmen versteuert - die Ausgaben aber höher sind - dann kann das FA eigentlich keine Liebhaberei unterstellen.
Überhaupt kommt dieser Fall eigentlich nur sehr sehr selten vor. In der Regel erkennt das FA Verlust 8-10 Jahre an, bevor sie "Liebhaberei" unterstellen. Und vielleicht gibt es ja zwischendurch mal ein Jahr in dem die Einnahmen höher sind als die Ausgaben - dann seid ihr sowieso aus dem Schneider.
Die meisten Unternehmen machen in den ersten Jahren nur Verluste - daran sind unsere Finanzämter wohl gewöhnt.**smile**
Ich würde die Gewerbe mal ordentlich anmelden, meine Belege sammeln, Fahrtkosten aufschreiben und mich vielleicht trotzdem mal steuerlich beraten lassen.
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miezerl
Diamant-User
Beigetreten: 15/06/2007 17:55:41
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
21/07/2009 09:23:16
Mhmm mir fällt da grad noch ein: es gibt ja noch diese Sache mit den 'freien Berufen' bzw. etwas 'freiberuflich' zu machen. Das ist glaube ich nochmal ein Unterschied zum Gewerbe.
Bei der Fotografie ist es da aber auf jeden Fall so, dass das 'künstlerische' dem 'gewerblichen' überwiegen muss. Sprich Hochzeitsfotografie würde z.b. nicht gehen, da man dort eher eine Dienstleistung erbringt, als etwas künstlerisches zu machen. Kommt halt drauf an, wie Ihr das begründen könnt. Wenn es keine Auftragsarbeiten sind, sondern eher aus eigenem Antrieb fotografiert wird, und dann sehr viel künstlerisches danach damit gemacht wird (viel photoshopen, Poster, Kalender erstellen, collagen usw.) dann geht das evtl. als künstlerisch durch.
Bei der Band müsste es generell als künstlerisch durchgehen und daher nicht unter 'Gewerbe' sondern unter 'freiberuflich' fallen.
Am besten da wirklich mal zum Steuerberater gehen, aber ACHTUNG - das kann schon mal was kosten. Wir haben damals über 100 Euro für die Beratung hinsichtlich 'Gewerbe' oder 'freiberuflich' gezahlt.
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
25/07/2009 18:29:21
Wir werden wirklich zum Steuerberater gehen. Ich denke, die 100 EUR sind gut angelegt, wenn wir dafür wertvolle Tips bekommen.
Seit gestern hat sein Mann auf jeden Fall seine Canon EOS 50D und ist völlig aus dem Häuschen.
Ich glaube, so strahlen habe ich ihn schon lange nicht mehr gesehen *g*
Vielen Dank für eure vielen Tips,
Anna
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Schnecki
Diamant-User
Beigetreten: 23/11/2007 20:44:58
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
26/07/2009 00:55:58
also, meine schwester und ich haben uns ja im märz erst als kleinunternehmer als weddingplaner selbständig gemacht.
es ist in dieser branche unheimlich schwierig, kunden zu finden, da es einfach auch eine sehr saisonelle angelegenheit ist und brautpaare nicht, wie schuhkäufer an jeder ecke stehen und auf einen warten.
innerhalb von 2 jahren ein lukratives geschäft daraus zu machen, erscheint mir, wenn ich das ganzen realistisch betrachte, einfach nur schwer möglich. es wird ganz sicher eine etwas längere anlaufphase benötigen, als diese 2 jahre, bis das FA die prüfung der liebhaberei durchführt.
vielleicht haben wir aber auch glück und das ding schlägt nächstes jahr ein, wie eine bombe...wer weiß das schon!  ...wir arbeiten auf jeden fall daran!
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weddi
Diamant-User
Beigetreten: 09/08/2008 10:12:40
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
26/07/2009 11:25:06
Einen Steuerberater würd ich auf alle Fälle aufsuchen.
Als Band / Musiker geht das, soviel ich weiß, als Künstler durch. Möglicherweise muß ma da in eine Künstlerkasse einzahlen ... einfach erkundigen.
Prinzipiell gilt ... wenn du eine Leistung anbietest, also damit Geld verdienen willst, mußt du ein Gewerbe anmelden!
Was als Fotograf auf dich zukommt, kann ich dir kurz mal schildern. Als Hochzeitsfotograf fotografierst du praktisch als Portraitfotograf, wobei keine künstlerische Absicht erkennbar ist. Das heißt, du bekommst einen Auftrag und fotografierst. Mit der Gewerbeanmeldung allein ist es als Fotograf nicht geatan. Als Fotograf bist du Kammer- und Berufsgenossenschaftspflichtig. Das heißt .. du mußt Handwerkskammer- und BG-Beiträge abführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Ganze Hauptberuflich oder Nebenberuflich betreibst. Es interssiert auch nicht, ob du überhaupt einen Cent eingenommen hast. Diese Beiträge bezahlst du auf jeden Fall!
Wenn du möchtst kann sich dein Mann mal mit meinem in Verbindung setzen, er kann noch einiges mehr zu dem Thema erzählen.
Einen schönen Sonntag noch und viele Grüße
Isabel
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unsere Hochzeitsfotos
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Annatiger
Diamant-User
Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Kleingewerbe versus Liebhaberei - wer kennt sich da aus?
26/07/2009 13:55:06
Danke für die guten Tips auch von meinem Mann.
Wir werden in den nächsten Tagen einen Termin beim Steuerberater ausmachen.
Isabel: Wenn dann noch Fragen offen sind bezüglich Handwerkskammer- und BG-Beiträge werde ich gerne auf dein Angebot zurückkommen. Bevor wir uns unüberlegt irgendwo reinstürzen muss man da echt an viele verschiedene Dinge denken.
Das mit der Künstlersozialkasse habe ich auch schonmal gehört. Da ging es um die Kirchenmusiker bei uns in den Kirchengemeinden. Ich glaube, da zahlen wir auch immer was. Das werde ich also auch im Hinterkopf behalten.
Mit euren Infos gewappnet kann ich dann auf jeden Fall den Steuerberater gleich entsprechend löchern
Vielen lieben Dank,
Anna
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