AUTOR |
BEITRAG |
schneeflocke81
Diamant-User
Beigetreten: 15/10/2008 10:22:02
Beiträge: 453
Offline
|
Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:22:05
Hallo Ihr Lieben,
vielleicht kennt sich ja die ein oder Andere von Euch damit aus und kann uns helfen? Wir müssen wg. Schimmel usw. in der Wohnung demnächst umziehen und haben auch eine wunderschöne neue Wohnung gefunden. Soweit alles super, und wir haben einen laut Vermittlerin "ganz normalen Mietvertrag" zur Unterschrift erhalten. Zum 01.02.2009 soll er beginnen. Jedoch wird im Paragraphen zur "Mietzeit" aufgeführt, "Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 31.01.2011 zulässig."
Ist das rechtens? Was ist denn, wenn sich nun arbeitstechnisch was ändert und man einfach umziehen muss?????????? Können die einen zwingen, da 2 Jahre zu bleiben bzw. Miete zu zahlen? Untermiete würde ja evt. gehen (als Umgehung, aber nur nach Einwilligung des Vermieters)...
Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungen???? Danke Euch
|
|
-.-
Diamant-User
Beigetreten: 24/01/2008 08:50:08
Beiträge: 10063
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:25:21
Ich bin neu in dem Gebiet aber hab ein ABC des Mietrechts, das ist ein Zeitmietvertrag, ich les mal schnell durch und meld mich dann!
Halt nein ist keiner, hatte Dich falsch verstanden, ich wälz das mal kurz nach...
So ich nochmal, ich hatte dochn richtigen Impuls - meine Frage an Dich:
Ist die Mietzeit der Wohnung begrenzt im Vertrag aufgeführt oder unbefristet???
Diese Mitteilung wurde 3 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/01/2009 17:34:01 Uhr
|
|
schneeflocke81
Diamant-User
Beigetreten: 15/10/2008 10:22:02
Beiträge: 453
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:28:44
hamsterchen, super!!!!!! Auf Dich ist immer Verlass....! Das Netz gibt zu dem Thema nicht sooo viel her
|
|
braut2009
Diamant-User
Beigetreten: 22/06/2008 14:29:51
Beiträge: 170
Standort: Düsseldorf
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:31:34
Hallo!
Wir haben auch so einen Mietvertrag. Wir haben uns allerdings vom Vermieter bestätigen lassen, dass wir 3 Nachmieter stellen und wenn er davon keinen nimmt, hat er Pech gehabt.
Allerdings wohnten wir vorher schon hier im Haus und sind nur ins Erdgeschoß gezogen. In unserem Haus sind vorher ne Menge Leute schnell wieder umgezogen (keine Ahnung warum) und er wollte deshalb nur sicherstellen, dass es nicht wieder passiert. Er hat aber nicht ganz geschnallt, dass wir ja theoretisch raus könnten. Bei nem fremden Vermieter hätten wir so einen Vertrag niemals unterschrieben.
LG
|
|
makai
Diamant-User
Beigetreten: 22/05/2008 15:36:05
Beiträge: 3961
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:34:31
Wenn ich das richtig gelesen habe, ist das ein Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von mehr als 2 Jahren. Das ist rechtens, kann der Vermieter so festlegen, und wenn ihr das unterschreibt, lasst ihr euch darauf ein.
Das ganze hat 2 Seiten: ihr seid geschützt vor "Eigenbedarf", Kündigung etc., aber: ihr seid für diese Zeit an die Wohnung gebunden und, falls ihr früher ausziehen wollte/müsst, müsst ihr eine Vertragsstrafe von einer Summe x zahlen (irgendwas über 1000, ich glaube, 1500€).
Das heisst, wenn die Nachbarn doof sind, ihr den Arbeitsplatz wechselt, ihr Nachwuchs bekommt etc. müsst ihr warten, bis die Frist verstrichen ist.
Damit geht der Vermieter sicher, dass seine Wohnung erstmal für einen gewissen Zeitraum vermietet ist.
Ich würde ihn fragen, ob man auf diesen Passus nicht verzichten kann und, falls er das nicht möchte, mir gut überlegen, ob diese Zeitperiode okay ist für die privaten und beruflichen Pläne.
|
Standesamt: 27.06.08
Kirchliche Trauung: 28.06.08
Geburtstag unserer Mausi: 29.1.10 |
|
-.-
Diamant-User
Beigetreten: 24/01/2008 08:50:08
Beiträge: 10063
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:34:48
Damit Dus nicht überliest Rapariga, schau nochmal in meinen ersten Post zur Frage, die ist wichtig!
Mein erster Gedanke war - da ist ein Zeitmietvertrag, also einer, der für eine bestimmte Laufzeit gilt. Dies müsste dann aber auch explizit so im Vertrag aufgeführt sein. Im sogenannten Zeitmietvertrag ist ein Ausschluss einer ordentlchen Kündigung, wie Makai geschrieben hat, durchaus rechtens, die Dauer kann der Vermieter selber festlegen.
Wenn im Vertrag die Laufzeit auf unbegrenzt ausgewiesen ist, dann kann man meiner Meinung nach nicht von einem Zeitmietvertrag sprechen, da ja keine bergenzte Wohnzeit aufgeführt wurde. Da gelten dann die 'normalen' ordentlichen Kündigungefristen (für Dich also 3 Monate, für den Vermieter 3, dann 6, dann 9 Monate ja nach Wohndauer)...
Bin gespannt, was Du schreibst, dann schau ich noch expliziter nach.
Diese Mitteilung wurde 3 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/01/2009 17:44:55 Uhr
|
|
schneeflocke81
Diamant-User
Beigetreten: 15/10/2008 10:22:02
Beiträge: 453
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:45:39
@hamsterchen: Unbefristet... Das Haus ist ein Neubau, die wollen wohl vermeiden, dass da direkt die Leute oft umziehen...
|
|
-.-
Diamant-User
Beigetreten: 24/01/2008 08:50:08
Beiträge: 10063
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 17:58:50
Dann ist das rechtwidrig/sittenwidrig.
Moment...
'Asymmetrische Kündigung:
Man spricht im Mietrecht von einer a.K., weil das Mietrechtreformgesetz 2001 bewirkt hat, dass der Mieter in Wohnraummietverhältnissen IMMER mit einer Frist von drei Monaten das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Vor der Reform waren die Kündigungsfristen für den Mieter und den Vermieter parallel geschaltet und gleichlaufend. Nunmehr verlängern sich die Kündigungsfristen für den Vermieter (und nur für diesen) nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums an den Mieter um jeweils drei Monate. Der Mieter hat also immer - völlih unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses - eine Kündigungsfrist von drei Monaten und der Vermieter muss mit Kündigungsfrissten von drei, sechs und neun Monaten - je nach Dauer des Mietverhältnisses - rechnen.'
(ABC des Mietrechts, S. 24/25, Karl-Friedrich Moersch)
Also im Umkehrschluss - da kein Zeitvertrag auch kein Ausschluss der ordentlichen Kündigung für einen bestimmten Zeitraum möglich!!!
Nicht unterschreiben! Lieber mit diesem Wissen nochmal a bisserl weiter googeln und mit noch mehr Wissen den Vermieter fragen, ob man den Passus wie schon von Makai vorgeschlagen weg lassen kann.
Allerdings weiss ich jetzt nicht, falls Ihr doch unterschreibt und eher kündigen wollt, dann müsste meiner Meinung nach trotzdem oben genannter 3Monatpassus vorm Gesetz gelten, weil eben kein Zeitmietvertrag.
Ich würd das nochmal ausführlich im Netz recherchieren (bin ja neu im Job und in nem halben Jahr bin ich sicherer im Mietrecht) und dann dem Vermieter konfrontieren.
Oder Ihr geht dieses Risiko ein und lassts drauf ankommen.
Aber wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass mit Eurer Unterschrift dann das Gesetz nicht mehr gilt und der Passus im Vertrag greift...
Diese Mitteilung wurde 3 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 11/01/2009 18:06:38 Uhr
|
|
braut2009
Diamant-User
Beigetreten: 22/06/2008 14:29:51
Beiträge: 170
Standort: Düsseldorf
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 18:13:40
@makai: Woher hast du das mit der Vertragsstrafe? Das müsste doch eigentlich im Mietvertrag verankert sein, oder wo ist die Summe geregelt?
So wie ich das hier verstanden habe, handelt es sich einfach um einen Mietvertrag, der mindestens 2 Jahre laufen soll und dann unbefristet weiter läuft. Einen Zeitvertrag kann ich nicht erkennen. Der müsste doch dann befristet sein und ein Datum als Mietende angeben. So ist es aber nur geregelt, dass man 2Jahre wohnen bleiben muss.
Nebenfrage: Wenn unser Vermieter das mit den Nachmietern erlaubt hat und es vertraglich so geregelt ist, dann müsste das doch gelten, oder?
|
|
schneeflocke81
Diamant-User
Beigetreten: 15/10/2008 10:22:02
Beiträge: 453
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 18:17:09
Suuuuuper, danke vielmals!!!! Hab noch ein bißchen gegoogelt usw., aber irgendwie schreibt jeder etwas anderes zu dem Thema...
Werde morgen auch mal mit Hamsterchens Hintergrundinfo den Mieterbund anrufen. Zudem habe ich eben noch einmal mit der Vermittlerin gesprochen: sie sagte, es sei rechtlich gar nicht möglich, jemanden zur Vertragserfüllung zu zwingen und dass wenn wir tatächlich ausziehen müssten, wir sie einfach anrufen sollten und dann würden wir einen Nachmieter finden (zum Glück ohne Courtage! In HH eine echte Seltenheit) und fertig (siehe makai). Das lassen wir uns aber noch schriftlich geben... DANKE schon mal!!!!
|
|
-.-
Diamant-User
Beigetreten: 24/01/2008 08:50:08
Beiträge: 10063
Offline
|
Aw:Mietvertrag - Mindestwohndauer????
11/01/2009 18:18:48
Hallo Braut,
also nachdem was ich da gefunden habe und mir auch dachte ist Euer Mietvertrag so oder so rechtlich mit dieser Klausel nicht wirksam, wenn es kein auf bestimmte Zeit geschlossenes Mietverhältnis ist - ergo habt auch ihr nur 3 Monate Kündigungsfrist, egal wie lang ihr drin wohnt!
Natürlich ist der Passus mit den Nachmietern ok, wenn es so im Vertrag vereinbart ist, allerdings hebt sich das mit dem gerade geschriebenen sowieso auf!
Ich möchte Euch Allen empfehlen, das ABC-Buch zu kaufen, das ist klasse und es erklärt die schwierigsten Sachen recht einfach und verständlich.
|
|
|