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AUTOR BEITRAG
urmeline
Diamant-User



Beigetreten: 18/03/2008 10:28:24
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rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 10:29:36

hallo ihr lieben, ich brauch mal wieder eure hilfe.
ich habe ein paar sehr teure schuhe die ich zurück geben wollte weil sie kaputt gegangen sind. der verkäufer gab mir die adresse einer schneiderei in der ich die naht des schuhes nähen lassen solle und die rechnung dann bei denen wiedr einreichen. nun habe ich dieses prozedere schon 2 mal gehabt und die naht ist wieder auf. habe ich nicht theoretisch jetzt das recht die schuhe zurück zu geben? ich glaube mal gehört zu haben das man 2 mal nachbessern darf und wenn es dann nicht klappt bekomm ich mein geld zurück oder nciht? kann mir da jemand weiter helfen???
Yknip
Diamant-User


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Beigetreten: 04/08/2008 22:16:04
Beiträge: 2147
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 10:31:45

***

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 04/12/2009 15:25:52 Uhr





*
Diamant-User



Beigetreten: 05/08/2008 21:20:56
Beiträge: 8216
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 10:33:35

Ich weis auch was von zweimal die Möglichkeit der Nachbesserung geben und dann muss es zurück genommen werden.
crazyvi
Diamant-User



Beigetreten: 22/06/2009 09:23:22
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 10:51:40

Rein rechtlich ist es so, dass der Hersteller 3 Mal das recht hat nachzubessern. Erst wenn das nichts gebracht hat hast Du das recht auf einen Umtausch. Also sie müßten Dir den Schuh nochmal neu beosrgen.
Das Geld zurückgeben müssen sie Dir nicht unbedingt.
Allerdings halten es viele auch anders um die Kunden zufrieden zu stellen.

Vielleicht gibt's ja auch einen ganz anderen Schuh in dem Laden der Dir gefällt und ihr könnt gegen den umtauschen. Mit Geldrückgabe haben die sich halt eher mal, aber ein "Naturalienumtausch" ist fast immer drin.

Liebe Grüße





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urmeline
Diamant-User



Beigetreten: 18/03/2008 10:28:24
Beiträge: 3887
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 10:58:04

die weigern sich aber ihn zu tauschen, ich habe den damals bei meinen großeltern im geschäft gekauft und die meinen ich muss den dann da zurück geben. ja lustig ich fahre doch keine 800km um nen schuh zu tauschen oder?
*
Diamant-User



Beigetreten: 05/08/2008 21:20:56
Beiträge: 8216
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 10:59:57

Aber ist der Schuh denn so teuer, dass sich das lohnt? Sonst würd ichs eher abhaken und gut. Neuer Schuh her.
Kuschelmaus
Diamant-User



Beigetreten: 03/09/2009 08:06:47
Beiträge: 227
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 11:01:42

Hi, ein kleiner Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist.
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.



urmeline
Diamant-User



Beigetreten: 18/03/2008 10:28:24
Beiträge: 3887
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 11:05:27

grins kannst du mir das mal übersetzen? ich steig bei sowas immer nicht durch
crazyvi
Diamant-User



Beigetreten: 22/06/2009 09:23:22
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Standort: Düsseldorf
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 11:09:27

Also das mit dem Umtausch ist schon richtig.
Du mußt eigentlich dort reklamieren wo Du die Ware gekauft hast. Bei Laden-Ketten ist das zum Teil einfacher, die machen das auch schonmal untereinander in anderen Städten, wenn sie nicht im Franchise geführt werden.

Grundsätzlich hast Du aber eine Garantie gegenüber dem Hersteller und die ist laut EU-Recht 2 Jahre.
Blöd ist natürlich bei einem Schuh, dass die sich da auch auf "unsachgemäße Handhabung" herausreden könnten. So ein Stück ist halt im Gebrauch und dann nachzuweisen ob die Schuld an der Verarbeitung lag, oder an Dir ist sicher nicht ganz einfach.

Könntest Du die Schuhe denn nicht per Paket an den Laden Deiner Großeltern schicken und die reklamieren das dann beim Hersteller für Dich? Die Händler haben bei sowas immer die bessern Karten, weil sie ja Großabnehmer sind.
Liebe Grüße





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Kuschelmaus
Diamant-User



Beigetreten: 03/09/2009 08:06:47
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 11:10:59

Also:

Dein "Vertragspartner", in diesem Fall das Schuhhaus, in dem Du gekauft hast, hat zwei Versuche, Dich entweder durch Reparatur oder Neubeschaffung zufrieden zu stellen. Sollte das nicht gelingen, weil die Reparatur nicht erfolgreich, oder der neue Schuh ebensoschnell kaputt, dann hast Du ein Recht auf Rücktritt von Vertrag und Herausgabe des Geldes. Sollte Dir noch ein weiterer Schaden entstanden sein (bei Schuhen eher unüblich ) könntest Du noch Schadensersatz verlangen.

So habe ich das verstanden. Wenn sich noch jemand besser auskennt bitte ich um Berichtigung!



Sal
Diamant-User



Beigetreten: 01/04/2009 15:08:59
Beiträge: 1003
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




02/11/2009 16:11:43

crazyvi wrote:
Grundsätzlich hast Du aber eine Garantie gegenüber dem Hersteller und die ist laut EU-Recht 2 Jahre.


Da muss ich leider grad mal widersprechen. Eigentlich ist Garantie lediglich eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Die Länge und "Art" der Garantie kann also vom Verkäufer (oder eben Hersteller) frei festgelegt werden.
Rechtlich festgehalten sind lediglich 2 Jahre Gewährleistung. Dabei ist das Problem, dass du nach einer gewissen Zeitspanne beweisen musst, dass der Mängel durch einen Produktionsfehler aufgetreten und nicht durch deine Nutzung entstanden ist.

Sorry, aber da diskutier ich auch mit Kunden ständig drüber. Daher hab ich mich mal schlau gemacht. :)
Liebe Grüße, eure Sal

Babypixum : http://www.pixum.de/meine-fotos/album/6805454
urmeline
Diamant-User



Beigetreten: 18/03/2008 10:28:24
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




03/11/2009 06:55:00

danke euch für eure hilfe. mit euren beiträgen im hinterkopf hab ich meinen liebsten gestern noch mal da hin geschickt und er kam tatsächlich mit neuen schuhen wieder zurück. sie wurden anstandslos getauscht weil ja 2 mal nachgearbeitet wurde und es nicht gehalten hat. die naht ist durch einen produktionsfehler aufgetreten und deshalb hat es auch nicht gehalten. mich trifft also keine schuld und nun hab ich endlich meine kuschligen winterstiefel wieder
Kuschelmaus
Diamant-User



Beigetreten: 03/09/2009 08:06:47
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Aw:rückgaberecht wer kennt sich aus?




03/11/2009 07:26:57

Viel Spaß mit deinen neuen Schuhen!




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