01/06/2010 14:32:52
Hier geistert mal wieder Halbwissen rum.
Die Steuerklassenwahl hat nur Auswirkungen auf die monatliche Steuerbelastung, die (bei Angestellten) direkt vom Gehalt abgezogen wird.
Ob man 3/5 oder 4/4 wählt hat bei der Steuererklärung am Jahresende nichts zu tun. Dort wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt (Einkommen abzüglich Werbungskosten und Co) und daraus wird dann anhand der Steuertabellen die tatsächlich zu zahlende Steuer ermittelt.
Diese wird dann mit der im Laufe des Jahres gezahlten Steuer verrechnet und dann gibt es entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung (das ist bei Steuerklasse 3/5 durchaus auch möglich - vorsicht!)
Wenn ihr durch die Hochzeit nicht zusätzliche WErbungskosten habt (absetzbarer Umzug, weitere Fahrtkosten) dann kriegt ihr keinen Cent mehr als im Vorjahr.
Zumindest wenn beide vorher schon gearbeitet haben.
Eine höhere ERstattung kann sich nur bei einem großen Einkommensgefälle zwischen den Ehepartnern ergeben, wenn diese zusammen veranlagen.
Bei meinem Mann und mir war wegen der Vorsorgeaufwendungen die getrennte Veranlagung deutlich günstiger, das war ein Unterschied von 500 EUR.
Unser Programm hat uns das genau ausgerechnet und die letzten 5 Jahre hat es immer auf den Cent genau gestimmt.
Ich verwende die 5 EUR teure Software von Aldi, die es immer in der ersten Januar-Woche gibt. Die Grundlage ist Lexware.