06/03/2007 19:48:48
Hallo Kaya,
Geburts- bzw. Abstammungurkunden braucht man nur in Ausnahmefällen. Und es ist Deutschlandweit gleich geregelt.
Ich selbst arbeite bei einer Stadtverwaltung und weiß, dass man folgendes braucht:
Perso
Aufenthaltsbescheinigung
und ENTWEDER Abschrift aus dem Familienbuch Eurer Eltern ODER Abstammungsurkunde. Dabei kommt es drauf an, wann und wo Eure Eltern geheiratet haben.
Hier etwas ausfühlicher:
Neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als 6 Monate), wenn deren Ehe nach dem 31. Dezember 1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde. Diese Urkunde ist in der Regel beim Standesamt des Wohnortes der Eltern erhältlich (Zuständigkeit) und kostet 8,-- (nicht zu verwechseln mit dem
Familienstammbuch der Eltern). In allen anderen Fällen (beispielsweise bei Eheschließung der Eltern vor 1958 bzw. Eheschließung der Eltern in der ehemaligen DDR vor dem 03. Oktober 1990) anstelle der Familienbuch - Abschrift eine neue Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate) der Verlobten. Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich und kostet 7,-- .