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03. November 2016

Heiraten in der Dominikanischen Republik

Heiraten in der Dominikanischen Republik - Formalitäten

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In der Dominikanischen Republik können Sie, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, innerhalb von 24 Stunden heiraten.

Sie müssen bei dem Standesbeamten folgende Unterlagen vorlegen:

- Reisepass

- Geburtsurkunde

- bei geschiedenen Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

- bei Verwitweten die Sterbeurkunde

- außerdem noch eine Bescheinigung der deutschen Botschaft in Santo Domingo, wonach keine Ehehindernisse vorliegen

Diese Bescheinigung bekommen Sie nur, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis im Original vorlegen.

Dieses Zeugnis müssen (!) Sie sich vor der Ausreise in die Dominikanische Republik von dem für Sie zuständigen Standesamt ausstellen lassen. Alle Unterlagen müssen legalisiert und in spanischer Übersetzung vorgelegt werden. Bei der Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Einen offiziellen Dolmetscher brauchen Sie nicht, Sie können auch selbst jemanden mitbringen, der deutsch und spanisch spricht. Lassen Sie sich von dem Standesbeamten einen "Extracto de Acta Matrimonial" als Heiratsurkunde ausstellen. Falsch wäre ein "certificado de matrimonio", eine Heiratsbescheinigung. Die Heiratsurkunde muss von der "Junta Central Electoral" und der Konsularabteilung des dominikanischen Außenministeriums "Cancilleria" beglaubigt werden. Danach können Sie die Urkunde bei der deutschen Botschaft in Santo Domingo legalisieren lassen.

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