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28. Oktober 2016

Heiraten in Finnland

Heiraten in Finnland - Formalitäten

iStock_000074323547_web-dunkler.jpg (wedding calendar on table)

Deutsche Brautpaare können sich problemlos während einer Urlaubsreise in Finnland trauen lassen, denn es besteht keine Pflicht für einen Wohnsitz im Land und die Aufgebotsfrist beträgt nur 7 Tage.

Die Ehe wird auf Wunsch entweder durch rechlich gleichgestellte bürgerliche oder kirchliche Trauung geschlossen.

Sie benötigen als deutsche Staatsbürger folgende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Behörde, das nicht älter als vier Monate ist. Dies sollte in finnischer Sprache übersetzt und mit einer Echtheitsbestätigung (Apostille) von einer deutschen Behörde versehen sein.
  • bei kirchlicher Trauung einen Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit

Trauungsberechtigt sind für bürgerliche/zivile Trauungen:

  • die Zivilregisterämter
  • und die Amstgerichte für Ziviltrauungen.

Für kirchliche Trauungen:

  • evangelisch-lutherische,
  • orthodoxe Kirchen,
  • sowie einige kleinere Religionsgemeinschaften

Zwei Trauzeugen werden benötigt und die Anwesenheit eines Dolmetschers ist in der Regel erforderlich.

Nach der Trauung sollte die finnische Heiratsurkunde dem öffentlichen Notar (julkinen notaari/notarius publicus) des Standesamtsbezirks vorgelegt werden.

Aber bitte beachten: Da aus der finnischen Heiratsurkunde nicht hervorgeht, welchen Namen die Eheleute nach der Eheschließung führen, sollte von dem finnischen Register im Standesamtsbezirk die "Eheschließungsanzeige" (vihkimisilmoitus) erbeten werden, aus der die Namensführung ersichtlich ist.

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