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28. Oktober 2016

Heiraten auf Island

Heiraten in Island - Formalitäten

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Island ist in Bezug auf die Erfordernisse für eine rechtlich anerkannte Trauung relativ liberal eingestellt. Vor allem ein Wohnsitz in Island wird nicht vorgeschrieben. Das bedeutet vor allem, dass deutsche Brautpaare ihre Urlaubsreise sehr gut ausnutzen können, um sich in diesem nördlichen Land trauen zu lassen.

Eine Woche sollte man sich für die Vorbereitungen allerdings mindestens Zeit nehmen, denn die Aufgebotsfrist beträgt 7 Tage.

Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

  • Beglaubigte Kopie des Reisepass oder Ausweis (Standesamt vor Ort entscheidet, ob Ausweis ausreicht)
  • Ehefähigkeitszeugnis der deutschen Behörde. Dieses sollte nicht älter als vier Wochen und mit einer Apostille versehen sein.
  • Erklärung des Brautpaares und der Trauzeugen (Hjonavigsluskyrla). Die Trauzeugen müssen bei der Trauung allerdings nicht anwesend sein.
  • bei kirchlicher Trauung einen Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit

Ist einer oder beide Partner bereits geschieden, müssen folgende Schriftstücke ebenfalls vorgelegt werden:

  • das Scheidungsurteil, ins Isländische übersetzt und beglaubigt
  • das Scheidungsurteil auf deutsch im Original oder in beglaubigter Kopie

Ob man nun den bürgerlichen oder kirchlichen Weg wählt, bleibt dem Brautpaar offen, denn beide sind in Island rechtlich gleichgestellt. Bei dem Wunsch, sich das kirchliche Ja-Wort zu geben, muss man jedoch beachten, dass die katholische Trauung sehr selten angeboten wird, da die meisten Isländer der evangelisch-lutherische Konfession angehören.

Berechtigt, die zivile Trauung durchzuführen sind die Standes- und Polizeiämter auf der Insel.

Wenn die Verlobten ausreichend Englisch verstehen, ist in der Regel kein Dolmetscher erforderlich. Man sollte auch direkt anfragen, ob nicht z.B. eine Zeremonie auf Deutsch möglich wäre.

Unmittelbar nach der Trauung sollte sich das frischvermählte Paar die isländische Heiratsurkunde als internationales Dokument ausstellen und auf Wunsch mit einer Apostille versehen lassen.


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