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28. Oktober 2016

Heiraten in Italien

Hochzeit in Italien - Formalitäten

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Sie können grundsätzlich bei jedem italienischem Standesamt heiraten. Melden Sie Ihren Heiratswunsch möglichst persönlich bei dem Standesamt an, in dem Sie heiraten möchten, denn schriftliche oder telefonische Anmeldungen sind wenig erfolgversprechend. Das Standesamt legt dann den Termin fest.

Die Anmeldung beim Standesamt sollte möglichst bald erfolgen, um lange Wartzeiten zu vermeiden, denn viele Heiratstermine werden schon langfristig gebucht.

Sollten Sie Hilfe bei der Organisation mit dem Standesamt brauchen, können Sie sich an professionelle Dienstleister vor Ort wenden ...

Beim Standesamt müssen Sie vorlegen:

  • Ihren Pass oder Personalausweis
  • ein vom zuständigen deutschen Standesamt erteiltes gemeinsames internationales Ehefähigkeitszeugnis
  • bei der Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein

Eine Befreiung von einem Eheverbot (z.B. bei einer Schwägerschaft) durch eine ausländische Instanz wird in Italien nicht anerkannt, es muss durch die italienische Instanz erteilt werden. Bei der Trauung muss ein Dolmetscher anwesend sein, wenn nicht alle Beteiligten die italienische Sprache beherrschen. Die Heiratsurkunden, die Sie im italienischen Standesamt bekommen, sind ohne weitere Legalisierung auch in Deutschland rechtsgültig.

Spezielle Locations in Italien haben für Sie passende Hochzeitsarrangemtents zusammengestellt - hier gibt es verschiedene Locationangebote ...

Für eine kirchliche Trauung in Rom können Sie sich mit folgenden Stellen in Verbindung setzen:

Deutsche Nationalkirche
Santa Maria dell'Anima
Via di Santa Maria dell´Anima 64
00186 Roma

Tel.: 0039-06-68801394 (Büro)
Fax: 0039-06-68281851

Deutsche Evangelische Kirche
Via Toscana, 7
00198 Roma
Tel.: 0039-06-4817519


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