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28. Dezember 2016

Heiraten in Japan- fast ein Kinderspiel

Heiraten in Japan ist, bis auf die Sprachbarriere, einfacher als gedacht. Auch als Touristen können Sie problemlos vor dem japanischen Standesamt (Ward Office) heiraten. Sie müssen Ihren (gültigen) Reisepass vorlegen und ein ins Japanische übersetztes deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Die Übersetzung kann auch von der deutschen Botschaft in Tokio oder vom deutschen Generalkonsulat in Osaka angefertigt werden. Bei der Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein.

Die Registrierung der Ehe erfolgt auf Japanisch, deshalb müssen auch alle Formulare auf Japanisch ausgefüllt werden. Wenn nicht beide Verlobten über gute Japanischkenntnisse verfügen, muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Sie erhalten nach der Trauung eine Bescheinigung über die "Anmeldung zur Eheschließung". Diese können Sie bei der Botschaft in Tokio oder dem Generalkonsulat in Osaka übersetzen lassen. Da die Bescheinigung der deutschen Heiratsurkunde entspricht ist keine weitere Legalisierung notwendig.

Weitere Informationen über Japan finden Sie bei Wikipedia