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03. November 2016

Heiraten In Kanada

Heiraten in Kanada - Formalitäten

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Die Eheschließung in Kanada variiert von Region zu Region. Oft bedarf es einer Heiratserlaubnis ( Marriage Licence). In jedem Fall muss die Heiratsurkunde durch die Botschaft legalisiert werden.

Eheschließung in Quebec

Eine Mindestaufenthaltsdauer am Aufenthaltsort ist nicht vorgeschrieben, die Aufgebotsfrist berägt jedoch mindestens 20 Tage. Das Aufgebot muss Namen und Wohnort, sowie das Datum und den Ort der Geburt enthalten. Die Richtigkeit der Angaben muss durch einen jeweils einen Zeugen bestätigt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • die künftigen Eheleute müssen mindestens 16 Jahre alt sein
  • die künftigen Eheleute müssen frei von früheren ehelichen Bindungen sein
  • die Eheleute dürfen nicht verwandt sein
  • Der Trauung muss ein Dolmetscher beiwohnen, wenn keiner der beiden Brautleute fließend Englisch oder Französisch spricht.

    Die Gerichtsschreiber stellen nur eine Heiratsanzeige aus, nach Vorlage dieser können die Eheleute eine Heiratsurkunde bei der Direction de l'état civil, Service à la clientèle, 205, rue Montmagny, Quebec, GIN 4T2, gegen Gebühr beantragt werden. Diese Urkunde kann dann durch das Konsulat in Montreal legalisiert werden.

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