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28. Oktober 2016

Heiraten in Schweden

Heiraten in Schweden - Formalitäten

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Wenn Sie sich in Schweden trauen lassen möchten, haben Sie die Wahl zwischen der bürgerlichen und der kirchlichen Eheschließung. Beide sind rechtlich gleichgestellt.

Deutsche Paare ohne Wohnsitz in Schweden sind verpflichtet, ein Aufgebot zu bestellen. Hierbei gibt es eine kleine bürokratische Hürde, auf die Sie achten müssen: Als Brautpaar müssen Sie sich mindestens 4 Wochen vorher persönlich bei einem frei wählbaren Steueramt vorstellen und Ihre Dokumente überprüfen lassen.

Generell benötigen Sie dafür folgende Unterlagen zur Vorlage:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt des letzten Wohnsitzes (Übersetzung ins Schwedische meist nicht nötig). Dieses muss mit einer Apostille versehen sein.

Die Trauung wird in Anwesenheit von zwei Trauzeugen im Rathaus, in einer Kirche oder vor dem Amtsgericht vollzogen. Auf Wunsch erfolgt die Eheschließung auch auf Deutsch, somit ist kein Dolmetscher nötig.

Bitte beachten Sie: Paare, die keinen Wohnsitz in Schweden vorweisen können, erhalten nach der Trauung keine Heiratsurkunde, sondern lediglich einen schwedischen Trauschein. Für die Anerkennung der Eheschließung in Deutschland, muss dieser Trauschein vorgelegt werden. Empfehlenswert ist es, sich zusätzlich zum Trauschein eine beglaubigte Kopie von der Aufgebotsbescheinigung mit Ergänzungen des trauenden Beamten ausstellen zu lassen.

Nähere Infos und Auskünfte:
Deutsche Sankt Gertruds Gemeinde
Svarmangatan 61
111 29 Stockholm
(0046) 8-10 12 63


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