16/07/2012 07:55:25
Guten Morgen Mädels,
als Beamtin fällt man nicht unter den Mutterschutz, sondern genießt extra Würste. Diese extra Würste unterscheiden sich aber in keinster Weise vom normalen Mutterschutz. Bis auf das Geld oder irre ich mich?
Wir bekommen statt Muttergeld die normalen Bezüge weitergezahlt und nach den acht Wochen nach der Geburt das Elterngeld.
Gilt für uns auch das Landeserziehungsgeld oder ist dies nur für die einzelnen Kommunen? Oder gibt es das schon nicht mehr???
Über Hilfe wäre ich dankbar
LG