22/01/2008 15:21:35
Hallo Mädels!
Eine rein rechtliche Frage:
Man muss ja 7 Wochen vor dem errechneten ET Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. ABER: Ich habe am 28.4. ET und am 30.05 läuft mein Vertrag aus. ABER: Die müssen mir ja sowieso erst einen Monat vor Auslaufen des Vertrages mitteilen, ob sie mich weiter beschäftigen oder nicht. (Was sie ja -hoffentlich- logischerweise bestimmt nicht tun werden, wo ich schwanger und krank wurde so lange).
So: Theoretisch müsste ich ja dann die Elternzeit noch beantragen, weil ich ja nicht weiß, ob die meinen Vertrag auslaufen lassen. ODER????

Danke schon mal,
Sandra