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AUTOR BEITRAG
Dani7181
Diamant-User



Beigetreten: 24/01/2008 20:42:36
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Elternzeit




07/03/2011 13:54:25

Hallo Mädels

Ihr könnt mir sicher weiterhelfen. Als Sarah zur Welt kam hab ich nur 24 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt. Mein Mann hat mir das "eingeredet". So inzwischen geht das nicht mehr das meine Schwiegermami Sarah dann betreut. Wie formuliere ich das am besten, dass ich das dritte Jahr Elternzeit gerne noch hinten dran hängen kann? Ich habs nicht so mit Briefen schreiben und mein Mann ist mir auch nicht wirklich eine Hilfe dabei.

Lg Dani
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Sommerkind78
Diamant-User



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Aw:Elternzeit




08/03/2011 15:55:00

Hallo!
Also gleich vorab, der Arbeitgeber muss der Elternzeitverlängerung zustimmen. Er ist dazu leider gesetzlich nicht verpflichtet und könnte somit darauf bestehen, dass du wieder arbeiten kommst nach den 24 monaten.
Aber es soll ja auch nette Chefs geben. Daher hier mal ein Entwurf:

Antrag auf Verlängerung der Elternzeit


Sehr geehrte/r Frau/Herr XXXX,

ich nehme Bezug auf meinen Antrag auf Elternzeit vom (Datum) und beantrage hiermit die Verlängerung meiner Elternzeit bis … für die Betreuung meines Kindes (Vorname, Name), geboren am: (Geburtsdatum Kind).

Ich würde mich sehr über Ihre Zustimmung zur Verlängerung freuen und stehe bei Fragen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Unterschrift


Wunder Nr. 1: bei uns seit Oktober 2011
Wunder Nr. 2: vorauss. 12.09.2013

Glücklich verheiratet seit Sommer 2010
Annatiger
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Aw:Elternzeit




08/03/2011 16:35:51

Das mit dem 3. Jahr stimmt so nicht ganz:

wenn du es gleich im 3. Lebensjahr nimmst, dann hast du einen Anspruch drauf.
Nur wenn du es für später aufheben wolltest, müsste dein Arbeitgeber zustimmen.

Den Antrag kannst du so wie oben geschreiben stellen.
Hat dir dein Arbeitgeber kein Antragsforumlar zur Verfügung gestellt?

Wir schicken das unseren schwangeren Mitarbeiterinnen immer gleich nach der Geburt zu.

Dani7181
Diamant-User



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Aw:Elternzeit




08/03/2011 19:31:24

Vielen Dank ihr zwei
Ich bin in so formulier Sachen immer total unbeholfen.
Also ich will das dritte Jahr sofort hinten dran hängen das heisst also nächstes Jahr. Ich habe eigentlich ein gutes Verhältnis zu dem Chef auch wenn es "nur" eine Leihfirma ist. Nein ich glaube solche Firmen haben keine Antragsformulare. Als ich damals den Antrag gestellt jhabe und auch total unwissend war, konnte man mir noch nicht einmal sagen ab wann die Elternzeit beginnt. Mein chef meinte nur schreiben sie nur das Datum drauf das reicht mir dann. Hab mir dann aber so nen Vordruck aus dem Netz gesucht. Nur leider hab ich nicht wirklich was gefunden bei Verlängerung der Elternzeit. Wenn er die weiteren 12 Monate nicht genehmigt und ich ja nicht arbeiten gehen kann weil Sarah noch keinen KIGAplatz hat dann muss er mich doch kündigen oder?

Lg Dani
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Annatiger
Diamant-User



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Aw:Elternzeit




08/03/2011 19:35:05

Da du einen Anspruch hast auf die Elternzeit im dritten Lebensjahr, darf er dir nicht kündigen.

Erst wenn sie 3 wird und du nicht wiederkommen kannst, dann musst du selber kündigen.

Dani7181
Diamant-User



Beigetreten: 24/01/2008 20:42:36
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Aw:Elternzeit




08/03/2011 19:38:06

Super Dankeschön.
Ich werde dann morgen gleich den Brief zur Post bringen.

Lg Dani
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kosimo
Diamant-User



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Aw:Elternzeit




08/03/2011 20:03:14

meine antwort: dieselbe wie die von annatiger

ach ja außer: im schreiben bloß nicht das wort "zustimmung" benutzen - direkt im anschluss an die ersten beiden jahre hast du ein RECHT auf das dritte jahr...brauchst also KEINE zustimmung!!

nur wenn du es später (bis zum 8. lebenjahr glaub ich) nehmen willst, dann brauchst du eine zustimmung!

glg
kosimo


Dani7181
Diamant-User



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Aw:Elternzeit




08/03/2011 20:05:02

Danke kosimo den letzten Satz hätte ich eh nicht verwendet aber den rest find ich gut so.

lg dani
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Sommerkind78
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Aw:Elternzeit




08/03/2011 21:42:04

Hallo zusammen,

danke für die Infos, da war ich ja völlig falsch informiert...

Bin nämlich auch am Überlegen ob ich 2 oder 3 Jahre beantrage.... so wäre es ja kein Problem erstmal 2 zu nehmen und dann evtl noch das dritte dran.
Wunder Nr. 1: bei uns seit Oktober 2011
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Glücklich verheiratet seit Sommer 2010
Annatiger
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Aw:Elternzeit




08/03/2011 21:46:57

Ja, das ist nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll so.

Unsere Elternzeitanträge sehen auch so aus:
Antrag 1 für die ersten beiden Jahre
Antrag 2 für das dritte Jahr

Was nicht zu empfehlen ist: die ersten beiden Jahre nicht am Stück zu beantragen, da es dann vom Good-Will des Arbeitgebers abhängt, ob er die restliche Zeit der ersten beiden Jahre noch gewährt oder nicht. Wenn er sich weigert, dann verfällt die Zeit und man muss sofort wieder zum Arbeiten kommen.
Das macht man natürlich als AG auch nur, wenn man einer Mitarbeiterin Steine in den Weg legen will oder sie loswerden will. Aber es soll immer wieder vorkommen.

engel77
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Aw:Elternzeit




09/03/2011 12:37:47

Das ist echt interessant! Ich war bis eben auch der Meinung von Sommerkind! Kann man das irgendwo nachlesen?
LG
Verlobung 12.07.2009
Standesamt 20.11.2009
Kirche 17.04.2010

Dani7181
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Aw:Elternzeit




09/03/2011 13:05:37

Also ich meine auch damals im netz gelesen zu haben das es sinnvoller wäre erst zwei Jahre zu beantragen und das man mit dem dritten mal schauen soll. Es gibt ja auch viele Frauen denen nach zwei Jahren Elternzeit die Decke auf den Kopf fällt oder sie müssen wegen dem Geld wieder arbeiten gehen. Bei mir sah es damals so aus das meine Schwiegermama evtl Sarah dann nimmt aber das geht jetzt leider nicht mehr also brauch ich des dritte jahr jetzt

Lg Dani
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Annatiger
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Aw:Elternzeit




09/03/2011 13:13:02

Hier ist es ganz gut erkärt:

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit.html

Aber wenn man den Begriff Elternzeit googelt findet man viele Treffer dazu.

Juli-Mama
Diamant-User



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Aw:Elternzeit




10/03/2011 17:28:13

Das musst du aber auch noch nicht jetzt entscheiden. Sarah ist ja gerade erst 1 Jahr geworden. Du kannst auch noch ein halbes Jahr warten und sehen, was sich evtl entwickelt und das 3. Jahr dann beantragen.

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