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AUTOR BEITRAG
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Geld in der Elternzeit




29/09/2009 08:56:28

So jetzt ist es passiert! Ich habe gestern meinen Nuvaring abgesetzt und somit ist die Hibbelzeit eröffnet

Wir haben vergangene Woche unsere Steuerklassen für mich auf 3 und Schatzi auf 5 setzen lassen. Wir haben im Juni 2009 geheiratet und die rechnen dies jetzt auch auf Juni zurück. Angenommen es klappt jetzt gleich und ich bin schwanger - kann ich dann trotzdem davon ausgehen dass ich in der Elternzeit 67% von meinem Nettogehalt der Steuerklasse 3 bekomme?

Denn geheiratet haben wir im Juni aber geändert haben wir es erst jetzt Ende September.

Danke für Eure Hilfe!


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5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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Geld in der Elternzeit




29/09/2009 09:13:02

es wird das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate gerechnet, also in dem Falle dann erst das was du mit LstKlasse 1 verdient hast und dann mit der 3
Fabi
Diamant-User



Beigetreten: 20/11/2006 10:41:13
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 09:21:11

Deine neue Steuerklasse 3 gilt erst ab Oktober. Davor gilt deine Steuerklasse 1.
Ein Steuerklassenwechsel ist nicht rückwirkend möglich.


happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 09:32:49

Hallo Mädels,
danke für Eure Antworten.
Ich habe aber auf der geänderten Lohnsteuerkarte eben die Steuerklasse 3 stehen und dann steht "rückwirkend zum 06.06.2009"
Und meine Personaltussi meinte, dass sie jetzt einiges zu tun hätte und zusammen mit dem Oktobergehalt bekomme ich dann rückwirkende eben noch Geld?!?!

Ihr meint trotzdem es wird nicht mit der 3er Steuerklasse ab Juni 09 gerechnet sollte ich in Elternzeit gehen?


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Fabi
Diamant-User



Beigetreten: 20/11/2006 10:41:13
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 09:38:21

Also meines Wissens nach geht ein rückwirkender Steuerklassenwechsel nicht.

Beim Elterngeldantrag muss man angeben, ob in dem betreffenden Zeitraum die Steuerklasse gewechselt wurde. Es gibt aber schon mehrere Urteile, das ein Wechsel rechtens ist.


Fabi
Diamant-User



Beigetreten: 20/11/2006 10:41:13
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 10:01:10

Hab grad noch in unserem internen Dateninfos nachgeschaut und folgendes gefunden

Eine Änderung der Steuerklassenkombination im Laufe des Kalenderjahrs 2009 wird mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats eingetragen (§ 39 Abs. 5 Satz 4 EStG). Eine rückwirkende Änderung der Steuerklassenkombination ist nicht möglich.


5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
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Geld in der Elternzeit




29/09/2009 10:14:51

hmm, wäre mir auch neu dass du vom AG rückwirkend noch Geld wegen LstKl Wechsel bekommen würdest, das wird doch dann über den Lohnsteuerjahresausgleich berechnet, oder lieg ich falsch???
Fabi
Diamant-User



Beigetreten: 20/11/2006 10:41:13
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 10:34:55

Wenn in einem Kalenderjahr ein LSt-Klassenwechsel war, ist ein automatischer Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber nicht möglich.

Der Ausgleich erfolgt dann über die Einkommensteuererklärung.


happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 11:31:43

Liebe Mädels,

so, ich hab mich jetzt nochmals erkundigt in meiner Personalabteilung und mein Schatz gleichzeitig in seiner. Wir haben jetzt beide die Info erhalten dass wir mit dem Oktobergehalt 2009 rückwirkend bis Juni 2009 den Steuerwechsel berechnet bekommen.


LG


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5zwerge
Diamant-User



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Geld in der Elternzeit




29/09/2009 11:50:08

hmm, komisch. Aber ist doch schön

muss dann dein Mann Geld zurück zahlen??? weil er ja dann mehr Steuern zahlen muss mit der 5!!!
happylilli
Diamant-User



Beigetreten: 12/01/2008 14:16:34
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 11:51:57

Ja ich denke ihm wird das gleich abgezogen. Davon gehen wir jetzt zumindest mal aus!

Naja es gleicht sich dann aus, er bekommt ja weniger aber ich hab ein bisschen was über € 300,- mehr auf dem Konto netto.

LG


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adios
Diamant-User



Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 12:34:47

Bei mir haben sie den Steuerklassenwechsel rückwirkend gemacht!

Die neue Lohnsteuerkarte haben wir erst 3 Monate nach der Hochzeit eingereicht, und im Folgemonat hat mir unsere Personalabteilung die Differenz von 1 zu 5 abgezogen! Das war ne ganz schöne sch..., weil das über 800 € waren und mein Gehalt in dem Monat dann entsprechend gering. Und bei meinem Mann haben sie dagegen nicht die Differenz nachgezahlt, das bekommen wir wahrscheinlich erst über den Lohnsteuerjahresausgleich.
Also fehlen uns bis dahin über 800 €...

Es geht also sehr wohl rückwirkend, auch wenn ich schon von sehr Vielen gegenteiliges gehört habe! Für dich ist das ja aber sehr positiv!!!
Fabi
Diamant-User



Beigetreten: 20/11/2006 10:41:13
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 12:50:43

ok wieder was gelernt

wahrscheinlich liegt es an dem "rückwirkend ab dem ...."

@Prinzesschen: Mit der ESt-Erklärung bekommst du es wieder.


adios
Diamant-User



Beigetreten: 09/09/2008 21:31:23
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 13:26:20

@ Fabi:
Ja, danke! Bloß ist es irgendwie auch dumm wenn einem die über 800 € dann mehr als ein halbes Jahr fehlen, in der Zeit könnte man sie auch anlegen
Lunamiel
Diamant-User



Beigetreten: 22/04/2009 14:16:39
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Aw:Geld in der Elternzeit




29/09/2009 15:28:24

Ihr habt alle Recht. Normalerweise ist ein Lohnsteuerklassenwechsel nicht rückwirkend möglich.

Die Hochzeit stellt hier aber eine Ausnahmeregelung dar. Das habe ich irgendwo gelsen - fragt mich nicht wo...
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