09/01/2009 20:18:41
Die Elternzeit beginnt mit dem Ende der Mutterschutzfrist - also 8 Wochen nach dem ET.
Da du den genauen ET noch nicht wissen kannst, schreib in den Antrag den mutmaßlichen ET rein - die ganzen Mutterschutzfristen können eh erst berechnet werden, wenn das Baby da ist. Das wissen die Personaler aber.
Noch ein Tip:
die Rechtslage ist so: du kannst deine 3 Jahre Elternzeit aufteilen - aber nur in maximal 2 Teilabschnitte. Daher raten wir immer davon ab, am Anfang nur ein Jahr zu beantragen und erst nach dem Ablauf das zweite Jahr nachzubeantragen, wenn die Schwangeren Erzieherinnen das dritte Elternzeitjahr z.B. für später "aufheben" wollen (z.B. für die Zeit der Einschulung oder so- das geht, denn Jahr 3 kann man bis zum 8. Geburtstag aufbewahren).
Was auch nicht geht: erst Jahr 1 beantragen, dann nach Ablauf Jahr 2 beantragen und dann nach Ablauf Jahr 3 beantragen - denn das sind ja dann 3 Teilabschnitte.
Schau mal unter dem Link:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
Da steht der Passus:
Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten [das Jahr 3] der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.
Der letzte Satz macht deutlich - wenn du dreimal ein Jahr nacheinander beantragen willst, kann es sein, dass dein AG sagt- Pech, ich muss dir maximal 2 Teilabschnitte gewähren - und die hast du mit Jahr 1 und Jahr 2 schon abgegolten. Dann würde dir Jahr 3 flöten gehen.
Wir machen das bei unserem Personal normalerweise nicht - allerdings weisen wir sie bei Antragssstellung auch auf die Rechtslage hin.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen
Anna