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Ridgeback1987
Diamant-User



Beigetreten: 11/10/2007 15:15:45
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Mustertext Antrag auf Elternzeit




03/01/2009 10:37:46

Hallo ihr lieben,

ich bräuchte mal eure Hilfe? Ich muss demnächst bei meinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen... nur weiß ich nicht genau was ich da schreiben soll und ab wann meine Elternzeit anfängt und wann sie wieder aufhört.
ET ist der 23.03.09 und ich möchte für ein Jahr elternzeit beantragen.
Kann mir einer von euch helfen? Das wäre wirklich sehr nett.

Lieben Gruss Julia
Ich habe JA gesagt am 08.08.08
sonnenschein05
Diamant-User



Beigetreten: 26/02/2006 18:57:36
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Aw:Mustertext Antrag auf Elternzeit




03/01/2009 11:29:03

Hallo!
Hm, seltsam ... Eurer Geburtstermin ist ja erst im März. Bei uns ist das so, dass wir Elternzeit auch erst mit der Geburt bzw. danach beantragen können ... denn der Geburtstermin kann sich ja gern auch mal nach vorne oder hinten verschieben, wenn nicht gerade ein Kaiserschnitt geplant ist?! Das solltest Du nochmal abklären. Wir müssen nur vor der Geburt -war bei mir mündlich- schon mal dem Arbeitgeber Bescheid geben, damit dieser sich darauf einstellen kann.
Also Deine Elternzeit beginnt normaler Weise direkt nach Deinem Mutterschutz ... Sprich wenn Eurer Baby tatsächlich am 23.03.09 kommen sollte, hast du 8 Wochen Mutterschutz ab diesem Tag. Nach meiner Rechnung sollte das dann der 18.05.09 sein. Ab da müsstest Du somit Elternzeit beantragen für 1 Jahr. Mach Dich da aber nochmal schlau, denn bei uns ist es so: wenn ich 1 Jahr Elternzeit nehme und danach wieder mit Teilzeit beginne, dann wird mir diese Teilzeit auf die Rente angerechnet. Nehme ich aber 3 Jahre Elternzeit (hab´ ich gemacht) und fange trotzdem nach 1 Jahr mit Teilzeit in der Elternzeit an, wird mir das als VOLLZEIT auf die Rente angerechnet!!! Erkundige Dich also genau und wäge ab, was Du bzw. Ihr vor habt mit den restlichen beiden Jahren Elternzeit.
Bei uns war es damit ein ganz kleiner formloser Dreizeiler, frei nach dem Motto:


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit teile ich Ihnen die Geburt unserer Tochter/Sohn ... am ... in ... mit.
Ich beantrage mit diesem Schreiben zugleich 3 Jahre Elternzeit nach dem Mutterschutz.
Ich beabsichtige jedoch nach 1 Jahr Elternzeit wieder mit Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit mit ... Stunden pro Woche zu beginnen.


Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen ...
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Ridgeback1987
Diamant-User



Beigetreten: 11/10/2007 15:15:45
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Aw:Mustertext Antrag auf Elternzeit




05/01/2009 10:44:43

Hallo sonnenschein05,

vielen Dank für deine nette und schnelle Antwort.
Ah du hast so wie es aussieht Recht das ich die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragen kann.
Ich dachte ich könnte das jetzt schon. Ich habe große Probleme mit meinem Arbeitgeber und dachte ich mach dies jetzt schon damit er mir später nicht sagen kann ich hätte es zu spät beantragt.
Ach ja und du schreibst auch noch etwas über die länge der Elternzeit. Ich wollte eigentlich nur für 1 Jahr beantragen und danach wieder Teilzeit arbeiten gehen nur nicht mehr bei meinem jetzigen Arbeitgeber ich möchte mir in dem Jahr wo ich zu Hause bin etwas anderes suchen.. kann ich da dies auch so machen wie du geschrieben hast wegen der Rente? Also wenn ich es richtig verstehe ist es besser mehr Elternzeit zu nehmen und trotzdem nach einem Jahr arbeiten zu gehen als wenn ich nur 1 Jahr beantrage und danach wieder arbeiten gehen?

Lieben Gruss
Ich habe JA gesagt am 08.08.08
Ridgeback1987
Diamant-User



Beigetreten: 11/10/2007 15:15:45
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Aw:Mustertext Antrag auf Elternzeit




07/01/2009 10:19:09

Hallo sonnenschein05,

kannst du mir sagen an wen ich mich wenden muss um ruaszubekommen was für mich besser ist 3 Jahre oder 2 oder 1 Jahr Elternzeit... Der darüber mehr weiß und mit dem man sich darüber unterhalten kann?
Wäre sehr nett.

Lieben Gruss
Ich habe JA gesagt am 08.08.08
sonnenschein05
Diamant-User



Beigetreten: 26/02/2006 18:57:36
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Aw:Mustertext Antrag auf Elternzeit




07/01/2009 13:38:40

Hallo!
Sorry, dass ich jetzt erst antworte ... tja, ich weiß ja nicht wie es bei anderen aussieht, denn ich bin Beamtin. Denke aber das es mit der Teilzeit in der Elternzeit quasi so für jeden besser ist bzgl. Rente oder eben bei mir Pension.
Weiß ja nicht wo Du arbeitest, aber bei uns hat solche Info´s die Personalabteilung. Wie das in der Elternzeit mit einem Jobwechsel läuft etc. würde ich Dir gerne verraten, aber davon habe ich leider keinen blassen Schimmer. Tut mir leid ... weiß auch nicht wer Dir da sonst helfen könnte ... Vielleicht die zuständige Elterngeldstelle? Die weiß das zumindest sicherlich mit der Rentenanrechnung. Vielleicht auch Stellen wie Pro Familia oder so? Anrufen und fragen kostet ja nichts ... Entschuldige bitte, dass ich Dir da leider nicht wirklich weiterhelfen kann. Frag´ bzgl. der Anrechnung auf jeden Fall mal in Eurem Personalbüro ...
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Annatiger
Diamant-User



Beigetreten: 09/12/2007 21:35:20
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Aw:Mustertext Antrag auf Elternzeit




09/01/2009 20:18:41

Die Elternzeit beginnt mit dem Ende der Mutterschutzfrist - also 8 Wochen nach dem ET.
Da du den genauen ET noch nicht wissen kannst, schreib in den Antrag den mutmaßlichen ET rein - die ganzen Mutterschutzfristen können eh erst berechnet werden, wenn das Baby da ist. Das wissen die Personaler aber.

Noch ein Tip:

die Rechtslage ist so: du kannst deine 3 Jahre Elternzeit aufteilen - aber nur in maximal 2 Teilabschnitte. Daher raten wir immer davon ab, am Anfang nur ein Jahr zu beantragen und erst nach dem Ablauf das zweite Jahr nachzubeantragen, wenn die Schwangeren Erzieherinnen das dritte Elternzeitjahr z.B. für später "aufheben" wollen (z.B. für die Zeit der Einschulung oder so- das geht, denn Jahr 3 kann man bis zum 8. Geburtstag aufbewahren).
Was auch nicht geht: erst Jahr 1 beantragen, dann nach Ablauf Jahr 2 beantragen und dann nach Ablauf Jahr 3 beantragen - denn das sind ja dann 3 Teilabschnitte.

Schau mal unter dem Link:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

Da steht der Passus:
Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten [das Jahr 3] der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.

Der letzte Satz macht deutlich - wenn du dreimal ein Jahr nacheinander beantragen willst, kann es sein, dass dein AG sagt- Pech, ich muss dir maximal 2 Teilabschnitte gewähren - und die hast du mit Jahr 1 und Jahr 2 schon abgegolten. Dann würde dir Jahr 3 flöten gehen.
Wir machen das bei unserem Personal normalerweise nicht - allerdings weisen wir sie bei Antragssstellung auch auf die Rechtslage hin.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen
Anna


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