20/10/2015 10:08:45
Hallo
Ich weiß nicht, ob meine Frage hier als Anhang oder lieber neu geschrieben werden sollte, ggf. also bitte verschieben.
Auf
rechtspraxis.de habe ich folgendes gelesen:
Ohne Ehevertrag... bedeutet:
Im Falle der Scheidung wird durch einen Vergleich des Anfangs- und Endvermögens für jeden Ehepartner ermittelt, welcher den höheren Vermögensüberschuss während der Ehe erwirtschaftet hat. Die Hälfte dieses sogenannten Zugewinns muss er seinem Ehepartner auszahlen (Zugewinnausgleich).
Da frage ich mich zum Einen, wie denn das Anfangsvermögen ermittelt wird. Oder muss man das bei der Hochzeit beim
Standesamt angeben?
Außerdem klingt es für mich so, als ob ein Ehevertrag eigentlich unnötig ist, denn auch ohne Vertrag wäre nicht möglich, sich gewinnbringend scheiden zu lassen.
Wenn also einer ein Grundstück mit Haus in die Ehe bringt, dann würde ich sagen, dass das zum Anfangsvermögen zählen sollte. Bei einer möglichen Scheidung ist das Endvermögen genauso groß (mal angenommen), da immer noch das Haus existiert, ansonsten aber keine Gewinne/Verluste aufgereten sind.
Die Angst wäre ja, dass der Partner sagt: Ich will die Scheidung und das halbe Haus.
Dieses Problem sollte ja ein Ehevertrag ausschließen können. Das sagt selbst die oben genannte Seite, aber für mich widerspricht sich das mit dem ersten Zitat.
Rechtspraxis.de
Gütertrennung: Diese wird durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart. Ergebnis der Gütertrennung ist, dass es keinen Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern gibt. ...
In folgenden Fällen kann eine Gütertrennung sinnvoll sein:
...
bei Eheschließung begüterter Partner