05/03/2008 17:43:27
Constance111 wrote:Mein Schatz hat gerade irgendwie im Internet ausgegraben, das es keine kirchliche Trauung gibt, wenn einer der Partner nicht in der Kirche ist. Das heißt stattdessen "gottesdienstliche Feier".
Was ist denn da der Unterschied? Und warum ist das so? Ich dachte immer, es reicht, wenn einer der Partner offiziell in der Kirche ist?
Wir machen wohlgemerkt keine Zeremonie mit einem freien Theologen, sondern eine (dachte ich) "normale" Trauung mit Pastor und in einer Kirche.
Bin verwirrt!
Hallo Constance,
bleibe ganz entspannt, schau mal hier unter deiner landeskirche nach, da steht alles wichtige
[url]http://www.ekvw.de/Trauung.30.0.html
erstens muß wenigstens einer in der kirche sein und zweitens wurde um 1850 bei uns per gesetz geregelt, das nur die auf dem
standesamt geschlossene Ehe rechtsgültig ist, damit haben beiden großen kirchen dieses recht verloren, auch wenn die kath. kirche bis heute daran festhält, das aus ihrer sicht, nur die kirchliche eheschließung für sie verbindlich ist.
Liebe grüße :)
Peter, Freier Theologe