26/11/2007 20:50:10
Hallo Julibraut,
frag nochmal nach mit der 4 Monatsfrist ob das bei der Anmeldung oder bei der Hochzeit max. 4 Monate alt sein darf.
Wir haben den Wisch fuer meinen Zukuenftigen (Amerikaner) auch gebraucht und da es das in den USA nicht gibt, durfte er zuerst nach Frankfurt auf's Konsulat, dann haben wir angemeldet und dann waren unsere Unterlagen 4 Wochen und 1 Tag beim OLG.
Unsere Unterlagen durften aber bei der Anmeldung nicht aelter sein als 6 Monate.


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Die war sehr nett. Nachdem Schatzi Mittwoch noch mal mit dem Konsulat telefoniert hat werden wir sie kontaktieren... Schon verrückt, was man so alles erlebt und man "durchmachen" muss, nur um heiraten zu dürfen!

