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Oktober.Braut
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Beigetreten: 12/08/2013 10:01:07
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Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 08:48:31

Hallo Mädels , ich hoffe ihr habt nen guten Tipp,

Ich habe ein Problem und zwar ist es so dass ich (Luxemburgerin) im Oktober meinen Freund heiraten werde, welcher Deutscher ist. Wir werden auch in Deutschland leben. In Luxemburg ist es so dass man offiziell immer den Mädchennamen behält, dh dass man zb in irgendwelchen Archiven immer unter dem Mädchennamen zu finden ist. Im Alltag wird man immer mit dem Ehenamen angesprochen, aber offiziell behält man den Mädchennamen. Man bekommt aber einen Ausweis wo kleingedruckt draufsteht "verheiratete müller" . Aber unterschreiben muss man den Ausweis mit dem Mädchennamen.Nun ist es so dass es mir sehr wichtig ist den Namen von meinem Mann zu tragen.
Das ist ja eigentlich kein problem , nur ist es dann so dass ich in Deutschland dann immer mit Ehenamen unterschreiben muss, und in luxemburg mit dem Mädchennamen. Kann es da Prbleme geben wenn ich im Alltag mit dem Ehenamen unterschreibe obwohl auf dem Ausweis mit Mädchenname unterschrieben wird?
Oder ist es dann vielleicht besser den Doppelnamen anzunehmen ? Müsste da auf meinem neuen luxemburgischen Ausweis dann trotzdem nur mit dem Mädchennamen unterschreiben.
Ich hoffe ihr könnt meine Frage verstehen, bin einbisschen verzweifelt was ich machen soll ! Habe Angst da irgendwas falsch zu machen, und das mit dem Namen ist uns schon total wichtig..
Vielen Dank schonmal



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Nalah
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 09:00:58

Hey du,

mensch, das ist ja tricky bei euch
Also, es ist ja so: In Deutschland könnt ihr, da du luxemburgerische Staatsbürgerin bist, ihr zwischen dem deutschen und dem luxemburgerischen Namensrecht wählen könnt. Zumindest wurde uns das damals so erklärt, dass man bei verschiedenen Staatsangehörigkeiten wählen kann, welches Recht man in Anspruch nimmt.

Du hast ja geschrieben, dass du schon den Namen deines Mannes tragen wirst. Ich persönlich würde als Außenstehende wohl zu dieser Lösung tendieren, da ihr ja auch in Deutschland leben werdet. Nach Luxemburg wirst du dahin ja eh nicht allzu oft fahren bzw. wenn, dann nur für "Kurzbesuche", Urlaub etc., oder?

Das mit dem Doppelnamen wäre natürlich auch eine Lösung, aber das kommt immer auf den persönlichen Geschmack an und auf den Klang des Namens.

Im Zweifelsfall kannst du übrigens immer nochmal beim Standesamt nachfragen, wie das läuft. Ich wäre mir da jetzt auch etwas unsicher, vor allem, weil das ja dann so im Pass steht...hm.... frag besser nochmal nach.
Oktober.Braut
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Beigetreten: 12/08/2013 10:01:07
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 09:11:03

Danke für deine Antwort !
Also wir haben uns fürs deutsche Recht entschieden.. Mein größte Sorge ist dass ich auf dem Perso mit dem Mädchennamen unterschreiben MUSS, und in Deutschland muss ich überall mit dem Ehenamen unterschreiben. Und habe Angst da Probleme zu kriegen, weil man muss ja immer dieselbe Unterschrift haben :/
Nach Luxemburg fahre ich zwar nicht mehr so oft, bin aber dort auch noch im
elternhaus angemeldet ( weil ich sonst keinen Perso kriegen darf) und ich habe dort auch noch bankkonto und sparbuch ( dort ist das Geld sicherer als hier) , und noch einpaar Kleinogkeiten die in luxemburg laufen. Aber das ist auch egal, da unterschreibe ich mit Mädchennamen und dann ist gut. Aber in deutschland MUSS ich ja mit Ehenamen
Wenn ich Doppelnamen trage kann man ja auch nur mi einem Namen unterschreiben, was in Deutschland eben der Ehename ist, und in luxemburg dann eben der mädchenname. So wurde es mir erklärt.
In luxemburg kann mir keiner sagen wie ich es machen soll, niemand weiss es -.-
Wenn ich mich für Doppelname entscheiden sollte dann lass ich mich trotzdem nur mit Ehenamen ansprechen..



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xmelli83x
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Beigetreten: 22/02/2013 13:14:31
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 09:24:09

Meine Familie mütterlicherseits kommt aus Frankreich und da bestand ein ähnliches Problem. Da legt man den Mädchennamen nie ab. Aber meine Mutter hat auch den Namen meines Vaters im Ausweis stehen. Ich glaube sogar das die Möglichkeit besteht das da "xx geboren xx" steht. Mach dich einfach mal beim Standesamt schlau. :)




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Oktober.Braut
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 09:31:40

Danke melli!
Ja also im Ausweis wird zB stehen: sarah müller verheiratete Schmidt
Aber unterschreiben muss ich den Ausweis mit dem Mädchennamen, und in Deutschland alles mit Ehenamen. Wenn dann jemand auf meinen Perso schaut und sieht dass ich da mit ner anderen Unterschrift unterschrieben habe, gibt es vielleicht Probleme oder es ist ungültig ?



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TrauMaeuschen
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Beigetreten: 11/01/2013 13:50:58
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Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 09:49:43

Hallo Oktober.Braut, das ist ja echt eine tricky Sache..... Hast du bei den luxemburgischen oder deutschen Ämtern mal nachgefragt? Vorzugsweise bei den deutschen könntest du ja mal nachfragen (weil ihr ja dann in Deutschland leben wollt), wie sich das verhält. Oder du fragst in Luxemburg mal in der deutschen Botschaft nach. Die müssten das ja wissen, oder?
Nalah
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Beigetreten: 21/09/2009 07:26:21
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 09:50:51

Hm, hast du denn eine doppelte Staatsbürgerschaft und bekommst einen deutschen und einen luxemburgerischen Ausweis?

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es da Probleme gibt. Im Deutschen Ausweis steht ja dein Geburtsname als "geb. Müller" mit dabei.
mini83
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 09:52:05

Hmmm mal ganz blöd nachgefragt: würde dein Liebster auch deinen Namen annehmen? Dann hättet ihr die Probleme doch nicht oder?!
Oktober.Braut
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04/09/2013 09:59:46

Nein würde er nicht, und ich will das auch nicht wir sind da sehr konservativ :)
Nein bin nur luxemburgerin, in einpaar jahren werde ich die doppelte staatsangehörigkeit annehmen aber im
moment darf ich das noch nicht :)
Habe also nur nen luxemburgischen Ausweis wo ich auf jedenfall Nur mit Mädchennamen unterschreiben darf .



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Nalah
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04/09/2013 10:15:39

Ach so... Okay, das ist tatsächlich kompliziert Wie gesagt, frag am Besten mal beim Standesamt nach, nur um sicher zu gehen.

Eine andere Möglichkeit ist auch (auch wenn ich denke, dass diese für euch ohnehin nicht infrage kommt ), dass ihr den Namen erst ändern lasst, wenn du den deutschen Ausweis hast...
Oktober.Braut
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 10:16:22

Warscheinlich werden wir uns für den doppelten Namen entscheiden, den dann nur ich trage, werde meinen Mädchennamen hinten anstellen. So hab ich in beiden Unterschriften einmal den Mädchennamen drinstehen , und dann dürfte es auch keine probleme geben. Wenn ich nur den Ehenamen nehme hätte ich 1 komplett verschiedene Unterschiften.
Aber mein Schatz und ich schlafen nochmal ne Nacht drüber.
Und wenn ich in einpaar Jahren merke dass das mit der Unterschrft kein Problem ist dann kann ichden Mädchennamen wieder ablegen und trage dann nur noch den Ehenamen, das geht :)
Werde mich aber auf jedenfall immer nur mit Ehenamne ansprechen lassen :)



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julia-h
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 11:15:15

Na ja, bei Doppelnamen ist es ja häufig, dass nur mit einem Namen angesprochen wird, zumindest ist es bei den meisten von meinen Arbeitskolleginnen so.
Hm, bei dem luxemburgischen Pass würde ja stehen, dass du verheiratete bla, bla bist, dann würde ich persönlich keine Probleme bei der Unterschrift sehen. Deine Schrift bleibt ja gleich. Also, könnten die Leute, die die Unterschrift vergleichen ja ungefähr sehen, dass schon die gleiche Person unterschrieben hat, und im luxemburgischen Pass steht ja dein Ehename drin.


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Oktober.Braut
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04/09/2013 12:06:43

Ich werde noch wahnsinnig...
Standesamt konnte mir gestern auch nicht weiterhelfen , nun habe ich mein Justizamt und Inneministerium angerufen, und da wurde ich nur angemotzt und dann hat man mir gesagt dass es doch klar ist wenn ich dann den Ehenamen annehme ich auch so untershcreiben muss blabla....
Die einen sagen mir ich muss mit Geburtsname unterschreiben und die anderen sagen ich muss mit Ehenamen.....so oder so mach ich es falsch -.-
Ich komme wohl nicht am Doppelnamen vorbei ich glaube das wäre der einzigste, weniger kompliziertere Weg
Wobei es dann da auch unterschiede geben wird in der Unterschrift, halt nur nicht so große.
Dann würde zB auf dem Ausweis mit Müller unterschrieben sein und in deutschland müsste ich dann mit Schmidt-Müller unterschreiben...hoffentlich gibts da keine Probleme !



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Nalah
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04/09/2013 12:13:16

Das gibt's doch nicht, dass dir da keiner helfen kann... Tolle Ämter!!!!
Oktober.Braut
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Aw:Namensführung... Hilfe!




04/09/2013 12:23:13

Es fühlt sich keiner dafür zuständig..
Die Luxemburger sagen : "Die Deutschen können dir doch nicht vorschreiben wie du auf deinem luxemburgischen Ausweis zu unterschreiben hast ! In Luxemburg gibt es dieses Gesetz dass man den Geburtsnamen ablegt nicht also musst du mit diesem Unterschreiben"
Und die deutschen sagen es umgekehrt, dass ich hier den geburstnahmen ablege und dann mit dem Ehenamen unterschreiben muss!
Toll !
Ich nehme jetzt einfach den Doppelnamen und fertig. Dann sehen die Unterschriften sich wenigstens einbisschen ähnlich



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ex-trauzeugin
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04/09/2013 12:24:32

Irgendwie verstehe ich dein Problem nicht...

Wenn nach luxemburgischem Recht dein Geburtsname immer dein Name bleibt (finde ich übrigens sehr gut!), und dein "verheirater" Name im Ausweis zusätzlich vermerkt wird, steht da also "Paula Schmidt, verheiratet Müller". Nebenbei gefragt, steht beim Gatten eigentlich auch "Fritz Müller, verheiratet mit Paula Schmidt"? Die Zusatzinfo, mit wem du verheiratet bist, finde ich im Ausweis doch eher merkwürdig...

Nach deutschem Recht ist es ganz normal möglich, dass sowohl du wie dein Mann den eigenen Namen behaltet, Paula Schmidt und Fritzchen Müller. Das ist doch die allereinfachste Möglichkeit, du unterschreibst wie eh und je mit "Paula Schmidt", was auch in allen Papieren und Ausweisen steht. Du kannst nach deutschem Recht den Namen des Mannes annehmen oder einen Doppelnamen ("Müller-Schmidt"), aber du musst dich keineswegs dafür entscheiden. Behalte einfach deinen Namen, und alles ist in Butter, auch wenn du zwischen D und Luxemburg wechselst.
Nalah
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04/09/2013 12:25:36

@ex-trauzeugin
Das möchte sie ja nicht Sie will ja unbedingt den Namen ihres Zukünftigen annehmen...
ex-trauzeugin
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04/09/2013 12:27:20

Oktober.Braut wrote:
Und die deutschen sagen es umgekehrt, dass ich hier den geburstnahmen ablege und dann mit dem Ehenamen unterschreiben muss!


Nein, das stimmt einfach nicht. Du kannst deinen Namen behalten, ist nach Änderung des Namensrechts ganz normal eine der zur Verfügung stehenden Optionen. Wer dir auf dem Amt was anderes erzählt, verbreitet leider eine falsche Info.
ex-trauzeugin
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04/09/2013 12:29:21

Nalah wrote:@ex-trauzeugin
Das möchte sie ja nicht Sie will ja unbedingt den Namen ihres Zukünftigen annehmen...


oops, das hab ich wohl überlesen.
Na ok, wenn du es unbedingt kompliziert haben willst... Warum einfach, wenn es auch umständlich geht
Oktober.Braut
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04/09/2013 12:32:36

@ex-trauzeugin: Ja dass ich meinen Namen behalte wäre natürlich die vernünftige Lösung. Aber das wollte ich vermeiden, würde am liebsten natürlich den Namen meines Mannes tragen, oder einen Doppelnamen, aber sehr ungerne meinen behalten.
Das dass die gesagt haben ich würde meinen Geburtsnamen ablegen war nur für den Fall gemeint dass ich seinen Namen annehme....
Nun muss ich mal ne Nacht drüber schlafen aber ich denke ich werde nen Doppelnamen annehmen dann ist meine Unterschrift wenigstens einbisschen richtig ^^ Dann habe ich in der "deutschen Unterschrift" wenigstens auch einmal den Mädchennamen stehen dann ist es nicht ganz so schlimm ^^



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Nalah
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04/09/2013 12:32:44

Ich versteh's schon irgendwo. Ich wollte auch unbedingt den Namen meines Mannes annehmen (aber mein Name war auch echt kacke ). Aber in dem Fall würde ich es mir schon überlegen. Oder zumindest warten, bis ich einen deutschen Ausweis habe und dann ändern. Oder irgendwie so
Oktober.Braut
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04/09/2013 12:37:30

Naja ich weiss gar nicht ob ich überhaupt irgendwann einen deutschen Ausweis haben werde.
Ich wird anscheinend gar nicht so einfach sein die doppelte Staatsangehörigkeit zu bekommen. Die darf man erst haben wenn man 3 oder 4 Jahre verheiratet ist, oder schon 7 Jahre in Deutschland lebt, bei mir trifft keins von beiden im Moment zu
Und dann bleibt das Problem trotzdem, in Luxemburg werde ich immer den Geburtsnamen behalten ^^
Warscheinlich werde ich den Doppelnamen nehmen, und wenn ich dann merke dass es wirklich kompliziert ist dann kann ich das ja immer noch ändern und wieder meinen Geburtsnamen tragen, oder umgekehrt wenn ich mekre dass gar kein problem ist dann kann ich den Geburtsnamen ablegen oder Doppelnamen behalten



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llkooly
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Namensführung... Hilfe!




06/09/2013 12:43:41

Hey,

also ich denke, wenn du "nur" einen Luxemburgischen Pass hast und da mit Mädchennamen unterschreiben musst, dann musst du auch in Deutschland mit dem Namen unterschreiben. Denn wenn du irgendwo deinen Pass vorlegen musst, um dich auszuweisen, müssen die Unterschriften überein stimmen. Wie wäre es, wenn du deinen Namen erstmal behältst, und dann, wenn du in ein paar Jahren beide Staatsbürgerschaften hast oder nur die Deutsche, dann kannst du seinen Namen annehmen. Der steht dann auf deinem deutschen Ausweis mit der entsprechenden Unterschrift, so stimmt das auch überein.

Ja, das kenne ich mit den Ämtern, Behörden etc.: Man ist immer die erste! Niemand kennt sich aus, anscheinend ist man immer der Sonderfall. Nicht nur, was jetzt Hochzeit angeht, ich mache diese Erfahrung immer wieder und es nervt.

Oli
Diamant-User



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Namensführung... Hilfe!




06/09/2013 12:58:01

Mein Bruder und meine Schwägerin haben auch erstmal ihre Namen behalten, bis meine Schwägerin offiziell in Deutschland leben durfte und sich alles mit den ausländischen Behörden geklärt hat. Hätte sie den Namen vorher angenommen, wäre alles viel komplizierter geworden. Den Namen des Ehemann später annehmen ist soweit ich weiß in Deutschland kein Problem. Ach herje, als hätte man keine anderen Probleme. Die lieben Behörden...

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