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23. Juli 2018

Namensrecht in Deutschland

Namensänderung nach der Hochzeit?

Brautpaar mit Kindern

Bevor Ihr heiratet, solltet Ihr Euch Gedanken darüber machen, wie Ihr in der folgenden Zeit heißen wollt. Immerhin möchtet Ihr diesen Namen bis an das Ende Eurer Tage tragen! Der eigene Name hat eine große Bedeutung, mit dem man seine Familie, seine Gefühle, ganz persönliche Erinnerungen und vielleicht auch seinen guten Ruf verbindet. Vielleicht wollt Ihr den bisherigen Familiennamen auch in die nächste Generation hineintragen, damit er nicht in Vergessenheit gerät. Das aktuelle, 1994 vom Gesetzgeber eingeführte neutrale Namensrecht kommt Euch bei Euren Überlegungen entgegen.

Folgende Entscheidungen bezüglich der Namensgebung sind möglich:

 

  • Die traditionelle Variante: Die Frau nimmt den Familiennamen Ihres Mannes an und bleibt damit bei der klassischen Regelung. Auch Ihre Kinder tragen diesen Namen (Familie Meier).
  • Der Mann nimmt den Namen der Frau an, Ihre Kinder erhalten diesen Namen auch (Familie Becker).
  • Ihr könnt Euch auch für einen Doppelnamen entscheiden - allerdings nur einer der beiden Partner (bspw. Frau Becker-Meier oder Herr Meier-Becker), während der andere Partner seinen Namen behält. Dieser Name wird dann der "Familienname", mit dem alle Kinder, die aus der Ehe entstehen, benannt werden (Paul Meier oder Paul Becker). Übrigens: Die Reihenfolge des Doppelnamens bleibt ganz Eurer Entscheidung überlassen (Becker-Meier oder Meier-Becker). Es ist leider nicht möglich, dass Frau und Mann gemeinsam einen Doppelnamen tragen.
  • Solltet Ihr den gleichen Nachnamen haben, dürft Ihr daraus keinen Doppelnamen machen (Becker-Becker geht nicht).
  • Falls Ihr vor der Heirat einen Doppelnamen hattet (Becker-Müller), dann dürft Ihr diesen Namen weiterführen. Auch wenn Ihr einen mehrgliedrigen Namen habt (Becker von der Mühlen), dann könnt Ihr einen weiteren Namen anhängen. Jedoch dürfen diese beiden Namensformen nicht zum Familiennamen erklärt werden.
  • Immer beliebter wird auch das Modell, dass die Ehepartner den jeweiligen Nachnamen beibehalten (Frau Becker, Herr Meier). Auch später ist es noch möglich, doch einen der beiden Namen als gemeinsamen Namen festzulegen.
    Wichtig kurz nach der Geburt des 1. Kindes - jetzt muss einer der jeweiligen Nachnamen als Familienname bestimmt werden.
  • Im Falle einer Wiederverheiratung nach einer Scheidung könnt Ihr Euren Familiennamen weiterführen. Jedoch darf Euer neuer Partner diesen Namen nicht übernehmen und er darf auch nicht der Familienname werden.

 

Was ist das Wichtigste an diesem Gesetz? Unterschieden wird zwischen Familiennamen und Begleitnamen.

 

  • Der Familienname wird in die nächsten Generationen weitergeführt, der Begleitname wird angehängt.
  • Eure Kinder erhalten den Familiennamen. Es gilt die getroffene Regelung.
  • Eure Begleitnamen könnt Ihr auch nach der Heirat noch schriftlich vom Standesamt anfügen lassen. Ebenso könnt Ihr Euren Begleitnamen auch wieder aufgeben.
  • Weitere Korrekturen sind nicht möglich, es sei denn im Fall einer Scheidung oder Verwitwung.
  • Der Familienname kann nachträglich nicht wieder verändert werden.

 

Was bedeutet das Namensrecht für die Kinder? Spätestens einen Monat nach der Geburt Eures ersten Kindes müsst Ihr Euch mit Eurem Partner auf einen gemeinsamen Familiennamen geeinigt haben.

 

  • Sollte es Euch nicht gelingen, entscheidet das Familiengericht "welchem Elternteil das Recht zur Bestimmung des Familiennamens alleine übertragen wird" (§1617, Abs. 2 BGB).
  • Nachträglich könnt Ihr den Nachnamen Eures Kindes oder Eurer Kinder nicht mehr ändern.
  • Heiratet Ihr erneut, dann dürft Ihr den Familiennamen Eures Kindes oder Eurer Kinder neu festlegen. Voraussetzung für eine Änderung ist die Zustimmung der leiblichen Mutter bzw. des leiblichen Vaters. Egal, wie Ihr Euch entscheidet, vergesst nicht, Eure Wahl schriftlich bei Eurem Standesamt bekannt zu geben.

 

 



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