12/05/2009 18:55:10
Minnie ich rat Dir echt hier den MSB zu kontaktieren und die 63 Öcken zu löhnen weil ich kanns aus meiner Erfahrung sagen - egal welche Aktion, eigenmächtig wird selten akzeptiert ohne irgendeinen Anwalt, der mit drin hängt!
Grad die Wohnungsbaugesellschaften sind seit Kurzem derart heftig unterwegs!
Beispiel:
Du hast bis zum dritten Werktag eines Monats Zeit die Miete zu zahlen. Mittlerweile werden Kündigungen hier und da schon am zweiten Tag rausgeschickt wenns zwei Monatsmieten betrifft!!! Das bedeutet, würdest Du theoretisch am dritten Tag den gesamten Betrag begleichen hast Du eine nicht rechtswirksame Kündigung erhalten, dies müsste dann aber erst wieder rechtlich als solche anerkannt werden - denn eine Kündigung in zwei Jahren ist ok, da kann beim Begleichen des Betrages die Kündigung schlagartig unwirksam werden. Wenn Du nun zu früh eine bekommen hast und bekommst 1 Jahr später zu Recht eine erneute Kündigung hast Du dadurch viel weniger Chancen auf eine Unwirksamkeit, da es ja bereits die zweite Kündigung ist und Du musst raus.
Ich hoffe, ich konnte das einigermassen umschreiben.
Kinder ich richte das an Euch Alle:
NIIIIIIEEEEE irgendwas mit der Miete ohne rechtlichen Beistand fabrizieren! Ihr bringt Euch in Teufelsküche! Echt! Glaubts mir!