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ElkeundTorsten
Diamant-User



Beigetreten: 30/06/2007 12:52:25
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Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 09:37:38

...unsere Familienbücher sind zumindest schonmal in den Gemeinden indenen unsere Eltern geheiratet haben...die Kopien dazu dürfen wir ja erst im März abholen(wegen den 6 Monaten vorher) aber es beruhigt ungemein das sie schonmal da liegen wo sie hingehören

Wollte ich euch nur mal noch so mitteilen...
Schoki
Diamant-User



Beigetreten: 04/06/2007 14:20:53
Beiträge: 1432
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 09:38:56

Super!! Hauptsache sie werden nicht wieder verschickt!! Das ist echt ein ganz schönes Durcheinander mit den Familienbüchern!

Jennel
Platin-User


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Beigetreten: 27/11/2007 13:42:33
Beiträge: 91
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 10:36:59

Hallo Melli,

also wir haben die Kopien aus den Familienbüchern schon lange vorher bekommen; da wusste keiner was von einer 6-Monatsfrist. Oder hab ich da jetzt was mißverstanden?


Verliebt: 05.04.2005
Verlobt: 31.12.2006
Standesamt: 06.12.2007
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ElkeundTorsten
Diamant-User



Beigetreten: 30/06/2007 12:52:25
Beiträge: 1330
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 10:53:16

@Jennel

zu uns hat man gesagt auf dem standesamt das die ausgestellten dokumente u.a. ja die beglaubigte abschrift nicht älter als 6 monate sein darf...

LG
Jennel
Platin-User


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Beigetreten: 27/11/2007 13:42:33
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Standort: Bergisches Land
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 11:03:38

Achso... das kann natürlich sein; aber soviel ich weiß dürfen die Dokumente am Tag der Anmeldung (also frühestens 6 Monate vor der Hochzeit) nicht älter als 6 Monate sein; das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass man die Dokumente schon ein Jahr vorher holen kann...

Aber die Standesämter sind ja eh zum Teil total verquer; ich hatte bei der Anmeldung tierische Probleme, mein Diplom in die Heiratsurkunde eingetragen zu bekommen, weil die Damen der Meinung waren, es sei kein staatlich anerkannter Abschluss, obwohl ich das sogar schriftlich habe! Andere Standesämter machen das völlig problemlos...


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julie
Diamant-User



Beigetreten: 06/06/2007 12:58:46
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 12:30:08

Hi Melli!

Also unser Standesamt (mit dem ich grad heut wegen unseren Unterlagen telefoniert hab) sagte auch, dass die Abschriften der Familienbücher zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter sein dürfen als sechs Monate. Wir holen unsere Abschriften auch schon im Januar / Februar, obwohl wir uns erst im März anmelden können.
Mopsi
Diamant-User



Beigetreten: 19/11/2007 20:12:36
Beiträge: 372
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 12:34:16

Mmm, hab mich noch gar nicht mit den Dokumenten beschäftigt. Welche Abschriften brauch man denn genau und von welchem Standesamt? Die eigene Geburtsurkunde? Bin gerade etwas planlos!
[url=http://www.TickerFactory.com/]

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Jennel
Platin-User


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Beigetreten: 27/11/2007 13:42:33
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 12:42:30

@ mopsi: Das ist ganz unterschiedlich, je nachdem wann mann wo geboren ist (alte BL / neue BL), wann die Eltern geheiratet habten etc.

Wir hatten u.a. folgende Informationen:

Sie brauchen zur Anmeldung der Eheschließung Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

1. wenn der Hauptwohnsitz nicht die Stadt des gewünschten Standesamtes ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldbehörde „zur Vorlage beim Standesamt“.

2. wenn Sie weder in der Stadt des gewünschten Standesamtes geboren sind noch das Familienbuch der Eltern dortgeführt wird, brauchen Verlobte,

2.1 – deren Eltern nach dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern geheiratet habeneine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.

Das Familienbuch ist nicht das im Familienbesitz befindliche Familienstammbuch, sondern ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Heiratsstandesamt Ihrer Eltern. Im Regelfall wird es dort geführt. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, wird man Ihnen behilflich sein, den Standort des Familienbuches Ihrer Eltern zu ermitteln.

2.2.- deren Eltern vor dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
- deren Eltern vor dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
- die nichtehelich geboren oder adoptiert sind
eine Abstammungsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).


Verliebt: 05.04.2005
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Schnecki
Diamant-User



Beigetreten: 23/11/2007 20:44:58
Beiträge: 5959
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 13:41:37


das ist ja alles soooo bescheuert mit den abschriften und dokumenten!

da muß man auf's standesamt rennen, um sich genau die unterlagen zu besorgen, die man dann genau an jenem standesamt später wieder einreichen muß!

wieso ist das so kompliziert?
Mopsi
Diamant-User



Beigetreten: 19/11/2007 20:12:36
Beiträge: 372
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




04/01/2008 17:32:01

@Jennel: Ach du Sch*! Das ist mal wieder typisch deutsch! Dann werde ich mich mal in der nächsten Woche telefonisch schlau machen. Werde ja im Ausland heiraten. Hoffentlich wird das dann eher einfacher mit dem ganzen Papierkram! Aber ich befuerchte nicht ! Danke schon mal fuer die Infos!
[url=http://www.TickerFactory.com/]

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julie
Diamant-User



Beigetreten: 06/06/2007 12:58:46
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




05/01/2008 12:11:54

Ich würd aber auf alle Fälle ZUERST bei Eurem zuständigen Standesamt anrufen, welche Dokumente benötigt werden. Laut den Infos, die ich aus dem Internet und Büchern hatte, hätten wir beide zusammen insgesamt sechs Dokumente benötigt.

Laut der Info vom Standesamt unseres Heimatortes sind es jetzt nur drei plus unser Perso. Die drei Dokumente müssen wir uns zwar auch in drei verschiedenen Städten besorgen: dem Ort, wo meine Eltern geheiratet haben, dem Ort, wo mein Verlobter seine erste Ehe geschlossen hatte und seinem Geburtstort.

Aber es ist wesentlich weniger Rennerei als ursprünglich gedacht. Also lieber erst beim Standesamt nachfragen!
jenny85
Diamant-User



Beigetreten: 27/05/2006 23:35:39
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Aw:Nochmal ein Grund zum Jubeln denn...




05/01/2008 21:06:31

also ich musste auch eine abschrift haben aber auch nur weil meine eltern nicht in meiner stadt wo ich wohne geheiratet haben. bei meinem freund ist es wirklich so das seine eltern hier geheiratet habe und da natürlicha lle unterlagen auf dem standesamt liegen und er muss dann auch nix beantragen.
lieben Gruß Jenny

geschwärmt:seit der 1. Klasse
verliebt: seit 24.Februar 06
verlobt: seit 24.Februar 07
verheiratet am 23. Juli 2008 STA
am 26.Juli 2008 Kirche


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