04/01/2008 12:42:30
@ mopsi: Das ist ganz unterschiedlich, je nachdem wann mann wo geboren ist (alte BL / neue BL), wann die Eltern geheiratet habten etc.
Wir hatten u.a. folgende Informationen:
Sie brauchen zur Anmeldung der Eheschließung Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
1. wenn der Hauptwohnsitz nicht die Stadt des gewünschten Standesamtes ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldbehörde „zur Vorlage beim Standesamt“.
2. wenn Sie weder in der Stadt des gewünschten Standesamtes geboren sind noch das Familienbuch der Eltern dortgeführt wird, brauchen Verlobte,
2.1 – deren Eltern nach dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern geheiratet habeneine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
Das Familienbuch ist nicht das im Familienbesitz befindliche
Familienstammbuch, sondern ein beim Standesamt geführtes Personenstandsregister. Bitte wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an das Heiratsstandesamt Ihrer Eltern. Im Regelfall wird es dort geführt. Sollte dies im Einzelfall nicht der Fall sein, wird man Ihnen behilflich sein, den Standort des Familienbuches Ihrer Eltern zu ermitteln.
2.2.- deren Eltern vor dem 1.1.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben
- deren Eltern vor dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben
- die nichtehelich geboren oder adoptiert sind
eine Abstammungsurkunde (zu erhalten beim Standesamt des Geburtsortes).