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28. Oktober 2016

Heiraten in Griechenland

Heiraten in Griechenland - Formalitäten

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Griechenland gehört nicht unbedingt zu den europäischen Ländern, in denen eine Hochzeit für ausländische Staatsangehörige ganz einfach ist, aber immerhin, die Möglichkeit besteht!

Für den Antrag auf Eheschließungserlaubnis sind dann noch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Brautpaares
  • Internationale Geburtsurkunde (amtlich beglaubigt, ins Grichische übersetzt, Apostille erforderlich)
  • Meldebescheinigung (amtlich beglaubigt, ins Griechische übersetzt)
  • Ehefähigkeitszeugnis (amtlich beglaubigt, ins Grichische übersetzt, Apostille erforderlich)
  • Falls geschieden oder verwitwet: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde in griechischer Übersetzung

Wichtige allgemeine Informationen:

  • Apostillen und o.g. Dokumente müssen von einem griechischen Konsulat übersetzt werden und haben nur eine bestimmt Gültigkeitsdauer (i.d.R. 6 Monate)
  • Um einen standesamtlichen Trauungstermin zu bekommen, müssen die notwendigen Dokumente in Kopie nach Griechenland geschickt werden (spätestens 4 Wochen vor geplantem Termin)
  • Alle Dokumente müsse im Original zur Hochzeit mitgenommen werden

Die Trauung selbst wird dann vom Bürgermeister/Gemeindevorsitzenden oder von einem Geistlichen einer anerkannten Religionsgemeinschaft durchgeführt. Zwei Trauzeugen mit Ausweisdokumenten müssen dabei sein und falls man der griechischen Sprache nicht mächtig ist, auch ein Dolmetscher.
Über die Eheschließung wird vor Ort eine Urkunde gefertigt.



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