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AUTOR BEITRAG
redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Zu früh gefreut..




20/04/2010 17:54:49

Ich bin ja extra in die Personalabteilung gedackelt, bevor ich meinen Urlaub vorm Mutterschutz eingereicht habe, um zu erfahren, wie viel Urlaub mir denn nun zusteht. Auskunft bekommen, Urlaub genehmigt (kompletter Jahresurlaub) und nun das: Heute wird mir dann eröffnet, das mir, sofern ich Elternzeit nehme ja nur soundsoviel Urlaub zusteht und deswegen mein letzter Arbeitstag doch nicht der 29.4. ist, sondern der 10.5.

Und dann auch noch die blöde Frage hinterher, ob ich mich freue. Ja. RIIIIIEEESIG.

Werde dann wohl doch noch diese Woche dem AG mitteilen, das ich in Elternzeit gehe, so bekomme ich wenigstens noch den anteiligen Urlaub für diese Monate. Und wenn nicht muss ich mal andere Möglichkeiten andenken. Immerhin kann ich kaum grade gehen, weil meine Hüfte so wehtut und gestern bin ich bei meiner Kosmetikerin (im Liegen!) fast in Ohnmacht gefallen, weil mein Kreislauf total abgesackt ist.

Ich könnt kotzen. Ach ja, und als Zugabe darf ich nun noch den Azubi einweisen, der aus allen Poren vor sich hin müffelt. Schwer unter diesen Bedingungen und dann auch noch, wenn ich eigentlich jetzt schon nichts mehr zu tun habe.
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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Formgefuehl
Diamant-User



Beigetreten: 03/07/2008 08:59:21
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 18:06:25

Hmpf das ist ja eine sehr fähige Personalabteilung... Schön, wenn man selbst am besten auch noch mitdenken und deren Arbeit übernehmen sollte... Kenne das auch. Bei uns stimmen die Urlaubstage hinten und vorne nicht und ich kann immer hin dackeln und von allen Mitarbeitern korrigieren lassen.

Da musst wohl in den sauren Apfel beißen und noch ein paar Tage mehr hindackeln. Sind ja nicht mehr viele und dann kannst die Füße hochlegen

britta158
Diamant-User



Beigetreten: 15/01/2008 11:20:07
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:04:44

das ist natürlich doof.
aber was ich jetzt nicht verstehe. Du bekommst doch nicht mehr Urlaub wenn du in Elternzeit gehst!

Du hast Urlaubsanspruch für alle Monate, die du nicht komplett in Elternzeit bist.
Wann endet den dein Mutterschutz nach dem berechneten ET???
LG Britta




redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:10:22

@britta: Jein

Mein Urlaub wurde jetzt um sieben Tage gekürzt, die ich ja lt AG dann nehmen kann, wenn ich nicht in Elternzeit gehe und im September wiederkomme.

Somit hat er den Spieß umgedreht und ich schaue in die Röhre, wenn ich nicht jetzt schon sage, dass ich in Elternzeit gehe.

Wenn ich gehe, was ich natürlich tun werde, kann er mit meinen Urlaubsanspruch für die verbleibenden Monate (Zeitvertrag) um 1/12 kürzen, sprich mir werden dann nicht sieben Tage zustehen, sondern noch 3,5- da ich die ja dann vor dem Mutterschutz nehmen muss um sie zu bekommen, hätte ich dann vor dem 10.5. frei.
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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Stubsy
Diamant-User



Beigetreten: 18/11/2009 11:22:23
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:14:10

Sorry, dass ich mich hier kurz einmische!

@britta
So wie ich das mitlerweile verstanden habe, ist es so:
Nimmt man nur Mutterschutz, zählen nur die vollen Monate zum Urlaubsanspruch. Das heißt, endet der Mutterschutz z.B zum 18.08., bekommt man für den August keinen Urlaub angerechnet, da der August nicht voll ist. Nimmt man aber nach dem Mutterschutz direkt Elternzeit, darf einem der Arbeitgeber nur für jeden vollen Monat, den man in Elternzeit ist, 1/12 des Jahresurlaubs abziehen Was heißt, im oberen Beispiel würde der August als Urlaubsmonat zählen, da man nicht den vollen Monat in Elternzeit ist, sondern erst ab dem 18.08. (§17 BEEG).
Hoffe das war einigermaßen verständlich!?
Ist nicht so einfach mit den Gesetztestexten.
britta158
Diamant-User



Beigetreten: 15/01/2008 11:20:07
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:15:52

@stubsy: Doch für August bekommst Du trotzdem den Urlaub!
LG Britta




Stubsy
Diamant-User



Beigetreten: 18/11/2009 11:22:23
Beiträge: 558
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:20:27

Auch wenn ich nur Mutterschutz nehme und KEINE Elternzeit? Da hab ich im Netzt anderes gelesen.
redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:21:54

So wie es bei uns gehandhabt wird, hättest du in dem Fall Anspruch auf deinen kompletten Jahresurlaub.
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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britta158
Diamant-User



Beigetreten: 15/01/2008 11:20:07
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:22:31

Ich bin von Elternzeit nach Mutterschutz ausgegangen:

"Das Gesetz sieht insofern vor, dass für jeden Monat, der vollständig mit Elternzeit abgedeckt ist, eine Urlaubskürzung um 1/12tel erfolgt. Monate in denen nur teilweise Elternzeit liegt, sind vollständig bei der Urlaubsberechnung zu berücksichtigen. "

Das hab ich gemeint. Wie das ist wenn man keine Elternzeit nimmt weiß ich nicht, damit hab ich mich nicht befasst. Sorry.
LG Britta




Stubsy
Diamant-User



Beigetreten: 18/11/2009 11:22:23
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Aw:Zu früh gefreut..




20/04/2010 20:27:07

@britta
So hatte ich es doch geschrieben (oder zumindest sollte das dabei heraus kommen ).
Nur Mutterschutz kein Augusturlaub, mit Elternzeit gleich danach August zählt mit. Hab mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt.
redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 12:14:04

Urlaubskürzung um 1/12tel bedeutet dann, wenn ich für die drei Monate nach dem Mutterschutz noch 7 Urlaubstage hätte, wenn ich NICHT in Elternzeit gehe, dass ich WENN ich gehe, nur 3,5 davon in Anspruch nehmen kann, oder?
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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Juli-Mama
Diamant-User



Beigetreten: 20/08/2008 08:58:49
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 12:24:23

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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 18/11/2010 12:50:45 Uhr

redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 12:25:53

Rechtlich gesehen ist das auch nicht bindend. Aber ich mache es halt jetzt schonmal und gebe dann später die richtigen Zeiten an, wenn die kleine da ist.

Kann mir jemand bei der 1/12 Kürzung weiterhelfen?

"Urlaubskürzung um 1/12tel bedeutet dann, wenn ich für die drei Monate nach dem Mutterschutz noch 7 Urlaubstage hätte, wenn ich NICHT in Elternzeit gehe, dass ich WENN ich gehe, nur 3,5 davon in Anspruch nehmen kann, oder?"
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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Stubsy
Diamant-User



Beigetreten: 18/11/2009 11:22:23
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 12:51:55

@redfairy
Wann ist denn dein ET?
Hast Du nicht mal geschrieben, dass dein Vertrag bei der Firma ausläuft oder verwechsel ich da was? Falls ja, wann denn?

Habt Ihr bezüglich Elternzeit und Urlaub eine spezielle Vereinbarung in der Firma oder gehst Du nach der Gesetzteslage?

Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 21/04/2010 12:53:11 Uhr

redfairy
Diamant-User



Beigetreten: 14/06/2007 14:24:08
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 13:04:10

ET ist 06.07.

Wäre alles ganz pünktlich, endet mein MuSchu am 31.08.10 und die Elternzeit finge am 01.09. an.
Mein Vertrag geht bis Ende November und ich habe einen Jahresurlaubsanspruch von 24 (bis Ende November gerechnet)
Laut unserem System habe ich für die drei Monate noch 7 Urlaubstage, sofern ich NICHT in Elternzeit gehe..

Es gibt keine Vereinbarung, sondern man richtet sich nach der Gesetzeslage.
Ich mache keine Rechtschreibfehler. Ich revolutioniere den Duden.





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JayMom
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 13:19:13

Ich versuch das mal mit dem "1/12"...
Mein Chef hat das so erklärt:
Du hast 24 Urlaubstage, 1/12 ist dann 2 (also hast du praktisch "2 Tage im Monat").
Für jeden vollen Monat Elternzeit wird 1/12 abgezogen. In deinem Fall für die Monate September-Dezember, also 4 Monate. Das heißt du ziehst 4x2=8 Tage von deinem Jahresurlaub ab und hast dann insgesamt einen Urlaubsanspruch von 16 Tagen für dieses Jahr bis zum Ende des Mutterschutzes.
Wieviel du da jetzt noch hast, hängt natürlich davon ab, wieviele Tage du schon genommen hast.

Was ich leider auch nicht weiß ist die Berechnung wenn du nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeitest.

Ich hoffe das hilft dir irgendwie weiter.

LG




Kedda
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 13:21:55

Genau. Jenn hat das ganz richtig geschrieben. Deshalb versteh ich jetzt auch nicht so ganz, warum du auf einmal 7 Tage mehr Urlaub haben solltest wenn du nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehst? Es dreht sich doch nur um den einen Monat, der als voller Monat zählt?




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JayMom
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 13:25:35

@Kedda, das hatte ich auch erst nicht verstanden, aber wenn ich nicht auf dem Holzweg bin, geht es eben darum dass sie mit Elternzeit 7 Tage WENIGER hat, als man eigentlich berechnet hatte. Die haben ihr sozusagen den Urlaub so berechnet, als wenn sie nur MuSchu hat und danahc wieder arbeitet.
Hab ich das richtig verstanden, Redfairy?




Stubsy
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 13:37:59

Ich sehe die Erklärung mit dem 1/12 Urlaub kürzen wie Jenn.
Was manche Firmen auch machen, sie gewähren den gesamten Jahresurlaub (ohne Kürzung) vor dem Mutterschutzantritt und kürzen ihn dann im Nachhinein, wenn man wieder das Arbeiten anfängt (nach der Elternzeit), um den zu viel gewährten. Deshalb meine Frage, ob Dein Vertrag dort ausläuft. Denn falls das der Fall wäre, wäre es Arbeitgeberuntypisch Urlaub zu "verschenken", den sie im Nachhinein nicht mehr verrechnen können. Außer natürlich Ihr habt einen Betriebsvereinbarung, die Euch den vollen Urlaub zusagt (ohne Kürzungen).

@redfairy
Hab deine Antwort erst jetzt gelesen, also streich den letzten Satz. :)

Und noch ein "edit". Bin heute leider etwas unkonzentriert, sorry.

Wenn Dein Vertrag im November ausläuft, dann können sie Dir für Dezember ja keinen Uraub abziehen oder seh ich das falsch?
Sprich die 1/12 Regelung würde nur für September bis November zutreffen. Also 6 Tage vom Jahresurlaub abziehen, was dann 18 Tage Resturlaub bedeuten würde.
Hoffe mal, ich hab jetzt nicht alles komplett durcheinander gewürfelt!

Diese Mitteilung wurde 4 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 21/04/2010 14:10:04 Uhr

Kedda
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 14:13:07

aber dann wäre sie ja blöd, wenn sie jetzt schon elternzeit beantragen würde???




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Stubsy
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 15:10:58

@Kedda
Warum? Versteh das gerade nicht. Wenn Sie nach dem Mutterschutz keine Elternzeit beantragt, dann müßte sie September und November wieder arbeiten gehen. Oder wie meinst Du das?
Kedda
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 15:19:34

@Stubsy: Nein, der Beitrag war auf den von Jenn geantwortet:
[zitat]@Kedda, das hatte ich auch erst nicht verstanden, aber wenn ich nicht auf dem Holzweg bin, geht es eben darum dass sie mit Elternzeit 7 Tage WENIGER hat, als man eigentlich berechnet hatte. Die haben ihr sozusagen den Urlaub so berechnet, als wenn sie nur MuSchu hat und danahc wieder arbeitet. [zitat Ende]

wenn sie dadurch, dass sie JETZT SCHON Elternzeit beantragt, weniger Urlaub bekommt, wäre sie ja schön blöd. Wenn sie die Elternzeit erst in der Woche nach der Entbindung beantragt, dann bekäme sie dann ja mehr Urlaub (wenn es so wäre, wie Jenn das geschrieben hat).
Ahhh, ich bin verwirrt...




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Stubsy
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 15:27:57

@Kedda
Ich blicks auch langsam nicht mehr.
Mal schauen, was redfairy zu unseren geistigen Ergüssen sagt:
Kedda
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 15:29:57

ah, ich hab mir das alles nochmal durchgelesen. Für jeden vollen Monat, den du in Elternzeit bist, bekommst du1/12 abgezogen. Sprich, du könntest nach dem Mutterschutz (solltest du direkt danach wieder arbeiten) dann noch 7 Tage nehmen (pro Monat, die dein Vertrag noch gilt, 2,3 Tage).
Ich versteh jetzt aber nicht so ganz, wie du auf die 3,5 Tage kommst, redfairy? Für mich kommt es nämlich aufs Gleiche raus, aber kann gut sein, dass ich grad nen Denkfehler hab...




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JayMom
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Aw:Zu früh gefreut..




21/04/2010 16:29:10

@Kedda, vielleicht würde das dann hinterher irgendwie Probleme geben (wenn sie jetzt sozusagen mehr Urlaub hat, als ihr zusteht). Aber ist ja auch möglich das ich was falsch verstanden habe.

Redfairy wird uns sicher aufklären.





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