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BEITRAG |
susa
Diamant-User
Beigetreten: 26/03/2008 14:16:30
Beiträge: 1965
Standort: Bayern
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01/07/2008 10:28:23
@Cloud: so haeb ich das auch verstanden. Deshalb haben wir KEINEN Ehevertrag!
Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 01/07/2008 10:28:31 Uhr
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vendetta
Diamant-User
Beigetreten: 21/02/2008 21:25:31
Beiträge: 207
Standort: Rhein-Erft-Kreis
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01/07/2008 10:45:12
Also wir werden definitiv keinen Ehevertrag machen. Wenn das rechtlichen Hintergrund hat...man z.B. nicht mit seinem Privateigentum für Geschäfte des anderen haften möchte, hab ich da vollstes Verständnis für. Oder aber für Leute die einen Versorgungsausgleich ablehnen. Sprich später im Falle einer Scheidung nicht für den Unterhalt des Partners auskommen wollen, weil dieser seine Arbeit verliert. Beides ist bei uns nicht so...
Wir haben beide kein großes Privatvermögen...er verdient mehr als ich, weil ich wegen unserem Sohnemann nur noch halbtags arbeite...und wir sind beides Beamte mit sicheren Versorgungsansprüchen.
Als KEIN Ehevertrag"!
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url=http://ticker.7910.org/deu] [/url]
verlobt seit dem 15.02.2008
standesamtliche Trauung am 18.08.2008
kirchliche Trauung am 23.08.2008 |
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hexchen
Diamant-User
Beigetreten: 06/06/2008 16:41:06
Beiträge: 4462
Standort: Hessen
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01/07/2008 10:48:38
@cloud und susa:
ja, das stimmt. alles was vor der ehe bestand hatte, wird nicht eingerechnet. allerdings werden die wertsteigerungen von grundstücken und immobilien mitgezählt.
da wir unser haus selbst gebaut haben (seit 3 jahren) und unser gesamter urlaub drauf ging, haben wir in den ehevertrag gemacht, in dem u.ä. geregelt ist, dass meine arbeitszeit ausgezahlt wird. somit gibt es dann im fall des falles hoffentlich nicht so viel zoff.
das mit der auszahlung war übrigens seine idee.
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britta
Diamant-User
Beigetreten: 03/06/2008 02:05:58
Beiträge: 819
Standort: Wetterau
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01/07/2008 10:51:33
@ mareike:
au ja, die immobilie wird eine wertsteigerung haben - also werde ich mit schatzi auf jeden fall darüber mal sprechen, ....
danke
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http://www.pixum.de/viewalbum/?id=2961032
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Katrinchen
Diamant-User
Beigetreten: 07/09/2007 14:52:37
Beiträge: 692
Standort: zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven
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01/07/2008 12:01:29
Also:
Wenn du eine Beratung bei einem Anwalt machen lässt (NUR DIE BERATUNG!) dann zahlst du max. 190,-- EUR zzgl. Mehrwertsteuer, wenn du danach zum Notar gehst um den Vertrag zu machen, nimmt der dann nochmal die Beurkundungsgebühr, die vom Wert des Vermögens berechnet wird.
Macht der Anwalt mehr als nur eine Beratung, fertigt also vielleicht schon den Vertrag, kann dieser anscheinend eine Geschäftsgebühr für diese Vertragsausfertigung nehmen und die ist meistens noch teurer wie die Beurkundungsgebühr beim Notar, die dann aber ja noch dazukommt, weil der Anwalt den Vertrag ja nicht beurkunden darf. (wie bei uns passiert, nur wie gesagt wir gehen da gegenan im Moment)
Und die beste Lösung: Ihr geht direkt zum Notar, denn wenn der Euch berät, den Vertrag fertigt und beurkundet zahlt ihr nur die Beurkundungsgebühr nebst Auslagen und MWST, da ist dann die Beratungs kostenlos.
LG Katrinchen
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nicki007
Diamant-User
Beigetreten: 13/02/2008 16:45:42
Beiträge: 604
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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 23/12/2008 13:14:32 Uhr
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Tizi
Silber-User
Beigetreten: 01/07/2008 13:02:05
Beiträge: 34
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01/07/2008 13:06:01
Hallo zusammen,
ich habe Eure Diskussion und Eure Bemerkungen hier verfolgt.
Mir scheint ein Ehevertrag sinnvoll, wenn es um den Schutz einer Firma oder auch eines Privatvermögens geht. Da wir beide nicht viel haben und bei Null starten, kommt dies für uns auch nicht in Frage.
Was ich aber nicht verstehe (@nicki), warum ist jede gebildete Frau die Dumme? Ich gehe doch davon aus, dass jede gebildete Frau doch wieder arbeiten gehen will und dadurch doch kein Schaden ensteht.
Das klingt bei Dir ja fast so, als wolltest Du trotz guter Ausbildung und den damit verbundenen Chancen, immer einen guten Job zu haben, eine Absicherung.
Das widerspricht sich doch, oder verstehe ich Dich falsch?
Ich habe auch studiert (Betriebswirtin), bin gerne bereit drei Jahre zu Hause zu bleiben und danach suche ich mit meinem Können und meiner Ausbildung einen Job und knüpfe an die Zeit vor der Schwangerschaft an. Für mich käme es nie in Frage für immer zu Hause zu bleiben, wieso also dann einen Ehevertrag? Ich habe doch auch studiert und eine gut Ausbildung genossen, um unabhängig zu sein! Was soll dann ein Ehevertrag?
LG
Tizi
Diese Mitteilung wurde 2 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 01/07/2008 13:11:07 Uhr
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nicki007
Diamant-User
Beigetreten: 13/02/2008 16:45:42
Beiträge: 604
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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 23/12/2008 13:14:18 Uhr
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S&S2009
Diamant-User
Beigetreten: 01/06/2008 20:24:27
Beiträge: 290
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01/07/2008 15:25:53
Hallo Britta,
nein, wir machen -vorerst- keinen Ehevertrag.
Das wird sicherlich anders aussehen, wenn einer von uns selbstständig wird, schon allein zum Schutze des anderen.
Liebe Grüße,
Sonja
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Cloud7
Diamant-User
Beigetreten: 22/08/2007 13:00:47
Beiträge: 200
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01/07/2008 16:36:19
@ tizi + nicki:
obwohl ich keinen ehevertrag möchte, finde ich das neue unterhaltsrecht nicht gut, und nur sowas wäre für mich ein grund, doch einen ehevertrag zu machen. ob geblidet/nichtgebildet ist egal, es kommt darauf an, wie du deine kinder erziehen möchtest. ich selbst habe studiert und einen guten job. ich könnte mir aber nicht vorstellen, z.b. mit 2 kindern im alter von z.b. 3 und 5 jahren voll arbeiten zu gehen, sondern höchstens halbtags. ich will mal für meine kinder da sein, und sie nicht von einer tagesmutter erziehen lassen (und damit möchte ich nichts gegen frauen sagen, ganztags als mutter arbeiten - nur für mich käme das bis zu einem gewissen alter der kinder nicht in frage).
und dann hat man schon ein problem, wenn eine scheidung im anmarsch ist, und man keinen unterhalt vom mann bekommt. es kommt ja auch immer darauf an, wie locker das die kinder verkraften. ich glaube sowas wie bettnässen ist da noch das kleinere übel, manche kinder brauchen da dann schon sehr viel zuwendung. da möchte ich dann mal nicht sagen müssen "keine zeit, mama muss arbeiten, erzähl das der kindergärtnerin".
also DARIN sehe ich eher das problem, dass den müttern die wahl genommen wird, für kinder in der schwierigen zeit da sein zu können.
da ich aber davon ausgehe, dass unsere liebe ewig hält *daumendrück* dennoch die entscheidung gegen ehevertrag.
sorry, ist länger geworden, wollte diesen aspekt aber mal mit reinbringen...
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nicki007
Diamant-User
Beigetreten: 13/02/2008 16:45:42
Beiträge: 604
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Diese Mitteilung wurde 1 Mal aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am 23/12/2008 13:11:47 Uhr
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herbstbraut
Diamant-User
Beigetreten: 03/06/2008 22:49:40
Beiträge: 861
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01/07/2008 23:33:38
nur mal so halb off topic: ich persönlich halte es schon für utopisch zu glauben, wenn man 3 Jahre komplett aus dem Job draußen ist, auf dem gleichen Level wieder einsteigen zu können....
Meistens macht man dann halt doch Zugeständnisse gegenüber dem Partner (der dann ja plötzlich viel mehr verdient) und arbeitet ein bisschen Teilzeit - bis sich das auch nicht mehr lohnt ("Mein Gehalt geht dann ja nur für die Kinderbetreuung drauf").
Alles gar kein Problem, wenn man glücklich und zufrieden bis ans Lebensende zusammen bleibt. (Was ich natürlich allen Weddixbräuten wünsche!!!)
Nur, wenn dann doch alles in die Brüche geht und Frau plötzlich ohne relevante Berufserfahrung da steht mit zu betreuenden Kinder OHNE Unterhaltsabsicherung hilft halt das ganze Geschwätz von wegen unromantischer Ehevertrag nichts.
Ich habe mir jedenfalls zumindest erst mal ein Buch zum Thema besorgt, weil ich zumindest vorher über die Konsequenzen informiert sein will.
Ob dann wirklich ein Vertrag nötig ist, lässt sich wohl nur im Einzelfall entscheiden.
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Nagutichwill
Newcomer
Beigetreten: 20/10/2015 09:57:02
Beiträge: 2
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20/10/2015 10:08:45
Hallo
Ich weiß nicht, ob meine Frage hier als Anhang oder lieber neu geschrieben werden sollte, ggf. also bitte verschieben.
Auf rechtspraxis.de habe ich folgendes gelesen:
Ohne Ehevertrag... bedeutet:
Im Falle der Scheidung wird durch einen Vergleich des Anfangs- und Endvermögens für jeden Ehepartner ermittelt, welcher den höheren Vermögensüberschuss während der Ehe erwirtschaftet hat. Die Hälfte dieses sogenannten Zugewinns muss er seinem Ehepartner auszahlen (Zugewinnausgleich).
Da frage ich mich zum Einen, wie denn das Anfangsvermögen ermittelt wird. Oder muss man das bei der Hochzeit beim Standesamt angeben?
Außerdem klingt es für mich so, als ob ein Ehevertrag eigentlich unnötig ist, denn auch ohne Vertrag wäre nicht möglich, sich gewinnbringend scheiden zu lassen.
Wenn also einer ein Grundstück mit Haus in die Ehe bringt, dann würde ich sagen, dass das zum Anfangsvermögen zählen sollte. Bei einer möglichen Scheidung ist das Endvermögen genauso groß (mal angenommen), da immer noch das Haus existiert, ansonsten aber keine Gewinne/Verluste aufgereten sind.
Die Angst wäre ja, dass der Partner sagt: Ich will die Scheidung und das halbe Haus.
Dieses Problem sollte ja ein Ehevertrag ausschließen können. Das sagt selbst die oben genannte Seite, aber für mich widerspricht sich das mit dem ersten Zitat.
Rechtspraxis.de
Gütertrennung: Diese wird durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart. Ergebnis der Gütertrennung ist, dass es keinen Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern gibt. ...
In folgenden Fällen kann eine Gütertrennung sinnvoll sein:
...
bei Eheschließung begüterter Partner
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Lotus86
Bronze-User
Beigetreten: 30/04/2015 09:54:44
Beiträge: 11
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24/10/2015 11:53:27
@ Nagutwill:
Ich musste leider durch die ganzen Ehevertrag-Sachen durch und habe auch sehr viel recherchiert.
zu deiner Frage:
Du musst beim Standesamt nichts angeben. Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, dann gilt die Zugewinngemeinschaft. Damit es bei der Scheidung einfacher wird: an eurem Hochzeitstag geht ihr zur Bank und lasst euch eure Finanzübersicht ausdrucken.
Gewinnbringend kannst du dich sehr wohl scheiden lassen. Wenn dein Mann mehr verdient als du, bekommst du auf jeden Fall was ab.
Mit dem Grundstück gibt es das Problem mit der Wertsteigerung:
Wenn du beispielsweise ein Grundstück oder Haus mit in die Ehe bringst oder während der Ehe geerbt bekommst, dann kommt das in dein Anfangsvermögen. ABER: habt ihr während der Ehe für das Grundstück / Haus Geld ausgegeben (z.B. Renovierung, neue Solaranlage etc.), was eine Wertsteigerung des Grundstücks/Haus gebracht hat, muss du deinem Ehemann die Hälfte von der Wertsteigerung abgeben.
Mit einem Ehevertrag kannst du das natürlich regeln. Da kannst du selber bestimmen, dass Wertsteigerungen durch Immobilie/Grundstücke und auch Firma nicht in die Zugewinngemeinschaft kommen.
Mit dem Ehevertrag kannst du aber auch sagen, dass es bei euch eine Gütertrennung gibt. Dann gibt es keine Zugewinngemeinschaft mehr, aber dein Ehemann kann "sein" Geld zurückfordern, die er für die Renovierung gezahlt hat.
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