Hochzeitsforum - Hochzeitsorganisation

Braute unter sich im Forum Hochzeit: Suchen Sie nach besonderen Tipps,

Braute unter sich im Forum Hochzeit: Suchen Sie nach besonderen Tipps, Tricks und neuen Ideen rund um das Thema Hochzeitsvorbereitung? In diesem Forum konnen sich Braute in der stressigen Zeit vor der Hochzeit austauschen und gegenseitig unterstutzen. Fiebern Sie mit!

... less

Forum-Index » Hochzeitsorganisation
AUTOR BEITRAG
kerstin82
Silber-User



Beigetreten: 28/12/2008 13:33:07
Beiträge: 31
Offline

Namensrecht bei Kindern




13/01/2009 07:44:17

Hallo,

hab mal eine Frage zum Namensrecht be Kindern. Vielleicht kann mir einer von euch helfen. Wie ist das mi dem Namen des Kindes, wenn ein Kind mit in die Ehe gebracht wird? Es ist die Tochter meines Freundes und er hat auch das alleinige Sorgerecht. Er möchte aber jetzt meinen Namen annehmen. Geht das?


Gruß Kerstin
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
Offline

Aw:Namensrecht bei Kindern




13/01/2009 09:57:24

Hallo,

ja das geht, wenn dein Mann bei der Heirat deinen Nachnamen annimmt , könnt ihr nach der Eheschließung eine Namenserteilung machen lassen. ist kurz und schmerzlos, du musst nur schriftlich zustimmen dass die Maus deinen Nachnamen bekommen darf

die Abstammungsurkunde wird dann auch geändert, es steht dann als Nachname der neue Name drin, und als Anmerkung kommt dann nur mit rein, "der Vater und deren Ehefrau haben dem Kind mit Wirkung vom XX.Dez.XXXX ihren Ehenamen "Mustermann" erteilt. der frühere Familienname des Vaters und des Kindes lautete "Musterfrau"


liebe Grüße

Katja

miss_21
Diamant-User



Beigetreten: 04/11/2008 08:13:24
Beiträge: 709
Standort: Franken
Offline

Aw:Namensrecht bei Kindern




13/01/2009 10:01:28

Guten Morgen, Kerstin, als das könnte schwierig werden.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber arbeite für gleiche.

Also Möglichkeit 1:
Adoption: Wenn du nach der Hochzeit das Kind deines Mannes annimmst, würde das Kind deinen Namen bekommen. Bei dieser Möglichkeit bestehen folgende Probleme: Die Mutter des Kindes muss zustimmen. Und du musst dir darüber im Klaren sein, dass das Kind dann zu deinem Kind wird, also mit allen Rechten und Pflichten. Ich steht dann vor dem Gesetz gleich mit leiblicher Mutter-Kind-Beziehungen und das auch ggf. über eine Scheidung hinaus.

Möglichkeit 2:Ihr stellt beim …Familiengericht? einen Antrag auf Namensänderung. Ich denke auch hier wird die leibliche Mutter befragt. Aber so eine Verfahrensweise ist auch bei Pflegeeltern mit Pflegekindern möglich, also müsste das auch in Eurem Fall gehen. Hier kann auch gegen den Willen der leiblichen Mutter „zum Wohle des Kindes“ entschieden werden.

Wenn du magst, kann ich mal gucken, ob ich bis Samstag zum Bräutetreffen ein paar Infos finde. Dazu müsste ich aber wissen:

Lebt das Kind bei Euch (ich gehe mal davon aus)?
Wie alt ist das Kind? Kann es bereits befragt werden? Was sagt das Kind dazu?
Wärst du bereit, dass Kind zu adoptieren?

Bitte betrachte meine Antwort nicht als verbindliche Rechtsauskunft, bin eben kein Anwalt und darf so was gar nicht. Wenn ihr das wirklich machen wollt, vereinbart doch einfach mal einen Termin bei einem Familienrechtler oder im Jugendamt, die können Euch das genau sagen…


Unsere Traumhochzeit
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4315161

Verkaufspixum
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4377169
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
Offline

Aw:Namensrecht bei Kindern




13/01/2009 10:35:34

hallo miss

das wird gar nicht schwierig.

das ist reine Formsache. das Kind wird dadurch ja nicht adoptiert, oder muss adoptiert werden um den Namen annehmen zu können. es ist rein nur eine Namenserteilung, die kann man beim zuständigen Jugendamt einfach beurkunden.
Allerdings hat der Vater auch weiterhin das alleinige Sorgerecht, um gemeinsames Sorgerecht zu haben müsste sie die Tochter adoptieren das stimmt. auch besteht keine Unterhaltspflich dem Kind gegenüber


weiß ich daher ziemlich genau weil meine Älteste auch mit in die Ehe gekommen ist und wir eine Namenserteilung haben machen lassen.

den Text oben , was als Anmerkung in der Urkunde steht hab ich aus unserer Urkunde grad abgeschrieben. Alles in allem war die Namensänderung ein Akt von ca 30 min mit Rechtsbelehrung etc.

LG Katja
miss_21
Diamant-User



Beigetreten: 04/11/2008 08:13:24
Beiträge: 709
Standort: Franken
Offline

Aw:Namensrecht bei Kindern




13/01/2009 11:43:37

Achso, na dann nehme ich alles zurück. Weiß das nur von Fällen aus der Kanzlei, da war das immer irgendwie schwierig...

Aber man geht ja nicht umsonst zum Anwalt...


Unsere Traumhochzeit
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4315161

Verkaufspixum
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4377169
kerstin82
Silber-User



Beigetreten: 28/12/2008 13:33:07
Beiträge: 31
Offline

Aw:Namensrecht bei Kindern




13/01/2009 21:56:30

Hallo ihr alle,

danke für eure schnellen Antworten. Wenn das so einfach ist ist es ja gut. Die leibliche mutter würde weder in die Namensänderung noch in eine Adoption einstimmen, obwohl sie sich eh nicht um das Kind kümmert. Sie hat noch ein zweites Kind, welches nicht bei Ihr lebt.


Gruß Kerstin
5zwerge
Diamant-User



Beigetreten: 05/03/2008 07:53:45
Beiträge: 1822
Offline

Aw:Namensrecht bei Kindern




14/01/2009 10:35:16

der Vater meiner Tochter wurde nicht mal gefragt seitens des Jugendamtes, also war seine Zustimmung nicht ausschlaggebend. bei uns war und ist es aber auch so, dass er zugestimmt hätte und wir auch recht guten Kontakt haben.

LG
HeikeS.
Diamant-User



Beigetreten: 29/05/2008 12:44:45
Beiträge: 1209
Standort: Troisdorf
Offline

Aw:Namensrecht bei Kindern




14/01/2009 14:36:47

Bitte sehr:

§ 1618 BGB
Einbenennung

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.
verliebt seit dem 23.03.2005





JGA
http://www.pixum.de/viewalbum//id/4242321

Standesamt
http://www.pixum.de/viewalbum/id/4261609

HOCHZEIT

http://www.pixum.de/viewalbum/id/4408361

Forum-Index » Hochzeitsorganisation
 
Ähnliche Beiträge






Forum-Index
»Hochzeitsorganisation