13/01/2009 10:01:28
Guten Morgen, Kerstin, als das könnte schwierig werden.
Ich bin zwar kein Anwalt, aber arbeite für gleiche.
Also Möglichkeit 1:
Adoption: Wenn du nach der Hochzeit das Kind deines Mannes annimmst, würde das Kind deinen Namen bekommen. Bei dieser Möglichkeit bestehen folgende Probleme: Die Mutter des Kindes muss zustimmen. Und du musst dir darüber im Klaren sein, dass das Kind dann zu deinem Kind wird, also mit allen Rechten und Pflichten. Ich steht dann vor dem Gesetz gleich mit leiblicher Mutter-Kind-Beziehungen und das auch ggf. über eine Scheidung hinaus.
Möglichkeit 2:Ihr stellt beim …Familiengericht? einen Antrag auf Namensänderung. Ich denke auch hier wird die leibliche Mutter befragt. Aber so eine Verfahrensweise ist auch bei Pflegeeltern mit Pflegekindern möglich, also müsste das auch in Eurem Fall gehen. Hier kann auch gegen den Willen der leiblichen Mutter „zum Wohle des Kindes“ entschieden werden.
Wenn du magst, kann ich mal gucken, ob ich bis Samstag zum Bräutetreffen ein paar Infos finde. Dazu müsste ich aber wissen:
Lebt das Kind bei Euch (ich gehe mal davon aus)?
Wie alt ist das Kind? Kann es bereits befragt werden? Was sagt das Kind dazu?
Wärst du bereit, dass Kind zu adoptieren?
Bitte betrachte meine Antwort nicht als verbindliche Rechtsauskunft, bin eben kein Anwalt und darf so was gar nicht. Wenn ihr das wirklich machen wollt, vereinbart doch einfach mal einen Termin bei einem Familienrechtler oder im Jugendamt, die können Euch das genau sagen…