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27. Oktober 2016

Heiraten in Dänemark

Heiraten in Dänemark - Formalitäten

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Aufgrund seiner liberalen Eheschließungsvorschriften zieht Dänemark immer mehr ausländische Brautpaare an. Vor allem das dänische "Gretna Green", die kleine Küstenstadt Tondern im Westen Dänemarks, gilt seit Mitte der 60er Jahre als Hochzeitsparadies. Dort laufen heutzutage jede Woche rund 30 Paare in den Hafen der Ehe ein.

In Dänemark können alle volljährigen Paare unter Vorlage der folgenden Dokumente heiraten:

  • Gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Meldebescheinigung der deutschen Heimatbehörde
  • Ggf. deutsche Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Partner
  • Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren, brauchen Sie entweder ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, eine Sterbeurkunde oder einen Nachweis über die Auflösung der Ehe

Die Überprüfung kostet etwa 65 Euro, wenn die Unterlagen noch zu übersetzen sind, kommen dafür noch weitere Kosten dazu. Während der Überprüfung, die ca. 4 Tage dauert (bei Wiederverheiratung auch länger), müssen Sie sich in Dänemark aufhalten. Zu Beachten ist außderdem, dass einige Gemeinden eine Mindestaufenthaltsdauer haben.

Bei der Trauung sind zwei Zeugen nötig. Wenn weder Sie noch Ihr Partner Dänisch verstehen, muss unter Umständen ein Dolmetscher bestellt werden. Die Kosten dafür tragen Sie.

Und zu guter Letzt müssen Sie die Heiratsurkunde noch vom Innenministerium legalisieren lassen.

Adresse des Innenministeriums:

Christiansborg Slotspads 1

1218 Kopenhagen

 


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