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19. Juli 2018

Hochzeit ohne Standesamt?

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Wie ist das nun mit der Heirat ohne Standesamt?

Im Januar 2009 wurde die Änderung des Personenstandsgesetzes von den Medien als revolutionäre Neuerung gefeiert, die den bis dato traditionellen Vorrang der zivilen vor der kirchlichen Ehe aufheben würde. Es sollte auch ohne den vorherigen Gang zum Standesamt möglich sein, eine kirchlich besiegelte Ehe einzugehen.

Aber wie steht es nun wirklich um die Hochzeit ohne Standesamt?

Von Seiten des Gesetzgebers begeht ein Priester seit 2009 keine Ordnungswidrigkeit mehr, wenn er ein Paar ohne Nachweis der vorher geschlossenen Zivilehe (Standesamt)traut.

Allerdings hat sich die evangelisch-reformierte Kirche darauf verständigt, eine kirchliche Trauung auch weiterhin an die rechtsgültige Eheschließung beim Standesamt zu binden.

Begründung: Das bürgerliche Recht hat wesentliche Kriterien des evangelischen Eheverständnisses zur Grundlage, weshalb die evangelische Kirche die Institution der Zivilehe gut heißt und unterstützt.

Darüber hinaus geht es im Kirchengesetz nicht darum, zwei Menschen miteinander zu verheiraten, sondern lediglich darum, ihnen den Segen Gottes für ihre Ehe zuzusprechen.

Auch die katholische Kirche teilt diese Haltung im Wesentlichen: Eine kirchliche Eheschließung ohne Urkunde vom Standesamt ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des zuständigen Bischofs möglich. Die selbe Regelung gilt übrigens auch in Österreich.

Heiratswillige Paare sollten sich ohnehin überlegen, ob sie wirklich auf eine zivilrechtliche Eheschließung verzichten möchten. Der Gang zum Standesamt mag vielleicht nicht besonders romantisch sein, macht aber durchaus Sinn: Wer die standesamtliche Trauung umgeht, verzichtet damit nicht nur auf ein wenig Bürokratie, sondern auch auf Unterhalts- und Erbansprüche, auf Splitting-Tarife, auf Zugewinnausgleich und alle sonstigen rechtlichen Absicherungsfunktionen, die mit einer staatlich anerkannten Ehe einhergehen.

Einzig für bereits verwitwete Partner kann die Option der nur-kirchlichen Heirat einen echten Vorteil darstellen: Wer das Bedürfnis hat, seiner Beziehung den Status echter Verbindlichkeit zu verleihen, ohne dadurch seine Ansprüche aus der Hinterbliebenenversorgung des verstorbenen Ehepartners zu verlieren, darf auf die besagte Ausnahmeregelung der Kirche hoffen.

Für die Mehrheit der Paare bleibt die standesamtliche Trauung trotz Gesetzesänderung also Pflicht - was aber eigentlich eine gute Nachricht ist. Denn, wie Sie wahrscheinlich wissen: Doppelt hält besser!



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