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24. November 2023

Ehevertrag – Entspannter in die Ehe

Habt Ihr Eure Hochzeit geplant, denkt Ihr vielleicht nicht an einen Vertrag. Ihr habt romantische Gefühle füreinander und glaubt, dass Euer gemeinsames Glück unerschütterlich ist. Sollte es jedoch zur Trennung kommen, wird das umso bitterer, da es keine Regelungen für Unterhalt und für die Aufteilung gemeinsam angeschaffter Güter gibt. 

Ein Ehevertrag ist kein Muss, doch ist er sinnvoll. Er muss immer von einem Notar beurkundet werden. Einen Ehevertrag könnt Ihr vor oder nach der Hochzeit abschließen.

 

Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Oft schließen Ehepaare einen Ehevertrag erst dann ab, wenn es in der Ehe kriselt und die Scheidung bevorsteht. Mitunter wird der Ehevertrag dann nur von einem der beiden Ehepartner aufgesetzt, sodass sich der andere ungerecht behandelt und benachteiligt fühlt. Nicht selten fühlt sich der andere unter Druck gesetzt. Da er möglichst schnell aus der Situation herauskommen möchte, willigt er letztendlich ein.


Um das zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits vor der Hochzeit oder kurz danach einen Ehevertrag abzuschließen. Während der Ehe können sich die Verhältnisse ändern: 

  • Kinder können geboren werden
  • einer von Euch beiden kann während der Ehe krank werden und benötigt nach einer Trennung die entsprechende Versorgung 
  • die Möglichkeit, dass einer von Euch eine Immobilie erbt, ist gegeben
  • Eure finanziellen Verhältnisse ändern sich oder Ihr erzielt aufgrund unterschiedlich bezahlter Berufe stark voneinander abweichende Einkommen

Mit einem rechtzeitig abgeschlossenen Ehevertrag vermeidet Ihr einen Rosenkrieg im Scheidungsfall und damit verbundene hohe Kosten. 

Tipp: Einen Ehevertrag könnt Ihr selbst aufsetzen, aber auch durch einen Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen lassen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt in Paragraf 1410 vor, dass der Ehevertrag in Anwesenheit beider Ehepartner von einem Notar beurkundet werden muss. So könnt Ihr sicher sein, dass Euer Ehevertrag rechtswirksam ist. 

 

 

Inhalte des Ehevertrags

Bei einem Ehevertrag gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, sodass Ihr individuelle Regelungen treffen könnt, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen dürfen. Das betrifft Regelungen bezüglich

  • Altersversorgung
  • Vermögensaufteilung
  • Unterhaltszahlungen

Es ist möglich, Vereinbarungen zu treffen, dass die eine Seite im Fall einer Scheidung überhaupt keine Ansprüche stellt. Sinnvoll kann das sein, wenn es sich um den finanziell gut abgesicherten Ehepartner handelt, der Vermögen hat und über ein hohes Einkommen verfügt. 


Tipp: Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn eine Seite dadurch stark benachteiligt ist. 

 

 

Regelungen zum Güterstand

Gibt es keinen Ehevertrag, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass Euer beider Vermögen nach der Hochzeit Euch beiden gemeinsam gehört. Ihr müsst auch keine gemeinsame Haushaltskasse haben. Kauft einer der beiden Ehepartner einen Gegenstand – das kann auch ein Auto oder ein Fernseher sein – gehört dieser Gegenstand ihm. 

Im Falle einer Scheidung wird aufgrund des vor der Ehe vorhandenen Anfangsvermögens und des zum Zeitpunkt der Trennung vorhandenen Endvermögens der jeweilige Zugewinn ermittelt. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss im Trennungsfall an den anderen Ehepartner die Hälfte davon zahlen. 

Erbschaften oder Schenkungen können bei einer Zugewinngemeinschaft zu Problemen führen, da dadurch ein höherer Zugewinn und eine höhere finanzielle Belastung für den einen Ehepartner entstehen. Das könnt Ihr mit einem Ehevertrag vermeiden, indem Ihr entsprechende Vereinbarungen trefft:

  • Bei einer Gütertrennung wird ein Zugewinnausgleich von vornherein ausgeschlossen. Das gilt nicht nur bei einer Scheidung, sondern auch beim Tod eines Ehepartners. Durch den höheren Zugewinn entsteht für den hinterbliebenen Ehepartner eine höhere Erbschaftssteuer.
  • Die Gütergemeinschaft wird nur noch selten vereinbart. Alles, was an Vermögen in die Ehe kommt, gehört Euch beiden. 
  • Die modifizierte Zugewinngemeinschaft beinhaltet die Folgen einer Gütertrennung bei einer Scheidung, schließt aber finanzielle Nachteile beim Tod eines Ehepartners aus. 

 

Weitere mögliche Vereinbarungen

In einem Ehevertrag könnt Ihr Regelungen zu einem Versorgungsausgleich treffen und die spätere Versorgung nach einer Scheidung von vornherein ausschließen. So muss derjenige, der während des Berufslebens höhere Rentenansprüche erworben hat, keinen Ausgleich an den anderen zahlen. Es ist auch möglich, bestimmte Anwartschaften wie betriebliche Altersversorgung aus dem Ehevertrag auszuschließen. 

Ihr könnt einen nachehelichen Unterhaltsverzicht vereinbaren. Er ist nicht mit dem Versorgungsausgleich zu verwechseln und greift direkt nach der Scheidung. Einer von Euch oder beide verzichten auf Unterhalt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen einer der beiden Partner Unterhalt zahlen muss:

  • wenn der andere keine angemessene Erwerbstätigkeit findet
  • Versorgung minderjähriger Kinder
  • Krankheit oder Gebrechen eines der beiden Partner

Bei Kinderwunsch oder wenn Ihr bereits Kinder habt, solltet Ihr im Ehevertrag auch das Sorgerecht und Aufenthaltsrecht für die Kinder im Scheidungsfall vereinbaren. 

 

 

Wann Ihr auf einen Ehevertrag nicht verzichten solltet

Da das Gesetz einige Regelungen enthält, damit bei einer Scheidung keiner benachteiligt ist, besteht keine Pflicht für einen Ehevertrag. Er kann in einigen Fällen aber sinnvoll sein. Das ist der Fall, wenn einer von Euch beiden schon einmal verheiratet war und vielleicht bereits Kinder hat. Auch wenn einer von Euch ein Unternehmen, eine Kanzlei oder eine Praxis hat, ist ein Ehevertrag vorteilhaft. So wird im Scheidungsfall ein existenzgefährdender Zugewinnausgleich ausgeschlossen. 

Tipp: Habt Ihr einen Ehevertrag geschlossen, sind spätere Änderungen möglich. Ändern sich Eure Verhältnisse, solltet Ihr den Ehevertrag von einem Anwalt oder Notar überprüfen lassen. 

 

Quelle:
bva.bund.de
scheidung.org

 



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